Quelle: T-Online vom 11.07.2012
Die großen deutschen Kfz-Versicherer wollen einem Bericht zufolge versuchen, ihre Reparaturkosten für Glasschäden an Fahrzeugen einzudämmen. Wie die Zeitung „Die Welt“ meldete, signalisierten mehrere der zehn größten Versicherungen, dass sie ihre derzeitige Praxis überprüfen, Ausbesserungen mit Spezialharz bei Kaskoversicherten komplett zu zahlen.
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@ Carglass
Da ist sie wieder, die Strategie der Versicherer.
Erst aufbauen, dann ausbluten.
Langsam hängen die ganz schön am seidenen Faden.
Hmmm, Scheibenreparatur war schon von Beginn an ein System zum Geld drucken. Forciert durch die Versicherer. Jeder, der sich im Schadenbereich auskennt, hat eigentlich nur darauf gewartet, dass die Versicherungen nicht „tatenlos“ zusehen.
Und dann kommt es genau so wie es BGH Leser formuliert hat: „Erst aufbauen, dann ausbluten“
Viele Grüße
Andreas
Grüß Gott BGH-Leser,
ob das dann auch mit den Partnerwerkstätten so geht? Erst aufbauen, dann ausbluten lassen, man könnte es fast annehmen.
Ich glaub, die Situation der Versicherungen ist schlechter als sie von den Versicherungen angegeben wird. Denen geht es vermutlich ganz schön dreckig.
Servus
Aigner Alois
bei 70,00 € muss Lohn und weniger???
Normal hat die Werkstatt 106,00€. Alles ohne MwSt..
Hat schon begonnen.
@ Alois Aigner
„ob das dann auch mit den Partnerwerkstätten so geht“?
Wird wohl so kommen.
Nach dem Motto:
Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Greift dieses Motto nicht mehr, so gilt automatisch:
Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.
Wohl denen, die sich nie in Abhängigkeit gegeben haben.
Schönes Wochenende.
Grüß Gott BGH Leser,
„Wes Brot i ess, des Lied i sing!“, das geht aber nur solange gut bis der Dirigent eine andere Weise vorgibt. Dann beginnt der Prozess des Ausblutens nach dem Motto: „Und bist Du nicht willig, so brauch i Gewalt!“.
Bei den Autoglasern wird es vorgemacht nach dem Motto, was bei einer kleinen Gruppe an Reparateuren klappt, muss doch auch bei der großen Zahl der Werkstätten funktionieren.
Da kommt auf die freien Werkstääten, die sich zu Partnerwerkstätten bereit gefunden haben, noch einiges auf die zu, glaub i.
Auch Dir ein schönes Wochenende
Aigner Alois
@ BGH – Leser
Bei CarGlass ist es doch genau umgekehrt:
Da haben sich die Versicherer durch die von ihnen betriebene Quasi – Monopolisierung von CarGlass in eine Abhängigkeit zu denen begeben. Weil über fast zwei Jahrzehnte den Versicherungsnehmern eingetrichtert wurde „Wenn Glasschaden, dann CarGlass“, braucht es jetzt eine genau so lange Zeit der Umerziehung.
Das kann man schon bei Goethe im Zauberlehrling nachlesen:
„Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.“
Und jetzt wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Hallo Herr Otting,
also doch: Die Versicherer haben sich mit CarGlas verbündet, damit die freien Autoglasfirmen an den Rand gedrängt werden. Und nun hat der Mohr seine Schuldigkeit getan und kann gehen.
BGH-Leser prognostizierte doch nur, dass der Verdrängungsprozess auch bei den markenfreien Partnerwerkstätten weitergehen wird. Auch dort haben irgendwann die Mohren ihre Schuldigkeit getan und können gehen.
Wohl denen, die sich NIE in Abhängigkeit zur Versicherung begeben haben. Wie wahr!
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann
Hallo Frank,
bei 70,00 € muss Lohn und weniger???
Wenn es dann so wäre.
Mir liegt z. Zeit ein Kasko – Select – Schadengutachten der DEKRA vor.
Dort wird unter dem Punkt Hinweis zur Kalkulation, u.a. wie folgt ausgeführt:
Die Kalkulation basiert auf den vom Auftraggeber (HUK Coburg) vorgegebenen
Stundenverrechnungssätzen (o.MwSt.).
-Karosserie 59,75 €,
-Lackierung 78,25 € + Material nach Lacksystem AZT
Der Kalkulation liegen die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers (UPE)
zu Grunde.
Auf die im Gutachten angegebenen Ersatzteilpreise wird vereinbarungsgemäß ein Abschlag von 5% in Abzug gebracht.
MfG.
K.H.W.
@ joachim otting
„Bei CarGlass ist es doch genau umgekehrt“:
Und ich Thor war tatsächlich der Meinung, CarGlass fand seine Gründer in versicherungsnahen Gesellschaftern um unter anderem den Fahrzeugherstellern in die Parade zu fahren.
Konform der Restwertbörsen?
Ein regelmäßiger Blick in den elektronischen Bundesanzeiger kann übrigens auch aufschlussreich sein.
Hallo, Herr Wortmann,
der Anfang Ihrer Überlegung ist richtig: Mit CarGlass haben die Versicherer den Mittelstand verdrängt.
Ihre Schlussfolgerung allerdings zäumt das Pferd von der falschen Seite auf.
Das seit Jahren schwelende und jetzt eskalierende Problem der Versicherer mit CarGlass ist, dass die ein Eigenleben entwickelt haben. Statt brav auf zugesteuerte Glasschäden zu warten, haben die GarGlaser die Schäden selbst produziert, in dem sie den Leuten per Radio einreden, aus einem Miniatureinschlag auf der Scheibe und ’nem Bordstein und der Heizung und was weiß ich würde immer – Knack.
Es ist also nicht so, dass die nicht mehr mitspielen dürfen, weil die Versicherer die nicht mehr brauchen (was ja hinter der Redensart vom Mohr steckt), sondern weil die CarGlaser inzwischen bestimmen, was gespielt wird. Das sollen sie nicht mehr dürfen.
Den Versicherern wäre also inzwischen wohler, sie hätten sich nie in die Abhängigkeit zu CarGlass begeben.
Insofern stimmt durchaus die These, wohl sei dem, der sich nie in eine Abhängigkeit begeben hat. Hier aber mit umgekehrten Vorzeichen.
Was das Geschäft mit dem Glasbruch und den gestiegenen Ausgaben für die Versicherung angeht, so kann getrost davon ausgegangen werden, dass jede Versicherung darüber im Bilde ist, dass die Frontscheibe funktionsbedingt zu den schadenanfälligsten Teilen am Fahrzeug zählt. Dass diese, bedingt durch die weitere technische Entwicklung, größer, mit viel mehr Services ausgestattet und deshalb auch teuerer ist, als noch vor Jahren, dürfte ebenso einleuchten. Das kostet dann natürlich in der Summe und überrascht auch nicht wirklich.
Was die intensive Kumpanei der Versicherungen mit Carglass angeht, so wurde diese damals ohne Not aus dem Boden gestampft, denn die Schadenregulierung in Glasbruchsachen war klar geregelt und der Werksattsektor am Markt funktionierte. Der mündige Bürger verfügte damals wie heut ebenso in der Regel über ausreichend Willen und Kenntnis, sich im Schadenfall an die Werkstatt seines Vertrauens zu wenden. Für eventuelle Ausnahmen genügte schlicht ein freundlicher Hinweis auf die Kfz-Werkstätten bzw. Autoglaser seiner Umgebung.
Man kann Glasschäden nicht klein diskutieren, ebenso wenig, wie man verhindern kann, dass Versicherungsleistungen lauthals und auf sämtlichen Kanälen beworben werden.
Hallo Herr Otting,
zunächst einmal bestätigen auch Sie, dass die Versicherer mit CarGlass die unabhängigen Autoglaser (den Mittelstand, wie Sie ihn bezeichnen) verdrängen wollten und verdrängt haben. Welches Gesetz gibt den Versicherern das Recht, in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Mittelstandes einzugreifen? Keins. Sie können zwar einwenden, dass dies der kapitalistische Markt der sozialen Marktwirtschaft unserer Demokratie erlaubt. Sehr richtig, aber! Im Rahmen der freien Marktwirtschaft geht die eine oder andere Industrie (Saarbergbau z.B.) verloren und damit auch der eine oder andere Einzelhandel. Auch gehen in der freien Marktwirtschaft ganze Handelsketten verloren (Schlecker, etc.). Aber dieser ruinöse Wettbewerb wird untereinander ausgetragen. Hier versuchte ein Außenstehender, ein Dritter, der mit der Branche der Autoglaser nichts – aber auch gar nichts – zu tun hatte, den Mittelstand aus dem Schadenbereich zu verdrängen, indem Schäden nur in eine Richtung, in eine Firma gelenkt und gesteuert werden sollten. Diese Steuerungsfunktionsberechtigung muss dem Versicherer im Haftpflichtschadensbereich abgesprochen werden. Der Versicherer hat den Schaden wiederherzustellen, den der Versicherte verursacht hat. Dafür muss der Geschädigte noch nicht einmal direkt mit dem Versicherer korrespondieren und verhandeln, denn Schuldner des gesetzlichen Schuldverhältnisses der unerlaubten Handlung ist nur der Schädiger! Wozu der Schuldner verurteilt wird, das hat der Versicherer zu erstatten. Der Schädiger hat insoweit einen Freistellungsanspruch gegenüber seinem Versicherer.
Auch aus dem aktiven Schadensmanagement läßt sich eine wirtschaftspolitische Einflussnahme der Versicherer auf den Mittelstand und seine diesbezüglich tätigen Firmen, wie Reparaturbetriebe, Lackierereien, Markenwerkstätten, Autoglasfirmen, Autovermieter, Abschleppunternehmer etc. nicht herleiten. Aufgabe des Versicherers ist es, den Schaden, den sein Versicherter verursacht hat, wiederherzustellen. Dabei ist vom Grundgedanken des Schadensersatzrechtes auszugehen, dass der Geschädigte Herr des Restitutionsanspruchs i.S.d. § 249 BGB ist. Diesen Grundgedanken hatte auch immer die Vors. Richterin des VI. Zivilsenates, Frau Dr. Gerda Müller, vor Augen. Dementsprechend galt das, was der Geschädigte aus seiner laienhaften Sicht im Zeitpunkt der Beauftragung der Werkstatt, des Sachverständigen, des Abschleppers etc. für erforderlich erachtete. Es bestimmt, nicht der Schädiger, wann, wo und wie die Schadensbeseitigung zu erfolgen habe. Der Schädiger ist Schuldner der Schadensersatzverpflichtung. Er ist nicht Gläubiger irgendeines Rechtes! Die Versicherer müssen wieder auf den Boden des Gesetzes zurück. Sie sind lediglich Erstattungspflichtige dessen, wozu der Geschädigte aufgrund des Gesetzes verpflichtet ist. Partner des Geschädigten sind die Versicherer nie und nimmer, da sie eine ganz andere Aufgabe haben.
Deshalb ist jeder Eingriff der Versicherer in die Schadensabwicklung dem Gesetz fremd. Es gibt weder einen Anspruch auf Nachbesichtigung, noch gibt es ein Recht ,dem Geschädigten vorzuschreiben, wo und wie er zu reparieren habe. Auch dem Geschädigten die eine oder andere Werkstatt, Autoglasfirma o. ä. vorzuschreiben, ist gesetzlich nicht fixiert. Einzige Richtschnur der Versicherer ist, den Schaden des Geschädigten wiederherzustellen, und zwar zu dem Zustand, der vor dem Unfall bestand. Damit der Geschädigte aber selbst diesen Zustand wiederherstellen kann, ist der Schädiger verpflichtet, dem Geschädigten den dafür erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Nur das, mehr nicht und auch nicht Weniger.
Deshalb kann und darf der Versicherer nicht Einfluss auf die Schadensbeseitigung haben. Das ist nicht sein Geschäft. Aus den Motiven des § 249 BGB ist eindeutig zu ersehen, dass die Gesetzesväter das Recht dem Geschädigten einräumen wollten, dass er den Schaden selbst beheben darf. Den dafür erforderlichen Geldbetrag kann der Geschädigte von dem Schädiger beanspruchen. Das hat schon das Reichsgericht 1928 in der Juristischen Wochenschrift, der Vorgängerin der NJW, auf Seite JW 1928,1744 ausgeführt unter Hinweis auf die Motive.
Mit den CarGlässern scheinen die Versicherer, wenn man Ihren Worten Glauben schenken kann, ja den falschen Griff getan zu haben. Nach dem Urheberrechtsurteil schien es ja auch so, dass sie das auch bei den Restwertbörsen im Internet getan hätten, denn unbestritten haben die Restwertbörsenanfragen im Haftpflichtschadensfall drastisch abgenommen. Jetzt fühlen die Versicherer wohl einmal, wie es ist, wenn man sich in Abhängigkeiten begibt. Das gleiche gilt aber auch für Referenz- oder Vertrauens- oder Partnerwerkstätten. Vielleicht machen die Versicherer diese Erfahrung, wie Sie sie beschrieben haben, noch einmal.
Also stimmt die hier immer vertretene These: Wohl dem, der sich nie in eine Abhängigkeit der Versicherer begeben hat.
wie ging das nochma`?
….das Tor steht in Flammen,der Ball ist im Eimer,der Schiri pfeift auf´m Laternenmast und der Eiermann will ihm ans Leder……schöunes Spiel,nich ganz fair, abba fein!
Genauso sieht gerade die Ehe der Versicherung mit Carglass aus,dat sach ich dir sou!
…hau wech die Scheisse!!
habe für Ersetzen der Frontscheibe bei drei Betrieben Angebot eingeholt. Preisdiferenz 90,-€ der billigste hat den Auftrag erhalten. Trotzdem hat mir die DA 40,25€ in Abzug gebracht. Auserdem habe ich TK ohne SB. Auf meine Recklamation habe ich auch nach 3 Wochen von der DA keine Antwort. Bezahle wohlgemerkt seit 45 Jahren Unfallfrei treu und braf meinen Vers. Beitrag. Mir scheint, dass die hohen Gehälter halt der kleine bezahlen muß.