„VDVM-Präsident, „Wir müssen davon wegkommen, nur nach Preis zu beraten. Die Qualität der Schadenregulierung spielt heute eine deutlich wichtigere Rolle“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass es nach den nachfolgend aufgezeigten aktiven Vertragsverletzungen von Seiten der Versicherer nach Schadenfällen jedwede Bagatellschadengrenze hinfällig ist. Und, dass aus Gründen der Waffengleichheit, der Versicherungsnehmer ebenfalls auf Kosten seines Versicherers sich eines Anwalts zum Zweck der Anspruchsdurchsetzung bedienen darf. Zu den BLD-Anwälten; ist denen nicht die Anwaltszulassung zu entziehen?
Versicherungsmakler: Kunden werden nach Schaden „weichgekocht“
Versicherer schalten schneller Anwälte ein.
Statt ihr vertragliches Versprechen zu erfüllen, sähen die meisten Versicherer den Leistungsfall als einen Schaden für sich selbst an. Um diesen so gering wie möglich zu halten, gäbe es einen Trend, immer häufiger Rechtsanwälte in die Regulierung einzuschalten. Die Schwelle mit Juristen den Schaden einfach nur „abzuwehren“, sei deutlich gesunken. (……..) „So gibt ein BLD-Partner systematisch Tipps, wie im Schadenfall Ansprüche des Versicherten nach weichen Stellen durchforstet werden können, um dann die Regulierung abzulehnen.“
Quelle: versicherungsmagazin, alles lesen >>>>>>>
Auch das sollte in einem Rechtsstaat primär Beachtung finden, bevor Geschädigten ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht unterstellt wird und Kfz.-Sachverständige beschuldigt werden, von der Versicherung frei erfundene Beträge als nicht erforderlich oder exorbitant überhöht abgerechnet zu haben. Dazu studiere man die unqualifizierten Schriftsätze der BLD-Anwälte, die durch ihre Länge, die Art der Diktion und die damit planmäßig angestiftete Verwirrung manchmal noch bei der Richterschaft Urteilsgründe erzeugen, die unverständlich sind. Tatsächlich sind sie nach Meinung von Insidern jedoch nicht mehr wert, als benutztes Lokuspapier, werden dennoch von vielen Versicherungen fürstlich honoriert.
Diese Gefälligkeitskanzleien, die oft am Rande des Strafrechts Schlittschuhlaufen, müssen hier namhaft gemacht werden mit dem, was sie an Müll vortragen.
Alexander B.
„Mittlerweile werden rund 20 Prozent der Schäden nicht fair abgewickelt“
Ab bisserl hinterm Mond dahoam is er fei scho, der Herr VDVM-Präsident anlässlich seines Pressegesprächs in Hamburg. Oder er hat sich die tatsächlichen Zahlen auf der Reeperbahn „schön gesoffen“.
Denn wieviel Prozent der Schäden werden heutzutage tatsächlich noch wirklich „fair“ abgewickelt? Im Haftpflichtfall wohl deutlich unter 20% und im Kaskofall weniger als 10%. Das Schadenmanagement der Versicherer ist nämlich eine Erfindung zu Lasten aller Geschädigten und nicht nur für „läppische“ 20%.
Oder handelt es sich vielleicht um einen Schreibfehler und es soll vielmehr heißen:
„Mittlerweile werden nur noch rund 20 Prozent der Schäden fair abgewickelt“
Hallo Hansi,
du sprichst mir aus der Seele. Es muss sich hier eindeutig um eine Schreibfehler handeln.
Das sollte dem Herrn VDVM-Perversident mal mitgeteilt werden, nicht dass der sich noch blamiert, oder die Versicherungsvorstände Ihre Sachbearbeiter flott machen, weil nur so wenig Geschädigte geprellt werden, da muss doch noch mehr gehen.
Auf der verlinkten Seite des Versicherungsmagazin findet sich weiter unten ein Artikel vom 08.07.2016, sehr interessant. Dort wird kritisiert, dass der Deutsche Anwaltverein schadenregulierende Versicherungsvermittler im Interessenkonflikt zwischen Versicherung (der sie Ausgaben ersparen sollen) und Kunden (dem sie zur Schadenregulierung verhelfen sollen) sieht.
Wer also eine Kaskoleistung von seiner eigenen Versicherung möchte, soll sich vertrauensvoll an seinen Versicherungsmakler wenden, die von diesem ausgefüllte Schadenmeldung möglichst nicht sorgfältig durchlesen, sondern schnell unterschreiben und danach – warten.
Nach Ablauf einer angemessenen Frist von ca. 6 Monaten kommt dann ein Wisch der Versicherungsbande BLD, in dem die verletzten Obliegenheiten vorgehalten werden.
Darf’s noch ein bißchen mehr Manipulation, Lug und Betrug, oft mit Unterstützung der deutschen Richter/innen, sein?
@ Zweite Chefin, es ist allgemein bekannt, dass heutzutage Gesetzestexte von Lobbyisten geschrieben werden. Nun ist es ja so, dass z. B. Versicherungsvorstände keine Juristen sind. Wer schreibt daher tatsächlich am Gesetzgeber-Tisch zum VVG herum? Doch nicht etwa BLD-Anwälte? Die „Aufsicht“ zur Durchsetzung z. B. der Kürzung der Bewertungsreserven bis auf Null, im Widerspruch zum Verfassungsgericht, obliegen dann den Gerichten bis hin zum Verfassungsrichter Kirchhof. Oder hinsichtlich des in kriminellster Weise praktizierten Schadensmanagements der Kfz-Versicherer ist offensichtlich Aufsicht führend Herr BGH-Richter W. Wellner, unter vertrauter Zusammenarbeit mit dem „BLD-Vorstand“? BLD – siehe: Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 1: §§ VVGINFOV § 1–VVGINFOV § 99, VVG-InfoV., Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2: §§ 100–216.