Quelle: n-tv
Fast jeder Versicherer ist mit im Boot, wenn es um Einträge in die HIS-Datei geht – so zumindest kann man es heute bei n-tv nachlesen. Wem jedoch war bisher bekannt, dass auch eine fiktive Kfz-Schadenabrechnung einen Eintrag in die sogenannte „Schwarze Liste“ nach sich zieht.
Vor dem Hintergrund, dass die Versicherer jeden Betroffenen über einen entsprechenden Eintrag zu informieren haben – wer kann Angaben dazu machen, ob dies von den Versicherern auch tatsächlich so umgesetzt wird bzw. wurde?
Auf der schwarzen Liste
Wenn kein Versicherer Sie will
Der Versicherer hat Ihnen gekündigt. Macht nichts, denken Sie. Versicherungen sind eh alles Halsabschneider und davon gibt es schließlich genug. Doch was ist, wenn Sie plötzlich keine Versicherung mehr als Kunde haben will? Das könnte an der schwarzen Liste liegen.
Die am HIS beteiligten Versicherer melden im Schadens- und Leistungsfall den Vorgang. Versicherungsnehmer oder dritte Personen erhalten für den Vorgang Punkte. Die Punktevergabe orientiert sich zwar nach vordefinierten Sachverhalten, doch die genauen Kriterien sind geheim. Damit will man nach Angaben des GDV verhindern, dass sich Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht darauf einstellen können. Ab 60 Punkten erfolgt ein Eintrag ins HIS. So erfolgt eine Meldung im Bereich Kraftfahrt beispielsweise bei auffälligen Schadenfällen mit Hinweisen auf einen möglichen Versicherungsmissbrauch, bei Kfz-Diebstahl, -Totalentwendung oder fiktiver Abrechnung.
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„Wenn keine Korrektur oder Löschung durch den Versicherer gemeldet wurde, werden die im HIS gespeicherten Daten nach fünf Jahren wieder gelöscht“.
Wer’s glaubt wird seelig, wer’s nicht glaubt kommt auch in den Himmel.