Nachdem bisher einmalig in Deutschland ein Versicherer Insolvenz angemeldet hat, ein weiterer großer Versicherer seine Geschäftstätigkeit sukzessive ins Ausland verlegt, stehen nun in Deutschland den ersten privaten Bankkunden unruhige Nächte bevor.
noa bank Schließung – BaFin ordnet Veräußerungs- und Zahlungsverbot an
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reagiert unverzüglich auf Aus der noa bank
Ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot wird von der BaFin normalerweise nur angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass die Gelder der Kunden plötzlich verlorengehen könnten. Auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht musste die noa bank deshalb heute den „Verkehr mit der Kundschaft“ schließen und darf keinerlei Gelder mehr entgegennehmen von ihren Kunden – es sei denn, diese sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der noa bank bestimmt. Die BaFin will mit dem Verbot die verbliebenen Vermögenswerte der Bank sichern. Die schnelle Reaktion der BaFin deutet möglicherweise darauf hin, dass die Befürchtung seitens der Finanzaufsicht besteht, die Kundengelder könnten sonst verloren gehen.
Quelle: finanznews, alles lesen: >>>>>>>>>>