Verbraucherschutz contra Wettbewerb? – GDV-Präsident Hoenen spricht sich gegen Insolvenzsicherung, aber für maßvolle Beteiligung (2.500 Euro) der Kunden an Schäden durch Ausfall des Versicherers aus

 Insolvenzsicherung in der Schadenversicherung?

21.3.2011 – Bei der Jahrestagung des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft e.V. (DVfVW) sprach sich GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen gegen eine Insolvenzsicherung für Schaden- und Unfallversicherungen aus. Dagegen erläuterte Reinder van Dijk von Oxera die Haltung der Europäischen Kommission, wonach einem deutlich besseren Verbraucherschutz nur geringe Zusatzkosten entgegenstehen.

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Preiswerter Zusatznutzen?

Reinders kam in seinem Vortrag zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Insolvenzsicherung mit typischerweise rund 0,1 Prozent der Beitragseinnahmen sehr gering sind, weil die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz bereits durch die Rechnungslegungs-Vorschriften sowie die Versicherungsaufsicht deutlich reduziert wird.

Deshalb sei mit einer Insolvenzsicherung ein Zusatznutzen für den Verbraucher zu erreichen, der keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Aus diesem Grund hat sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, in einer neuen Richtlinie Insolvenzsicherungs-Systeme (IGS = Insurance Guarantee Schemes) sowohl für die Lebens- als auch die Nichtlebensversicherung zu verlangen.

Reinders erinnerte auch daran, dass die meisten IGS erst eingeführt wurden, nachdem ein Insolvenzfall eingetreten ist. Es sei deshalb nicht einzusehen, warum man weiterhin abwarten solle, bis wieder in einem Mitgliedsland und in einer Sparte ein Fall eintritt, für den bis dato keine Auffanglösung existiert.

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GDV will keine IGS in der Schadenversicherung

GDV-Chef Hoenen widersprach der Vorstellung der EU-Kommission. Versicherer sollten seiner Ansicht nach weiterhin in die Insolvenz gehen können, das sei halt Wettbewerb. Aber sie dürften auch nicht aus dem Markt herausreguliert werden. In der Schadenversicherung besteht nach Hoenens Ansicht kein besonderer Schutzbedarf. Denn Kunden können relativ leicht den Versicherer wechseln.

Er nannte auch Zahlen. So habe es beispielsweise in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung im letzten Jahr ganze zwei Prozent der Schäden gegeben, die ein Volumen von 2.500 Euro überschritten. Sogar nur 0,1 Promille der Schäden überstiegen 100.000 Euro.

Statt eines IGS seien in der Schadenversicherung Ad-hoc-Maßnahmen der nationalen Versicherungsaufsicht ausreichend, um die Interessen der Kunden zu schützen. Dadurch könnten in der Regel angefallene Schadenersatzansprüche beglichen werden.

Quelle:VersicherungsJournal.de, alles lesen: >>>>>>>>

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