Nachdem die rechtswidrigen Kürzungen der Sachverständigenkosten – aufgrund engagierter Öffentlichkeitsarbeit – wohl mehr und mehr auf Widerstand stoßen und damit ins Stocken geraten und die HUK bei Gericht bereits tausendfach Schiffbruch erlitten hat (siehe Urteilsliste bei CH), versucht man es eben mal wieder mit einem Rundumschlag auf die „dumme Tour“. Der Geschädigte hatte zur Kalkulation seines Fahrzeugschadens einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt. Bezahlen will die HUK die Sachverständigenkosten jedoch nicht, das sie den Sachverständigen für nicht ausreichend qualifiziert hält. Zum einen will die HUK stets nur auf Grundlage des selbst gebastelten Hilfsarbeiter-Honorartableaus abrechnen, andererseits erwartet man nun offensichtlich promovierte Kfz-Sachverständige? Ja was denn nun? Die „eierlegende Wollmichsau“ findet man in der freien Wildbahn genau so selten wie das Perpetuum mobile in der Physik. Einfach nur noch lächerlich, was die Coburger tagein tagaus abziehen. Hier das Schreiben vom 28.01.2016:
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