AG Hamburg-St. Georg verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.10.2015 – 925 C 162/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach den freien Weihnachtstagen veröffentlichen wir für Euch wieder Urteile zum Schadensersatzrecht des Unfallgeschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Auf diesen Schadensersatzanspruch aus der Sicht des Geschädigten kommt es entscheidend an. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Schadensersatzanspruch abgetreten ist. Denn durch die Abtretungsvereinbarung – die Abtretung ist ein Vertrag – ändert sich der Rechtscharakter der abgetretenen Forderung nicht. Schadensersatz bleibt Schadensersatz, auch wenn er abgetreten worden ist. Insofern ist die Begründung des Urteils vom Grundsätzlichen her nicht zu beanstanden. Was allerdings zu beanstanden ist, ist die Tatsache, dass das erkennende Gericht wieder die Angemessenheit an der BVSK-Honorarumfrage misst. Es kommt nicht auf die Angemessenheit, sondern auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB  an. Leider nimmt die Bezugnahme auf BVSK vermutlich noch zu, wenn der Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015  – 10 U 579/15 – durch den GDV veröffentlicht ist. Denn nach dem bisher noch unveröffentlichen Beschluss des OLG München kann nach Ziffer 4 des Beschlusses, bei einem Standardgutachten zur Feststellung eines Kfz-Schadens nach Auffassung des Senats gemäß § 287 I ZPO die BVSK-Honorarbefragung 2015 als übliche Vergütung herangezogen werden, wobei das OLG München meiner Meinung nach verkennt, dass es nicht auf die Üblichkeit, sondern die Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten ankommt. Lest aber selbst das positive Urteil aus Hamburg-St. Georg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG und gebt dann bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus 22041 Hamburg.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Stade verurteilt HUK 24 AG mit Urteil vom 28.10.2015 – 63 C 489/15 – zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

die Redaktion hofft, dass Ihr gut und gesund über die Weihnachtsfeiertage gekommen seid. Wir nutzen die Zeit zwischen den Jahren, um Euch weitere interessante Urteile zum Schadensersatzrecht nach einem unverschuldeten Veerkehrsunfall bekannt zu geben. Nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Stade zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK24 AG. Eine prima Entscheidung des Amtsgerichts Stade, wie wir meinen. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Köln verurteilt mit lesenswertem Urteil den Versicherungsnehmer der Allianz Versicherung AG zur Zahlung der von der Allianz gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 30.10.2015 – 269 C 97/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

weil ich es nicht lassen kann, veröffentliche ich noch kurz vor dem Aufstellen und Schmücken des Weihnachtsbaumes, das bei uns traditionell in Männerhand ist, und kurz bevor ich mich vom Captain-Huk-Blog für die Weihnachtstage zurückziehe, hier noch ein  Urteil aus Köln zu den Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der Allianz-Versicherungs AG. Wir meinen, dass das erkennende Gericht umfangreich und fundiert begründet hat. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Nach Urteilen wie diesen kann man nur raten: Hoffentlich nicht Allianz versichert. Ich wünsche den Leserinnen und Lesern dieses Blogs und meinen Mitstreitern frohe Weihnachten und besinnliche Stunden über die Feiertage. 

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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AG HH-St. Georg verurteilt die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (918 C 173/15 vom 18.12.2015)

Hier zum Fest ein Urteil des AG HH-St. Georg (918 C 173/15 vom 18.12.2015), bei dem es nichts zu kritisieren gibt. Die Halterin des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges wird zur Zahlung von 96,69 € zzgl. Zinsen verurteilt. Es wird nicht an den einzelnen Rechnungspositionen herumgefrickelt, sondern – richtigerweise – auf den Rechnungsendbetrag Bezug genommen. Erstritten von der Kanzlei Hamburger Meile sollte dieses Urteil bundesweit Beachtung finden.

Mit besten Wünschen zum Fest und einen guten Start ins neue Jahr:

Die Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist begründet.

Die Klägerin hat aus abgetretenem Recht des Geschädigten X gegen die Be­klagte als Halterin des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-XX xxx Anspruch auf Zahlung restlichen Schadensersatzes in Höhe, von 96,69 € aus dem Verkehrsunfallereignis vom xx.xx.2015 in Hamburg gem. §§ 823, 249 BGB, §§ 7,17 StVG i.V.m. § 398 BGB.

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AG Kaiserslautern verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, an Erfüllungs Statt abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 10.10.2015 – 12 C 693/15 – .

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

am 23. Dezember, also einen Tag vor Heiligabend, stellen wir Euch noch ein Urteil aus Kaiserslautern zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die HUK-COBURG vor. Es war die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse, die bei vollständiger Haftung nicht in der Lage war, vollständigen Schadensersatz zu leisten. Auch wenn die Schadensersatzforderung abgetreten wurde, bleibt sie eine Schadensersatzforderung. Zwar sind in dem Urteil des AG Kaiserslautern einige gute Ansätze enthalten, dann verfällt die erkennende Amtsrichterin aber wieder in eine Prüfung der Angemessenheit der „Gebühren“ nach BVSK. Mit dem Sachverständigenkostenquotelungsurteil vom 7.2.2012 – VI ZR 133/11 – hat der BGH den Begriff für die Sachverständigenkosten nicht mehr verwandt, was ja auch richtig ist, denn es gibt keinen Gebührenbegriff im engeren Sinne und keinen im landläufigen Sinne. „Gebühren“ sind auf die öffentlichrechtlichen Abgaben beschränkt. Diese Richterin gehört offensichtlich nicht zu unseren Stammlesern? Lest aber selbst das Urteil des AG Kaiserslautern vom 10.10.2015 – 12 C 693/15 – und gebt dann anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Mit der Veröffentlichung dieses Urteils verabschiede ich mich bei Euch für die Weihnachtstage. Ich gehe jetzt in meinen wohlverdienten Weihnachtsurlaub. Ich bin dann mal bis zum 28. Dezember weg. Den geneigten Leserinnen und Lesern dieses Blogs wünsche ich frohe und besinnliche Weihnachtstage.

Euer Willi Wacker

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AG Hamburg-Altona verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Vers. AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 24.9.2015 – 318c C 110/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

kurz vor Heiligabend stellen wir Euch auch noch ein Urteil aus Hamburg-Altona zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Wieder einmal hatte die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Da der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten erfüllungshalber abgetreten war, machte der Sachverständige als Neugläubiger diesen gekürzten Differenzbetrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Hamburg-Altona rechtshängig. Das erkennende Gericht hat nach unserer Auffassung eine prima Entscheidung gegen die beklagte HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG getroffen. Lest selbst und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus 22041 Hamburg.

Viele Grüße und noch eine schöne vorweihnachtliche Zeit
Willi Wacker

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Gestern BR 20:15 Uhr: Jetzt mal ehrlich – Vom Unfall- zum Versicherungsopfer?

Geschädigte rat- und machtlos!  Namentlich im Fokus, u. a.: HUK-Coburg, Nürnberger Versicherer.

Ehemalige Mitarbeiter von Versicherern und Unfallopfer berichten – hervorragend recherchiert – über die Regulierungs-Verschleppungen und Zahlungsverweigerungen von Versicherer innerhalb des GDV und unzumutbaren medizinischen Sachverständigen-Gutachten nach Aktenlage.

Vom Unfall- zum Versicherungsopfer?

Jetzt mal ehrlich – Reporterin Vivian Perkovic will wissen: haben die Verzögerungen bei der Regulierung von Unfallschäden Methode? Welche Rolle spielen dabei die Gutachter? Und was müsste passieren, damit die Position der Versicherten gegenüber den großen Versicherungskonzernen gestärkt wird?

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BR-Video  >>>>>

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Abgehoben: Reusrather sind gegen jegliche Hubschrauber-Pläne (der Fa. Control€xpert)

Quelle: RP-Online vom 17.12.2015

Langenfeld. Bürgerinitiative kämpft gegen Helikopter-Landeplatz an der Dückeburg; trotz Wegfalls des zunächst geplanten Hangars.

Der geplante Hubschrauber-Landeplatz an der Dückeburg bringt die Gemüter vor allem der Reusrather weiter in Wallung. Vor zweieinhalb Jahren hatte der auf der historischen Hofanlage inmitten der Wiesen und Felder wohnende Unternehmer Gerhard Witte eine solche An- und Abflugmöglichkeit beantragt und mit der schnellen Erreichbarkeit von Kunden seiner Firma Control Expert argumentiert. Dagegen wendet sich die Bürgerinitiative „Kein Hubschrauber-Landeplatz an der Dückeburg“, die nach eigenen Abgaben etwa 1500 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt hat.

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LG Frankfurt (Oder) entscheidet zu der Mehrwertsteuererstattung bei der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges mit lesenswertem Beschluss vom 25.8.2015 – 15 S 129/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute veröffentlichen wir für Euch noch einen Beschluss des LG Frankfurt/Oder im Berufungsverfahren nebst AG-Entscheidung aus Fürstenwalde/Spree zur Mehrwertsteuererstattung bei Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Nach diesem an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Beschluss wurde seitens der Allianz die Berufung zurückgenommen. Also hat die Allianz sich wieder vor einer Entscheidung zu ihren Lasten gedrückt, vermutlich auf Weisung des GDV, der ohnehin keine negativen Urteile zulasten der Versicherer wünscht? Vergleiche zu diesem Themengebiet auch die Entscheidungen  des AG Eisenhüttenstadt 6 C 105/12 vom 28.05.2013, des LG Frankfurt/Oder 15 S 103/13 vom 06.02.2014 und des LG Magdeburg 2 S 7/14 vom 07.03.2014. Beklagte Versicherung war dort auch jeweils die Allianz-Versicherung AG. Lest selbst und gebt dann anschließend bitte Eure Kommentare bekannt. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Bühl verurteilt am 14.12.2015 – 3 C 276/15 – die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

die kurze Weihnachtswoche beginnen wir hier mit einem Urteil aus Bühl zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung des berechneten Sachverständigenkostenbetrages kürzte. Zwar hat das erkennende Gericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben, allerdings überzeugt die Begründung keineswegs. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass das Gericht als „Angemessenheit“ die versicherungsgesteuerte BVSK-Diktatur-Honorarliste 2015 zugrunde legt, ist das Urteil mangelbehaftet. Der gesamte erste Abschnitt des Urteils ist eigentlich überflüssig, wenn eine Rückabtretung vorgetragen und belegt worden wäre. Die Erwähnung der Kostendeckung durch den Gutachter ist nur der offenbaren Unsicherheit des Rechtsanwaltes des Klägers geschuldet, der doch tatsächlich ein entsprechendes Schreiben des Sachverständigen an den Rechtsanwalt dem Gericht vorgelegt hatte. Aber wie bereits mehrfach betont, kommt es im Schadensersatzprozess nicht auf Angemessenheitserwägungen an, sondern auf den „erforderlichen Betrag“ im Sinne des § 249 II 1 BGB. Was erforderlich ist, wird aus der Ex-ante-Sicht des Geschädigten bestimmt. Eine Ex-post-Betrachtung scheidet daher von vornherein aus. Lest aber selbst das Urteil des AG Bühl und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schöne Weihnachtswoche
Willi Wacker

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… und noch einmal das AG Leipzig mit einem Urteil vom 9.9.2015 in einem Rechtsstreit um gekürzte Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (AG Leipzig Urteil vom 9.9.2015 – 107 C 3509/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum vierten Adventsnachmittag stellen wir jetzt auch noch das letzte Urteil aus der dritten Leipziger Urteilsreihe vor. Es handelt sich hierbei um ein Urteil der 107. Zivilabteilung des AG Leipzig. Wieder ging es um restliche Sachverständigenkosten als Schadensposition des Geschädigten, die allerdings aus abgetretenem Recht geltend gemacht wurden. Die Schadenskürzungen vorgenommen hatte die Generali Versicherungs AG. Im Ergebnis ist das Urteil zwar positiv. Das Urteil muss aber mit einem Aber versehen werden. Wieder einmal wurde im Schadensersatzprozess die Angemessenheit an Hand der BVSK-Honorarbefragung geprüft. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und noch einen schönen gemütlichen vierten Advent
Willi Wacker

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… und noch ein weiteres Urteil des AG Leipzig vom 11.9.2015: AG Leipzig verurteilt Allianz Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.9.2015 – 106 C 4407/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

als viertes Urteil der dritten Leipziger Reihe veröffentlichen wir ein weiteres am 11.9.2015 verkündetes Urteil des Dezernenten der 106. Zivilabteilung des AG Leipzig. In diesem Fall musste er erneut die Allianz Versicherungs AG zur Zahlung der restlichen, erfüllungshalber abgetretenen Sachverständigenkosten verurteilen. Leider wurde auch hier die Angemessenheit i.S.d. §§ 631, 632 BGB geprüft, obwohl es sich um eine Schadensersatzklage handelt. Lest selbst das „Angemessenheitsurteil“ aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung vom 11.9.2015 und gebt dann anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch einen schönen 4. Advent
Willi Wacker

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