AG Leipzig zum Zweiten: Verurteilung der HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshaller abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.9.2015 – 106 C 10174/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

ich hatte Euch ja bereits angekündigt, dass wir jetzt eine Vielzahl von Urteilen des Amtsgerichts Leipzig wegen restlicher Sachverständigenkosten veröffentlichen werden. In diesem Fall musste der Geschädigte bzw. der Neugläubiger aufgrund der wirksamen Abtretungsvereinbarung gegen die HUK-COBURG gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, weil die in vollem Umfang eintrittspflichtige HUK-COBURG nicht in der Lage war, vollständigen Schadensersatz – auch die berechneten Sachverständigenkosten gehören mit zu dem zu ersetzenden Schaden des Unfallopfers (vgl. BGH NJW 2007, 1450 = VersR 2007, 560) – zu leisten. Hier war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die nicht gewillt war, bei voller Haftung auch vollständigen Schadensersatz zu leisten. Dies ist schon das zweite Urteil, das die HUK-COBURG am 11.9.2015 in Leipzig eingefangen hat. Da die Begründung auch noch überzeugt, ist festzustellen, dass das Amtsgericht Leipzig für die HUK-COBURG ein schlechtes Pflaster ist. Lest selbst das Urteil vom 11.9.2015 – 106 C 10174/14 – und gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Vers. AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.9.2015 – 106 C 10733/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

weil ich vermutlich morgen wenig Zeit für Captain-Huk aufbringen kann, stelle ich heute abend bereits eines von einer Vielzahl von Urteilen des Amtsgerichts Leipzig mit dem Thema „restliche Sachverständigenkosten“ hier ein. Wieder ging es um von der HUK-COBURG gekürzter Sachverständigenkosten. Lest selbst das Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Business as usual, würde ich in Anbetracht der vielen bereits ergangenen Urteile gegen die HUK-COBURG meinen. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Saarbrücken verurteilt kurz und knapp die VHV-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 20.1.2015 – 37 C 252/15 (08) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier stellen wir Euch ein Urteil aus Saarbrücken zur Reparaturbestätigung gegen die VHV Versicherung vor.  Die erkeennende Amtsrichterin konnte kurz und knapp den Rechtsstreit abhandeln. Zu Recht hat das Gericht darauf verwiesen, dass zwecks Beanspruchung des Nutzungsausfallschadens ein stichhaltiger Nachweis der Rearatur vorgelegt werden muss. Vom Unfallopfer gefertigte Fotos beweisen nicht die Qualität der Reparatur. Im Übrigen ist aufgrund der Waffengleicheit gegenüber den Daten aus der HIS-Datei eine sachverständige Reparaturbestätigung erforderlich. Es ist nämlich der Zustand wie vor dem Unfall wiederherzustellen. Der bestand darin, dass das Fahrzeug nicht vorgeschädigt in der Datei stand. Dieser Zustand kann durch die Reparaturbestätigung wieder hergestellt werden, indem durch die Reparaturbestätigung mit beweiskräftigem Foto die sachgemäße Wiederherstellung gemäß Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. Das hätte das Gericht deutlicher hervorheben müssen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Bühl verurteilt am 11.11.2015 (7 C 49/15) das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. zur Zahlung restlichen Sachverständigenhonorars

Das AG Bühl hat 11.11.2015 unter der AZ 7 C 49/15 dem klagenden Geschädigten bzgl. rechtswidrig gekürztem Sachverständigenhonorar Recht gegeben:

Aktenzeichen:
7 C 49/15

Amtsgericht Bühl

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit

– Kläger –

gegen

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

– Beklagte –

wegen Schadensersatzes

hat das Amtsgericht Bühl durch die Richterin Dr. F. auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11.11.2015 für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 82,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.09.2014 zu zahlen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 9.9.2015 – 103 C 4347/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir bleiben bei der HUK-COBURG, wechseln aber vom Amtsgericht in Gelsenkirchen-Buer herüber zum Amtsgericht in Leipzig. Hier geben wir Euch ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG bekannt. Es handelt sich unseres Erachtens wieder um eine fundierte Entscheidung, wie wir das von Leipzig aufgrund der bisherigen Rechtsprechung gewohnt sind. Leipzig scheint tatsächlich ein schlechtes Pflaster für die Versicherung aus Coburg zu sein. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig vom 9.9.2015 – 103 C 4347/15 – und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Gelsenkirchen-Buer verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigekosten mit Urteil vom 1.10.2015 – 423 C 81/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Herne geht es weiter in die Nachbarstadt Gelsenkirchen. Hier und heute veröffentlichen wir ein Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG mit positiver Begründung. In diesem Fall hatte die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem sogenannten Erstinformationsschreiben, was auch immer das sein soll?, von dem Unfallopfer verlangt, bevor er einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt, zunächst Preisvergleiche anzustellen. Diese Forderung der HUK-COBURG ist nicht relevant, da sie gegen die Rechtsprechung des BGH verstößt, denn dieser hat bereits mehrfach entschieden, dass der Geschädigze zu einer Markterforschung bezüglich des günstigsten Sachverständigen nicht verpflichtet ist (vgl. BGH DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann; BGH DS 2014, 90 Rn. 7). Das von der HUK-COBURG angegebene Honorartableau ist ebenfalls nicht maßgeblich, denn es ist eine vom Versicherer selbst gefertigte Tabelle, die keine Außenwirkung besitzt. Dem deutschen Recht ist es fremd, dass der Schädiger oder dessen Versicherer die Höhe des Schadensersatzes bestimmt. Es kommt maßgeblich darauf an, was der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung  bzw. bei Erhalt der Rechnung für „erforderlich“ gehalten hat und halten durfte. Auf die besonderen Schwierigkeiten und Einflussmöglichkeiten ist nämlich Rücksicht zu nehmen (BGHZ 115, 364, 369; BGHZ 115, 375, 378; BGH DS 2007, 144; BGH VersR 2013, 1590 Rn. 19; BGH DS 2014, 90 ff Rn. 7). Daher hat zu Recht das erkennende Gericht hier das Erstinfoschreiben der HUK-COBURG ohne Bedeutung zurückgewiesen. Weshalb hier allerdings die MwSt bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten eingeklagt wurde, erschließt sich mir jedoch nicht. Ob hier eine Abtretung erfüllungshalber der an Erfüllungs Statt vorlag, beides geht im Urteil etwas durcheinander, ist nicht genau ersichtlich. Lest aber selbst das Urteil aus dem Ruhrgebiet und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Herne verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse und deren Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner zur Frestellung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 20.8.2015 – 34 C 255/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Sachsen geht es weiter nach Nordrhein-Westfalen. Wir stellen Euch hier und heute ein Urteil aus Herne zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG und deren Versicherungsnehmer mit interessanter Begründung vor. Allerdings hat das erkennende Gericht übersehen, dass sich der Freistellungsanspruch des Gläubigers bei endgültiger und ernsthafter Zahlungsverweigerung in einen Zahlungsanspruch umwandelt. Bei der Urteilsbegründung hat sich offenbar das erkennende Gericht sehr viel Mühe gemacht, den Anwälten der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse verständlich darzulegen, weshalb die Entscheidung des OLG Dresden vom 19.2.2014 – nach dem BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – nicht mehr relevant ist. Zu Recht folgt das Gericht auch nicht der OLG-Entscheidung. Lest selbst das Urteil des AG Herne vom 20.8.2015 – 34 C 255/14 – und gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Eilenburg (in Sachsen) verurteilt LVM Versicherung mit Urteil vom 7.10.2015 – 4 C 541/15 – zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten. Az.: 4 C 541/15 vom 07.10.2015

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

es geht von Cuxhaven weiter in den Landgerichtsbezirk von Leipzig, zum dortigen Amtsgericht Eilenburg. Wir veröffentlichen für Euch hier ein Urteil aus Eilenburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung. Mit diesem Urteil wurde eine weitere Lücke auf der bundesdeutschen Landkarte geschlossen. Es handelt sich dabei um eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Cuxhaven verurteilt mit prima Urteil vom 22.9.2015 – 5 C 231/15 – die HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Leipzig geht es zurück zur Elbe. Nachstehend veröffentlichen wir hier ein Urteil aus Cuxhaven zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die vorgerichtlich die berechneten Sachverständigenkosten kürzte, obwohl die Haftung der HUK-COBURG eindeutig war. Aber auch hier hat die HUK-COBURG die Rechnung ohne das erkennende Gericht gemacht. Nunmehr waren nicht nur die gekürzte Schadenersatzposition „Sachverständigenkosten“ (nach) zu zahlen. Jetzt kamen auch noch Zinsen und Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Da sieht man, wie es die HUK-COBBURG mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot hält. Bei den Unfallopfern wird es eingefordert, bei sich selbst verdrängt. Das nennt man widersprüchliches Verhalten. Insoweit handelt es sich bei dem Urteil aus Cuxhaven vom 22.9.2015 um eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Lest selbst das Urteil und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 1.9.2015 – 103 C 4350/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Hamburg geht es nach Leipzig. Hier stellen wir Euch wieder ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Da dem Autor in einem Kommentar „Verrohung“ vorgeworfen wurde, belasse ich es hier bei enem sachlichen Hinweis auf die vorgerichtlich vorgenommenen rechtswidrigen Schadenskürzungen durch die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG. Sie wurde aber durch das erkennende Gericht auf den Boden des Gesetzes zurückgeholt. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig vom 1.9.2015 – 103 C 4350/15 – und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

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OLG Hamburg entscheidet mit Urteil vom 29.8.2013 – 14 U 57/13 – zu der Vorschadenproblematik.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachstehend greifen wir auf eine ältere Entscheidung des OLG Hamburg zurück und stelle die Euch heute vor. Das geschieht nicht, weil wir keine aktuellen Urteile mehr hätten, sondern wegen der Brisanz des versicherungsseitigen Vortrags von Vorschäden, die die Versicherungswirtschaft in der sogenannten HIS-Datei speichert. Es zeigt sich an Hand dieser Entscheidung, wie wichtig eine sachverständige Dokumentation der Vorschäden und eine sachverständige Dokumentation der reparierten Vorschäden ist. In dem nachfolgend aufgeführten Urteil des OLG Hamburg wird das typische Beispiel dargestellt, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation der entsprechend der Ausführungen im Schadensgutachten reparierten Schäden vorliegt. Dann schlägt das Imperium der Versicherer gnadenlos mit der HIS-Datei zurück. Diese Entwicklung in der Rechtsprechung zeigt aber auch, dass es aus Gründen der „Waffengleichheit“ zwingend erforderlich ist, dass auch freie und unabhängige Kfz-Sachverständige einen Zugang zur HIS-Datei erhalten müssen. Ähnlich entschieden hatte auch das LG Essen (2 O 274/12). Ebenso wichtig ist, dass der Versicherer des Schädigers die Kosten der Dokumentation der durchgeführten Reparatur trägt, denn diese sind kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen und daher als erforderliche Wiederherstellungskosten des ursprünglichen Zustandes anzusehen. Lest selbst das Urteil des OLG Hamburg und gebt anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Iserlohn verurteilt mit überzeugender Begründung die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, an Erfüllungs Statt abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.9.2015 – 40 C 155/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir starten zum Wochenbeginn mit einem umfangreich begründeten Urteil aus Iserlohn im Sauerland zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., die vorgerichtlich die berechneten Sachverständigenkosten nicht in voller Höhe, trotz voller Haftung, erstatten wollte. Der Geschädigte hatte den Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zunächst an den Sachverständigen abgetreten, der seinerseits den Anspruch an die spätere Klägerin abgetreten hatte. Die Klage auf restlichen Schadensersatz aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall aus abetretenem Recht hatte Erfolg. Die Begründung im Urteil zu der immer wieder von der HUK-COBURG erhobenen dolo-agit-Einrede überzeugt. Ebenfalls überzeugen die Argumente des Gerichts hinsichtlich angeblicher vertraglicher Ansprüche der HUK-COBURG gegenüber dem Sachverständigen. Es bestehen keine, denn zwischen dem Sachverständigen, der durch den Geschädigten ausgewählt wird, und der eintrittspflichtigen Versicherung  existiert kein Vertrag. Der Schädiger haftet aus unerlaubter Haftung bzw. aus Gefährdungshaftung. Im Übrigen ist der vom Geschädigten eingeschaltete Sachverständige nicht dessen Erfüllungsgehilfe.  Lest selbst das Urteil des AG Iserlohn vom 15.9.2015 – 40 C 155/15 – und gebt anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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