Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
ich hatte Euch ja bereits angekündigt, dass wir jetzt eine Vielzahl von Urteilen des Amtsgerichts Leipzig wegen restlicher Sachverständigenkosten veröffentlichen werden. In diesem Fall musste der Geschädigte bzw. der Neugläubiger aufgrund der wirksamen Abtretungsvereinbarung gegen die HUK-COBURG gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, weil die in vollem Umfang eintrittspflichtige HUK-COBURG nicht in der Lage war, vollständigen Schadensersatz – auch die berechneten Sachverständigenkosten gehören mit zu dem zu ersetzenden Schaden des Unfallopfers (vgl. BGH NJW 2007, 1450 = VersR 2007, 560) – zu leisten. Hier war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die nicht gewillt war, bei voller Haftung auch vollständigen Schadensersatz zu leisten. Dies ist schon das zweite Urteil, das die HUK-COBURG am 11.9.2015 in Leipzig eingefangen hat. Da die Begründung auch noch überzeugt, ist festzustellen, dass das Amtsgericht Leipzig für die HUK-COBURG ein schlechtes Pflaster ist. Lest selbst das Urteil vom 11.9.2015 – 106 C 10174/14 – und gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Willi Wacker