Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
heute stellen wir Euch hier ein Urteil aus Köln zur fiktiven Schadensabrechnung sowie zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG vor. Der vom Geschädigten beauftragte Kfz-Sachverständige hatte für die Erstellung des Gutachtens insgesamt 495,99 € berechnet. Darauf hatte die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG als regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers nur einen Betrag von 390,– € gezahlt. Der Restbetrag ist unter anderem Gegenstand des Rechtsstreites. Die HUK-COBURG hatte allerdings auch die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten bestritten. Das Gericht hat insoweit Beweis erhoben durch Einholung eines Gutachtens. Dieser vom Gericht bestellte Gutachter hat einige Positionen aus dem Schadensgutachten gestrichen. Ob die Kürzungen zur fiktiven Schadensabrechnung gerechtfertigt sind, kann ich – als technischer Laie – nicht beurteilen. Auch aus dem Urteil selbst sind keine Anhaltspunkte für die eine oder die andere Ansicht zu entnehmen. Die Begründung zu den Sachverständigenkosten ist allerdings schlüssig, wie ich das als Jurist sehen kann. Lest selbst das Urteil des AG Köln und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker