Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,
hier kommt als Wochenendlektüre das zweite Urteil aus dem Rheinland. Von Köln ist es nicht allzu weit bis Heinsberg. Nachstehend veröffentlchen wir für Euch ein Urteil des AG Heinsberg vom 19.10.2015. Wieder war es die VHV Allgemeine Versicherung AG, die dem Geschädigten gegenüber den vollständigen Schadensersatz nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verweigerte. Der Geschädigte beauftragte nach einem unverschuldeten Vekehrsunfall einen Kfz-Sachverständign mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Für die Fertigung des Gutachtens berechnete er 405,49 € brutto. Da die Sachverständigenkosten abgetreten waren, zahlte die VHV als ersatzverpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherung den vollen Betrag an den Sachverständigen, kürzte die übrigen Schadenspositionen bei dem Unfallopfer jedoch um den gekürzten Sachverständigenkostenbetrag von 43,65 €. Das ließ der Geschädigte nicht auf sich sitzen und klagte den gekürzten Betrag bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht Heinberg mit Erfolg ein. Lest das nachfolgend dargestellte Urteil des AG Heinsberg. Gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und dem Autor zur Verfügung gestellt durch die Herren Rechtsanwälte Busch, Frese und Kollegen, Schafhausener Str. 38, 52525 Heinsberg.
Mit freundlichen Grüßen und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker