Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
von Hamburg an der Elbe geht es nach Witten an der Ruhr. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein positives Urteil desAmtsgerichts Witten zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die HUK-COBURG vor. Die junge Richterin der 2. Zivilabteilung des AG Witten hat zutreffend im Wesentlichen auf die Grundsatzentscheidungen des BGH zu den Sachverständigenkosten, nämlich die BGH-Urteile VI ZR 67/06 (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144) und VI ZR 225/13 (BGH NJW 2014, 1947 = DDS 2014, 90), hingewiesen. Ob es die HUK-COBURG jetzt nach dem Urteil lernt, die Schadensersatzleistungen nach einem Verkehrsunfall bei einhundertprozentiger Haftung auch zu einhundertprozent zu erfüllen? Ich wage es zu bezweifeln! So uneinsichtig kann eine Versicherung doch nicht sein, oder? Was denkt Ihr? Gebt, nachdem Ihr das Urteil aus dem Ruhrgebiet gelesen habt, bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker