Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
von Frankfurt am Main geht es weiter nach Bayreuth. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein Urteil des Amtsgerichts Bayreuth zu den Sachverständigenkosten, zur fiktiven Abrechnung und zur Unkostenpauschale gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG bekannt. Das erkennende Gericht hat die Sachverständigenkosten positiv beurteilt, allerdings die fiktive Schadensabrechnung unzureichend. Die Gleichwertigkeit der Reparatur in den freien Werkstätten zu den Reparaturen in den markengebundenen Fachwerkstätten wurde offensichtlich als gegeben vorausgesetzt. Im Urteil steht zumindest nichts davon. Warum das Gericht zu dieser urteilsrelevanten Entschließung gelangt ist, bleibt unergründlich. War eventuell das Fahrzeug ständig checkheftgepflegt? Das hätte zumindest mit dem Rechtsmittel überprüft werden müssen. Insoweit hätte auf jeden Fall die Berufung zugelassen werden müssen. Warum allerdings zu der regionalen Üblichkeit der Ersatzteilpreisaufschläge kein Beweisantritt vorgenommen wurde, bleibt ebenso unerklärlich. Lest selbst und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker