Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,
nachdem die HUK-COBURG aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu den Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verehrsunfall (BGH Urteile vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – und vom 22.7.2014 – VI ZR 357/13 -) mit den wichtigen Merkmalen „deutlich erkennbar erheblich“ (BGH VI ZR 225/13 – Rn. 8) und „erkennbar überhöht“ (BGH VI ZR 357/13 Rn. 21), in denen sie selbst involviert war, bestens informiert ist, und auch aufgrund der zwischenzeitlich darauf ergangenen Urteile der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte bereits Prozesse verloren hat, was unsere Urteilsliste nachdrücklich beweist, hat die HUK-COBURG nichts dazu gelernt. Sie kürzt weiter, als ob es die Rechtsprechung gegen sie nicht gegeben hätte. Die HUK-COBURG muss einmal lernen, dass sie als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung bei voller Haftung auch vollen Schadensersatz nach einem vom Versicherungsnehmer der HUK-COBURG verursachten Unfall zu leisten hat. Wenn sie der Ansicht ist, die Sachverständigenkosten seien in der Gesamtsumme überhöht, dann kann sie den Vorteilsausgleich suchen, muss allerdings trotzdem zunächst vollen Schadensersatz leisten (vgl. den beachtenswerten Aufsatz von Imhof / Wortmann in DS 2011, 149 ff.). Auf diese Situation hat das erkennende Amtsgericht Hagen mit dem nachfolgend dargestellten Urteil den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG auch hingewiesen. Der Geschädigte hatte zu Recht wegen des Restschadensersatzbetrages in Form der restlichen Sachverständigenkosten den Unfallverursacher selbst in Anspruch genommen, denn die HUK-COBURG war nicht in der Lage, den Restschadensersatz zu leisten, oder wollte es bewußt nicht? Dabei ging die HUK-COBURG aber das Risiko ein, dass der Versicherte der HUK-COBURG verklagt würde. Offenbar stört das die HUK-COBURG aber auch nicht, wenn ihr Versicherter vor den Kadi gezogen wird und auch noch zur Zahlung dessen verurteilt wird, wozu die HUK-COBURG nicht in der Lage ist, nämlich zur Zahlung des gekürzten Betrages. Lest selbst das Urteil aus Hagen in Westfalen und gebt dann bitte Eure Kommentre ab.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Weiterlesen →