Es geht auch ohne Bezugnahme auf BVSK: Das AG Hamburg-Altona verurteilt mit guter Begründung die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 24.7.2015 – 318c C 170/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser!

Dass es auch ohne BVSK oder anderer Honorarumfrageergebnisse geht, zeigt in besonders hervorragender Weise das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die meinte eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage die vom Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten für die Erstellung des Schadensgutachtens kürzen zu können. Auch dieser Versuch, der allerdings die Rechtswidrigkeit der Kürzung durch die HUK-COBURG zeigt, scheiterte für die HUK-COBURG kläglich. Der erkennende Amtsrichter S. aus der Zivilabteilung 318 c des Amtsgerichts Hamburg-Altona kam bei seiner Urteilsbegründung zur Nachzahlung der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten ohne Angemessenheit, BVSK usw. aus. Es handelt sich unserer Ansicht nach um eine schlüssige und gute Begründung, wobei der erkennende Amtsrichter so nebenbei auch noch gegen das LG Hannover sowie das AG Münster austeilt. Auch das gefällt uns. Ebenso zutreffend ist der Hinweis des Gerichts, dass das von der beklagten HUK-COBURG vorgelegte „Honorartableau“, das sie selbst erstellt hat, nicht zur Anwendung gelangen kann. In seinem Hinweis, dass dieses „Honorartableau“ der HUK-COBURG  „nicht in Betracht kommt, versteht sich von selbst“, klingt schon Ironie mit. Eine Tabelle oder Liste, die der Schädiger selbst erstellt, kann doch allen Ernstes nicht Massstab für eine vom Schädiger zu erbringende Leistung sein. Damit zeigt sich, dass das „Honorartableau“ der HUK-COBURG nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. Lest aber selbst dieses hervorragende Urteil aus Hamburg-Altona und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Frankenthal veurteilt mit kurzem und knappem Urteil vom 10.6.2015 – 3b C 46/15 – die Bruderhilfe Sachversicherung AG zur Zahlung restlicher, vorgerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Halle in Sachsen-Anhalt geht es weiter nach Frankenthal in Rheinland-Pfalz. Hier stellen wir Euch ein positives Urteil aus Frankenthal zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Bruderhilfe Sachversicherung AG vor. Kurz und knapp konnte das erkennende Gericht unter Bezugnahme auf BVSK den Rechtsstreit um restliche Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht entscheiden. Dabei hat das Gericht im Rahmen der Schadenshöhenschätzung die BVSK-Honorarumfrage zugrunde gelegt. Gleichzeitig aber auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH verwiesen, wonach nur bei für den Geschädigten erkennbar erheblich überhöhten Kosten die Indizwirkung nicht mehr gilt. Auf die – unsinnige – Rechtsprechung des OLG Dresden zum dolo-agit-Einwand konnte das Gericht zu Recht verzichten. Lest selbst das Urteil des AG Frankenthal vom 10.6.2015 und gebt anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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LG Halle ändert im Rechtsstreit aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allg. Vers. AG das erstinstanzliche Urteil des AG Halle / Saale ab und verurteilt nur zum Teil, obwohl eine hundertprozentige Haftung der Beklagten vorliegt, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 13.5.2015 – 2 S 74/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachdem hier das Urteil des AG Perleberg im Land Brandenburg zu heftiger Diskussion um die  gemäß § 287 ZPO vorzunehmende Schadenshöhenschätzung geführt hat – was die Redaktion grundsätzlich erfreut – geben wir Euch hier ein „Schrott-Berufungsurteil“ aus Halle an der Saale zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG zur Diskussion. Völlig unverständlich nimmt die Berufungskammer  Kürzungen von Einzelpositionen aus der Sachverständigenkostenrechnung nach Werkvertragsrecht auf Grundlage der BVSK-Honorarumfrage vor. Auch hier hat offensichtlich der Kläger wohl wieder „hilfsweise“ mit der Üblichkeit oder Angemessenheit operiert und dafür auf den Deckel bekommen? Die Revision wurde natürlich auch nicht zugelassen, obwohl das Urteil eindeutig der BGH-Rechtsprechung widerspricht. Deshalb wurden die BGH-Grundsatzurteile zu den erforderlichen Sachverständigenkosten mit den Aktenzeichen  VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 in der Begründung wohl auch nicht erwähnt? Lest selbst und hoffentlich regt auch dieses Urteil zu einer lebhaften Diskussion an.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Stade verurteilt zu einhundertprozentigem Schadensersatz, verneint aber die Erforderlichkeit der entstandenen Anwaltskosten bei einem Streitwert von 13,42 € mit Urteil vom 22.5.2015 – 61 C 271/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Hamburg geht es elbabwärts nach Stade. Nachstehend veröffentlichen wir hier ein Urteil des Amtsgerichts Stade zu den Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung. Die Sachverständigenkosten wurden zu 100%  zugesprochen, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hingegen nicht. Die Begründung der erkennenden Amtsrichterin überzeugt allerdings nicht. Praktisch in jeder Schadensersatzangelegenheit wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls und der sich daraus ergebenden Schadensersatzleistung durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich die Notwendigkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der mittlerweile ergangenen Urteilsflut zu den Schadensersatzforderungen des Unfallopfers hat der Normalbürger keinen Durchblick mehr. Während die Haftpflichtversicherer über gut ausgebildete Juristen verfügen, gebietet es das Prinzip der Waffengleichheit, dass auch bei geringen Streitwerten das Unfallopfer einen Juristen beauftragen darf. Hätte der Haftpflichtversicherer den – geringen – Restschaden reguliert, wäre eine anwaltliche Beauftragung auch nicht nötig gewesen. Der Geschädigte hat nur von seinem Recht auf vollständigen Schadensausgleich Gebrauch gemacht. Ein Mitverschulden gemäß § 254 II BGB kann ihm daher – entgegen der Auffassung des erkennenden Gerichts – nicht gemacht werden. Insofern sind auch die Anwaltskosten zu einem Streitwert von knapp 14 Euro erstattungsfähig. Insoweit ist das Urteil fehlerhaft. Lest aber selbst die gerichtliche Entscheidung vom 22.5.2015 – 61 C 271/15 – und gebt dann anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Hamburg hält den von der HUK-COBURG vorgebrachten Verweis auf OLG Dresden für nicht zielführend und weist HUK-COBURG auf bestehende Rechtslage bei den Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall mit Verfügung vom 2.7.2015 – 4 C 64/15 – hin.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenbeginn geht es gleich weiter mit der HUK-COBURG. Nachstehend geben wie Euch hier eine Verfügung aus Hamburg zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG bekannt. Zu Recht hat das erkennende Gericht den von der HUK-COBURG vorgetragenen Hinweis auf das Urteil des OLG Dresden vom 19.2.2014, über das wir hier bereits mehrfach berichtet haben, als nicht sachdienlich zurückgewiesen. Zum einen ist das OLG-Urteil durch das Urteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (= BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90) überholt, da zur Zeit der Verkündung des OLG-Urteils das BGH-Urteil noch nicht veröffentlicht war. Zum anderen überzeugt die Ansicht des erkennenden Gerichts. Der Sachverständige muss sich nicht selbst diskreditieren. Eine Markterforschungsflicht für den Geschädigten besteht nicht. Er kann regelmäßig davon ausgehen, dass die berechneten Sachverständigenkosten, die durch die Vorlage der entsprechenden Rechnung belegt werden können, den branchenüblichen Preisen entsprechen. Lest selbst die Verfügung des AG Hamburg vom 2.7.2015 und gebt dann bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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AG Neubrandenburg verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständinkosten mit Urteil vom 29.6.2015 – 101 C 318/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier veröffentlichen wir für Euch noch ein positives Urteil zum Wochenende aus Neubrandenburg zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. Wieder einmal kürzte die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG rechtswidrig die berechneten Sachverständigenkosten. Dabei verkennt die HUK-COBURG, dass die berechneten Sachverständigenkosten ein Indiz für den erforderlichen Wiederherstellungsaufwand bilden (vgl. BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90). Lest aber selbst das Urteil des AG Neubrandenburg und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Hohenstein-Ernstthal verurteilt die Allianz Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 23.6.2015 – 1 C 303/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Wochenende, wo andere bequem im Ohrensessel sitzen und sich über nicknames aufregen, sind wir bei der Arbeit und veröffentlichen für Euch hier ein positives Urteil aus Hohenstein-Ernstthal zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung. Das erkennende Gericht kam bei der Urteilsbegründung ganz ohne Angemessenheitsprüfung aus. Wir meinen, dass es so richtig ist, denn im Schadensersatzrecht kommt es auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB an, nicht auf die Angemessenheit und Üblichkeit im Sinne der §§ 631, 632 BGB. Daher ist es folgerichtig, wenn das Gericht hier  ohne Angemessenheitsprüfung gemäß BVSK-Honorarumfrage auskommt. Lest selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Perleberg verurteilt unter Bezugnahme auf die VKS-BVK-Honorarumfrage den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 30.4.2015 – 11 C 434/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

weiter geht es mit den Urteilen, bei denen die HUK-COBURG involviert ist, in Perleberg in Brandenburg. Nachfolgend stellen wir Euch ein positives Urteil des Amtsgerichts Perleberg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG vor. Wieder einmal musste der Geschädigte den Unfallverursacher, der am Unfalltage bei der HUK-COBURG mit seinem Kraftfahrzeug haftpflichtversichert war, persönlich in Anspruch nehmen, weil seine Kfz-Haftpflichtversicherung wieder einmal gegen das Gesetz den Schaden reguliert hat. Obwohl die HUK-COBURG zu einhundert Prozent haftete, regulierte sie den von ihrem Versicherungsnehmer angerichteten Schaden nicht zu einhundertprozent. Selbst wenn sie der – irrigen – Meinung ist, die berechneten Sachverständigenkosten seien überhöht, so hat sie trotzdem grundsätzlich die vollen berechneten Kosten zu erstatten, wobei sie allerdings nicht rechtlos ist, weil ihr der Vorteilsausgleich zusteht (vgl. Imhof/Wortmann DS 2011, 149 ff.). Aber wie hatte Herr Otting schon geschrieben, es sei leichter auf der Passivseite den Anspruch zu kürzen als auf der Aktivseite den vermeintlich überhöhten Teil zurückzufordern. So wurde im vorliegenden Fall der Versicherungsnehmer der HUK-COBURG persönlich wegen des Restbetrages, den die HUK-COBURG gekürzt hatte, gerichtlich in Anspruch genommen. Die Klage gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG hatte Erfolg. Dieser wird sich nun bei seiner HUK-COBURG dafür bedanken, dass er vor den Kadi gezogen wurde.  Eine prima Entscheidung, wie wir meinen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Richterin S. hier den Richter K. vertreten hat, der teilweise hanebüchene Urteile absetzt. Trotz dieser positiven Entscheidung ist also besondere Aufmerksamkeit bei dem Amtsgeericht Perleberg geboten.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Werl spricht gegen den Versicherungsnehmer der Allianz- Versicherung AG die restlichen Sachverständigenkosten sowie die Gerichtkostenzinsen zu mit Urteil vom 12.6.2015 – 4 C 143/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

von Koblenz geht es weiter nach Werl. Nachstehend veröffentlichen wir hier für Euch ein Urteil des Amtsgerichts Werl zu den Sachverständigenkosten und Gerichtskostenzinsen gegen die VN der Allianz Versicherung. Ob die Beklagte nach diesem Urteil wohl noch Kunde bei der Allianz ist? Das kann man mit Fug und Recht durchaus fragen, denn wer ist schon mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zufrieden, die die berechtigten Schadensersatzansprüche des Unfallopfers kürzt und wegen des Restbetrages dann auch noch den Versicherten vor den Kadi ziehen läßt? Die Antwort kann unserer Meinung nach nur sein: Kein vernünftig denkender Mensch! Lest selbst das Urteil des AG Werl und gebt dann anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsgericht Koblenz verurteilt mit relativ kurzem und knappem Urteil die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall mit Urteil vom 24.8.2015 – 411 C 1330/15 – .

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

weiter geht es mit der HUK-COBURG beim Amtsgericht in Koblenz. Auch in diesem Fall hatte die HUK-COBURG durch ihre Tochtergesellschaft, die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der vollen Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Das Unfallopfer ließ sich allerdings die Kürzung nicht gefallen. Der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten wurde abgetreten. Der Sachverständige aus N. klagte den gekürzten Betrag bei dem örtlich und sachlich zuständigen Amtsgericht Koblenz ein. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Leider benutzt die erkennende Amtsrichterin, in diesem Fall eine Richterin am Landgericht, das unrichtige Wort „Sachverständigengebühren“. Solche existieren nicht, rühren aber wohl aus den Schriftsätzen der HUK-COBURG her. Lest selbst das Urteil des AG Koblenz und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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AG Stendal verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der restlichen, an Erfüllungs Statt abgetretenen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 3.6.2015 – 3 C 369/15 (4.0) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute veröffentlichen wir für Euch hier noch ein positives Urteil aus Stendal zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegen die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung eigenmächtig kürzte. Allerdings war der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten. Es handelte sich aber um eine Abtretung an Erfüllungs statt, was nicht ganz ungefährlich ist. Da aber der erkennende Amtsrichter der 3. Zivilabteilung den notwendigen Durchblick im Schadensersatzrecht besaß, ist die Sache positiv verlaufen. Lest selbst das Urteil des AG Stendal und gebt anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Allianz kooperiert zukünftig mit dem US-Versicherer Maiden

Gier kennt keine Grenzen. Der Allianz-Konzern erhofft sich nach der Kooperation mit Maiden drei Milliarden Euro zusätzlich an Prämieneinnahmen.

Der deutsche Konzern kooperiert mit dem US-Versicherer Maiden.

Von Anna Gentrup, Köln
Europas größter Versicherer Allianz geht in der internationalen Autoversicherung in die Offensive. Der Konzern hat dazu eine millionenschwere Kooperation mit dem nordamerikanischen Versicherer Maiden mit Sitz in Bermuda vereinbart. Allianz und Maiden verkaufen künftig gemeinsam Kfz-Versicherungen über die Autohäuser von Herstellern wie BMW und Ford.

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