Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
es geht weiter nach Hamburg zum dortigen Amtsgericht im Stadtteil St. Georg. Nachfolgend veröffentlichen wir noch ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg zu den Sachverständigenkosten, die durch eine sachverständige Stellungnahme entstanden sind, aus abgetretenem Recht gegen die HDI Versicherung. Da argumnentiert die HDI doch allen Ernstes, dass sie den Sachverständigen nicht wegen der ergäzenden Stellungnahmen beauftragt hat. Auch für die Estellung des Schadensgutachtens hat die Beklagte den vom Geschädigten ausgewählten Sachverständigen nicht beauftragt und doch hat die Beklagte die Sachverständigenkosten als unmittelbar mit dem Schaden verbundenen Vermögensnachteil gemäß § 249 I BGB oder gemäß § 249 II BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand zu erstatten, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450 ff). Auch wenn die Beklagte ein Gegengutachten erstellen läßt, so muss der Geschädigte als Laie das nicht so hinnehmen. Er darf sich sachverständiger Hilfe bedienen. Das gebietet bereits das Gebot der Waffengleichheit. Das gilt umsomehr als die Beklagte in dem Ergänzungsgutachten einen anderen Reparaturweg vorgibt als er im Schadensgutachten festgestellt wurde. Zu Recht hat das erkennende Gericht in diesem Fall die Hinzuziehung des Sachverständigen als geboten angesehen und diese Stellungnahmekosten der Beklagten auferlegt. Bei dem Ergänzungsgutachten handelt es sich auch nicht um eine Nachbesserung des ursprünglichen Schadensgutachtens, sondern um eine erneute sachverständige Begutachtung aufgrund des neuen Sachvortrags der Beklagten. Damit der Geschädigte zu seinem Recht gelangt, können diese sachverständigen – kostenpflichtigen – Stellungnahmen auch als erforderliche Rechtsverfolgungskosten angesehen werden. Diese sind bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich ebenfalls vom Schädiger zu erstatten. Lest selbst das Urteil des AG Hamburg St. Georg und gebt anschließend bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg.
Viele Grüße und ein schönes – unwetterloses – Wochenende
Willi Wacker