LG Hamburg: Auch die Kosten des Sachverständigen für die Teilnahme am – von der Versicherung gewünschten – Gegenüberstellungstermin sind zu erstatten (LG Hamburg Berufungsurteil vom 9.7.2015 – 323 S 13/15 – ).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier stellen wir Euch heute ein interessantes Berufungsurteil des Landgerichts Hamburg vom 9.7.2015 vor. Es geht um die Kosten der Teilnahme des Sachverständigen am Gegenüberstellungstermin, den die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung wünschte. Wenn der Geschädigte der Gegenüberstellung schon zustimmt, wozu er nicht verpflichtet ist, dann hat er aus Gründen der Waffengleichheit auch das Recht den vorher beauftragten Schadensgutachter noch einmal zu beauftragen, damit dieser ihm mit sachverständiger Hilfe zur Seite steht. So hatte schon ein Teil der Rechtsprechung Ende des letzten Jahrhunderts entschieden (vgl. hierzu die Hinweise bei Wortmann VersR. 1998, 1204 ff.). Jetzt hat das LG Hamburg diese Argumente aufgenommen und in gleicher Richtung entschieden. Lest das Urteil und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Nachbesichtigung, Sachverständigenhonorar, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 5 Kommentare

AG Hamburg-St. Georg verurteilt mit Urteil vom 28.5.2015 – 911 C 140/15 – die Allianz Versicherung AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach dem „Schrott-Urteil“ aus Dortmund, das wir Euch gestern vorgestellt hatten,  veröffentlichen wir hier am Sonntagmorgen noch ein positives Urteil aus Hamburg-St. Georg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung.  Zumindest verweist das erkennende Gericht auf die aktuelle Grundsatzentscheidung des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (= BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90 = BeckRS 2014, 04270 = DAR 2014, 194). Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Dortmund verurteilt mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2015 – 424 C 793/15 – die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir in der Redaktion dieses Blogs haben schon eine Menge Urteile gelesen und für diesen Blog mit sachlichen Informationen versehen veröffentlicht. Bei dem nachfolgend dargestellten Urteil zweifeln wir allerdings an der objektiven Entscheidungsfähigkeit des zuständigen Amtsrichters der 424. Zivilabteilung des Amtsgerichts Dortmund. In der Urteilsbegründung werden ungeprüft Urteile des LG Dortmund übernommen. Jeder Richter und jede Richterin ist nur dem Recht unterworfen. Dazu gehört aber auch, sich über Urteile übergeordneter Gerichte hinsichtlich der richtigen Rechtsanwendung Gedanken zu machen. Es gehört auch zu der richterlichen Arbeit, Urteile eines Landgerichts, auf das in dem Urteil Bezug genommen werden soll, auf ihre Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des BGH zu überprüfen. Keinesfalls dürfen derartige Urteile unreflektiert übernommen werden. So hat der BGH entschieden, dass weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine sich aus dem Werkvertrag ergebende Preiskontrolle – auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars – durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen im Sinne des § 249 II BGB wahrt (vgl. BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144 m. zust. Anm. Wortmann). Das hat allerdings der erkennende Amtsrichter des AG Dortmund nicht beachtet und hat eine Preiskontrolle nach der BVSK-Honorarbefragung durchgeführt. Das auch noch, obwohl der BGH mit Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – Rn. 10 (BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90) entschieden hatte, dass dem Kläger das Ergebnis der BVSK-Honorarumfrage über die Höhe der üblichen Honorare nicht bekannt sein muss. Gleichwohl wendet das LG Dortmund – und dem blind folgend – das AG Dortmund die BVSK-Honorarumfrage an. Im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist ohnehin nur eine Schätzung der Höhe des Gesamtbetrages zulässig, weil es sich bei der Schätzung nach § 287 ZPO um eine Schadenshöhenschätzung handelt. Der erkennende Amtsrichter hat daher nach diesseitiger Ansicht alles falsch gemacht, was er falsch machen konnte. Daher hätte auch eine Kostenquotelung nicht vorgenommen werden dürfen. Das einzig Richtige ist, dass er die Anwendbarkeit des JVEG verneint. Lest aber selbst das Urteil des erkennenden Amtsrichters des AG Dortmund in dem Rechtsstreit gegen die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse aus abgetretenem Recht. Dann gebt bitte Eure sachlichen Kommentare zu diesem kritisch zu betrachtenden Urteil ab.

Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 4 Kommentare

AG Leipzig entscheidet mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 19.5.2015 – 115 C 9739/14 – wegen restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

bisher hatten wir aus Leipzig im Wesentlichen Positives berichtet. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein „BVSK-Angemessenheitsurteil“ des AG Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG mit Kürzungsallüren der Amtsrichterin á la BVSK vor. Die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung hatte – wie sollte es bei der Beratungsresistenz dieser Versicherung auch anders sein? – rechtwidrig die berechneten Sachverständigenkosten gekürzt. Das erkennende Gericht hat bei der Beurteilung des berechtigten Anspruchs auf Ersatz des vollständigen Schadens aus abgetretenem Recht statt auf die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB auf die werkvertragliche Angemessenheit nach der BVSK-Honorarbefragung ab. Dabei haben werkvertragliche Gesichtspunkte im Schadensersatzprozess nichts zu suchen. Der Schaden richtet sich nach § 249 BGB. Im Ergebnis und kostenseitig ist das Rechtsstreitverfahren zwar gutgegangen, aber trotzdem liegt mit dem nachfolgend dargestellten Urteil eine schadensersatzrechtlich fehlerhafte Entscheidung vor. Lest selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

Wechsel des Versicherers ist der Datenkrake „Telematik-Tarif“ immer vorzuziehen

Auf die Frage, wie weit traue ich meinem Versicherer, werden wohl die allermeisten antworten, wenig bis gar nicht. Und genau dieser Versicherer, der will jetzt nicht mehr nur mein Geld, nein er will für Peanuts mein komplettes Leben, das Leben meines Partners und auch das meiner Kinder.

Dies sollte sich jeder klar machen, der für ein Versprechen sein irdisches Dasein in die Hände von HUK-Coburg, Allianz und Co. legt.

Für wie benebelt z. B. der Sparkassen-Direktversicherer seine Kunden hält, kann hier nachgelesen werden. Ja, wieso eigentlich hält? Wird sich der Leser fragen.  Denn dümmer geht´s mal wieder nimmer.

Telematik Sicherheits-Service

Die Ehrentafel

Fahrer des Monats

Da sage noch einer, es ginge nicht voran – mit der Annäherung – in Deutschland.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Netzfundstücke, Sparkassen Versicherung, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , | 3 Kommentare

AG St. Ingbert verweigert der übergeordneten Berufungskammer 13 S (sog. Freymann-Kammer) des LG Saarbrücken die Gefolgschaft und verurteilt die HUK-COBURG und deren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung des Betrages, den die HUK-COBURG vorgerichtlich rechtswidrig gekürzt hatte, mit Urteil vom 27.4.2015 – 9 C 504/14 (10) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

hier und heute veröffentlichen wir für Euch noch ein Urteil aus St. Ingbert im Saarland zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-Coburg und deren Versicherungsnehmer. In diesem dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die HUK-COBURG, deren volle Haftung unstreitig war, es nicht für nötig erachtet, auch vollen Schadensersatz nach § 249 BGB zu leisten. Aber mit dieser rechtswidrigen Masche ist die HUK-COBURG nicht durchgekommen. Zu Recht hat das angerufene Amtsgericht in St. Ingbert diese beratungsresistente Versicherung und ihren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung des Betrages verurteilt, den die HUK-COBURG vorgerichtlich rechtwidrig gekürzt hatte. Beachtenwert ist, dass das erkennende Gericht der Rechtsprechung der Berufungskammer 13 S des Landgerichts Saarbrücken aus dem (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 19.12.2014 – 13 S 41/13 – nicht folgt. Damit erleidet die „Freymann-Kammer“ beim LG Saarbrücken  erneut eine Schlappe und die nachgeordneten Amtsgerichte verweigern die Gefolgschaft. Zu Recht, wie wir meinen. Denn entgegen der Auffassung des LG Saarbrücken ist das JVEG nicht anwendbar. Auch dem Geschädigten als Laie ist ein JVEG unbekannt. Da es auf die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen ankommt, ist eine nachträgliche Preiskontrolle, wie sie das LG Saarbrücken in dem nicht rechtskräftigen Urteil vom 19.12.2014 – 13 S 41/13 – vornimmt, ohnehin untersagt (vgl. BGH Urt. v. 23.1.2007 – VI ZR 67/06 -). Insoweit ist festzuhalten, dass das angefochtene Urteil des LG Saarbrücken (aaO.) bereits gegen die Rechtsprechung des BGH verstößt. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH wird in dem anhängigen Revisionsverfahren diese Frage auch zu entscheiden haben. Das merken mittlerweile auch die Amtsgerichte im Saarland und folgen daher nicht mehr der Rechtsprechung der „Freymann-Kammer“. Die Rechtsprechung zugunsten der HUK-COBURG bröckelt im Saarland. Lest selbst das Urteil des AG St. Ingbert und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 2 Kommentare

AG Grevesmühlen (in Mecklenburg-Vorpommern) verurteilt den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 13.5.2015 – 5 C 355/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier ein positives Urteil des Amtsgerichts Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 13.5.2015 zu den restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten gegen den VN der HUK-COBURG. Der klagende Sachverständige hat es in diesem Fall richtig gemacht, indem er nicht mehr die ohnehin beratungsresistente HUK-COBURG als regulierungspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nahm, sondern an ihrer Stelle den ohnehin mithaftenden Unfallverursacher bzw. den Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs. Fahrer, Halter und Versicherung haften als Gesamtschuldner. Dabei ist der Gläubiger berechtigt, einen der Gesamtschuldner auf die gesamte noch offen stehende Forderung in Anspruch zu nehmen. Das hat – wie hier bereits mehrfach dargestellt wurde – den Vorteil, dass der Versicherungsnehmer erfährt, wie ungesetzlich seine Versicherung reguliert. Aber die HUK-COBURG-Anwälte konnten letztlich auch nicht mehr verhindern, dass das Rechtswidrige der Regulierung durch die HUK-COBURG in den Urteilsgründen festgehalten wurde.  Auch in Grevesmühlen ist die HUK-COBURG  bzw. deren VN an der Richterqualität gescheitert. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, RDG, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Leipzig verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG mit Urteil vom 7.5.2015 – 110 C 10045/14 – zur Zahlung der vorgerichtlich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach dem „Schrotturteil“ aus Dortmund veröffentlichen wir hier wieder ein positives Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. An diesem Urteil kann man gut erkennen, wohin die Verwendung von Textbausteinen führt: Zweimal „für Recht erkannt“ und dann noch bei der offenen Position die HUK-Coburg-Zahlung aus einem anderen Fall verwendet (390 EUR). Auch hier wurden wieder „Gebühren“ und BVSK-Honorarbefragung in den Urteilsgründen gebraucht, obwohl diese in Schadensersatzprozessen nichts zu suchen haben. Zum einen gibt es keine „Sachverständigengebühren“ und zum anderen kommt es auf die Angemessenheit, wie sie die BVSK-Honorarbefragung darstellt, im Schadensersatzprozess ebenfalls nicht an. Werkvertragliche Gesichtspunkte haben im Schadensersatzprozess nichts zu suchen. Es geht einzig und allein um die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB. Lest aber selbst das Urteil und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab, auch wenn zur Zeit Ferienzeit herrscht.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Dortmund verurteilt VHV-Versicherung mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 30.4.2015 – 424 C 790/15 – zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach den hervorragenden Urteilen aus Hamburg und Neuss stellen wir Euch praktisch zur „Abschreckung“ hier ein „Schrotturteil“ aus Dortmund zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VHV Versicherung vor. Das Gericht folgt im Blindflug der (falschen) Rechtsprechung des Berufungsgerichts. Angemessenheit nach BVSK beim Grundhonorar – bei den Nebenkosten dann wieder nicht, usw. Das Ganze lecker garniert mit Fehlinterpretationen der BGH-Rechtsprechung und einigen „Müllurteilen“. Das ist keine ordentliche juristische Arbeit eines gestandenen Amtsrichters. Was meint ihr? Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab!

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VHV Versicherung | Verschlagwortet mit , , , , , , | 15 Kommentare

AG Neuss verurteilt Kfz-Haftpflichtversicherer zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 19.5.2015 – 101 C 1379/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier noch ein positives Urteil aus Neuss zu den Sachverständigenkosten bekannt. Die Versicherung ist leider wieder unbekannt. Deshalb noch einmal der Aufruf, bei der Einsendung der Entscheidung die dahinter stehende Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt zu geben. Nur so können die positiven Urteile auch einer Urteilsliste zugeordnet werden. Die Redaktion macht sich die Arbeit, die Urteile in Listen jeweils den Versicherer zuzuordnen. Besser wäre es vielleicht auch gewesen, die Klage wegen des restlichen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der vollen berechneten Sachverständigenkosten gegen den Unfallverursacher zu richten. Nun aber zurück zum Urteil. Es handelt sich, wie wir meinen, um ein erfrischend kurzes Urteil ohne „Gebühren“ und BVSK. Bemerkenswert bei dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass auch bei „TÜV-Gutachten“ seitens der Versicherer die Sachverständigenkosten gekürzt werden. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Herrn Rechtsanwalt Henrik Momberger aus 40233 Düsseldorf. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , | Ein Kommentar

AG Hamburg verurteilt VN der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 28.7.2015 – 33a C 171/15 –

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute geben wir Euch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 28.7.2015 bekannt. Wieder ging es um gekürzte Sachverständigenkosten, die die eintrittspflichtige Kfz.-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten vorenthalten wollte. Bei der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um die HUK-COBURG, wie sollte es auch anders sein? Da der Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus dem Unfall vom 28.8.2014 erfüllungshalber gemäß § 398 BGB an den Kfz-Sachverständigen abgetreten worden war, machte dieser die restlichen Sachverständigenkosten bei dem Amtsgericht Hamburg direkt gegenüber dem Schädiger, also der VN der HUK-COBURG,  geltend, nachdem die eintrittspflichtige Versicherung nicht in der Lage war, den Restschadensersatz zu erstatten. Das angerufene Gericht gab dem klagenden Sachverständigen in vollem Umfang Recht. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | Ein Kommentar

AG Nürnberg verurteilt Aachen-Münchener Vers. AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 20.5.2015 – 33 C 2257/15 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum Montagvormittag veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Nürnberg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Aachen Münchener Versicherung AG. Die Aachen Münchener Versicherung meinte doch allen Ernstes, ebenso wie die HUK-COBURG die berechneten Sachverständigenkosten rechtwidrig kürzen zu können. Diese Rechnung hat sie ohne das Amtsgericht Nürnberg gemacht. Zwar wird in den Urteilsgründen wieder einmal von „Sachverständigengebühren“ gesprochen. obwohl es diese nicht gibt. Von einem Präsidenten des Amtsgericht könnte man eigentlich saubere juristische Arbeit erwarten. Zudem wurde wieder mit der BVSK-Honorarbefragung gearbeitet, obwohl diee lediglich werkvertragliche Angemessenheitsgesichtspunkte anführt, und werkvertragliche Gesichtspunkte im Schadensersatzprozess nichts zu suchen haben. Auch ist dem Gericht eine Preiskontrolle untersagt, wenn der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen das im Rahmen der Wiederherstellung Erforderliche gewahrt hat (vgl. BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144). Abgesehen von diesen Missgriffen in der Urteilsbegründung handelt es sich nach unserem Dafürhalten aber immer noch um eine ordentliche Entscheidung. Insbesondere hat das AG Nürnberg festgestellt, dass das JVEG nicht einschlägig ist, und damit nicht anwendbar auf Privatgutachter. Was denkt Ihr von der Entscheidung? Gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne sonnige Woche
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Aachen Münchener Versicherung, Abtretung, Haftpflichtschaden, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 22 Kommentare