Direktor des AG Bottrop verurteilt VN der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 26.6.2015 – 8 C 313/14 –

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

und schon wieder müssen wir über rechtswidrige Kürzungen durch die HUK-COBURG berichten. Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den Kläger, einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Mit Rechnung vom 3.3.2011 berechnete der Kläger für seine Tätikeit 1.016,45 € brutto. Hierauf zahlte die hinter dem Schadensverursacher stehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die HUK-COBURG, lediglich 818,– €. Da der Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten war, forderte der Kläger den Differenzbetrag vom Unfallverursacher persönlich. Da auch dieser nicht zahlte, wurde das gerichtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet. Der Direktor des örtlich zuständigen Amtsgerichts Bottrop gab nun dem Kläger in vollem Umfang recht. Lest selbst das Urteil aus Bottrop gegen den VN der HUK-COBURG und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt mit Urteil vom 15.6.2015 die Halterin des bei der VHV versicherten Fahrzeugs zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche wegen etwaiger Gutachtenkostenüberhöhungen des Sachverständigen

Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

heute veröffentlichen wir ein Urteil des AG Frankfurt am Main, in dem die zuständige Amtsrichterin wegen der eingeklagten restlichen Sachverständigenkosten eine Zug-um-Zug-Verurteilung ausgesprochen hat, weil die beklagte Fahrzeughalterin des bei der VHV versicherten Unfallfahrzeugs von der Ausübung ihres Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich etwaiger Bereicherungsansprüche gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB Gebrauch gemacht hat. Insoweit macht die Versicherungsnehmerin der VHV von dem Recht des Vorteilsausgleichs Gebrauch. Die Haftung hinsichtlich des in Frage stehenden Unfalls ist unstreitig. Die beklagte Halterin und die in diesem Fall nicht mitverklagte VHV haften als Gesamtschuldner auf vollen Schadensersatz. Insoweit muss die Beklagte auch vollen Schadensersatz leisten, ist allerdings nicht rechtlos, wenn sie der Auffassung ist, die Rechnung des Sachverständigen sei überhöht. Sie ist auf den Vorteilsausgleich verwiesen. Lest selbst das Urteil aus Frankfurt und gebt bitte Eure Kommentare ab. Leider ist das Aktenzeichen des Urteils geschwärzt. Dieses Mal veröffentlichen wir noch einmal ein Urteil ohne Aktenzeichen. Die Einsender werden daher noch einmal gebeten, das Aktenzeichen auf jeden Fall mitzuteilen, auch wenn das Rubrum anonymisiert ist. Besser ist eine komplette Übersendung. Wir nehmen die Anonymisierung von hier aus vor.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker 

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Positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – 1 BvR 1288/14 vom 15.06.2015 – nach Ablehnung eines Befangenheitsantrages durch das LG Bayreuth u. OLG Bamberg

Die von der Beschwerdeführerin angeführten Äußerungen des Einzelrichters, wonach die  Aufklärungsmöglichkeiten erschöpft seien und die Sache nun „durchgehauen werden müsse“, wobei ihm ein eventueller Vorwurf „nach mir die Sintflut“ egal sei, erscheinen in Verbindung mit dem Umstand, dass die Zurückgabe eines Gutachtenauftrags als sachliche Stellungnahme des Sachverständigen habe gewertet werden sollen, nicht als schlechthin ungeeignet, eine Ablehnung zu begründen. Es handelt sich gerade um solche Behauptungen, die nach den Vorgaben des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer objektiven Klärung durch einen neutralen, unvoreingenommenen Richter hätten zugeführt werden müssen, weil andernfalls der abgelehnte Richter seine eigene Prozessführung beurteilen müsste und sich zum Richter in eigener Sache aufschwänge.

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AG Dortmund urteilt mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 28.4.2015 – 424 C 134/15 – zu den restlichen abgetretenen Sachverständigenkosten und verurteilt die LVM zur Zahlung restlicher Schverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach dem beachtenswerten Urteil aus Leipzig nun wieder ein davon erheblich  abfallendes Urteil aus Dortmund. Es ging – wie fast immer – um restliche Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die LVM- Versicherung in Münster in Westfalen. Wieder entschied derselbe Richter, der auch bei der letzten veröffentlichten Entscheidung des AG Dortmund entschieden hatte. Das LG Dortmund missachtet die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung. Und zu allem Überfluss nimmt de Amtsrichter Bezug auf die Rechtsprechung des LG Dortmund, obwohl er hätte erkennen müssen, dass das LG Dortmund gegen BGH entschieden hat, ohne die Abweichung von der BGH-Rechtsprechung begründet zu haben. Ein Referendar hätte es sicherlich besser gemacht. Das einzig Richtige an dem Urteil ist, dass es die Anwendung der Grundsätze des JVEG auf Rechnungen der Privatgutachter nach einem Verkehrsunfall verneint. Das wird die Versicherungswirtschaft nicht gerne hören. Es scheint daher wohl doch nicht so viel durch die Gerichtsflure zu pfeifen, dass eine JVEG-basierte Bemessung der Nebenkosten angezeigt sei, wie die Rechtsprechung des LG Saarbrücken suggerieren will. Der Weg über die JVEG-basierte Begrenzung der Nebenkosten scheint daher wohl eine Sackgasse zu sein. Lest aber selbst das kritisch zu betrachtende Urteil des AG Dortmund und gebt auch bei diesem Urteil bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Justizminister Maas halbherzig

Justizminister Maas warnt vor Totalüberwachung von Autofahrern

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat vor einer Totalüberwachung von Autofahrern durch Versicherungsunternehmen gewarnt. In einem Gastkommentar für das „Handelsblatt“ (Montag) schrieb Maas: „Weil Menschen die Freiheit behalten müssen, über ihr Verhalten selbst zu entscheiden, müssen sie über die Verwendung ihrer Daten autonom entscheiden.“ Maas war zuletzt für seine Zustimmung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Netzaktivisten heftig kritisiert worden.

Quelle Sächsische Zeitung, alles lesen >>>>>>>

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AG Leipzig verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit beachtenswerter Begründung (AG Leipzig Urteil vom 20.3.2015 – 118 C 77/15 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK 24 AG. In diesem Fall hat nicht der Richter der 105. Zivilabteilung, von dem wir hier eine Reihe von Urteilen gegen die HUK-COBURG veröffentlicht hatten, entschieden, sondern ein Amtsrichter aus einer anderen Abteilung, nämlich der 118. Zivilabteilung. Im Gegensatz zu dem Dortmunder „Schrotturteil“ ist das Urteil aus Sachsen souverän begründet, wie ich meine. Auch der kurze Seitenhieb auf das OLG Dresden ist beachtenswert. Lest aber selbst und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Obernburg verurteilt Versicherungsnehmer der HUK-COBURG mit Urteil vom 21.4.2015 – 1 C 70/15 – zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachfolgend geben wir Euch wieder einmal ein Urteil gegen die HUK-COBURG bzw. gegen den VN der HUK-COBURG bekannt. Wieder einmal war es diese Versicherung aus Coburg in Bayern, die der – allerdings irrigen – Auffassung war, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten aus einem Verkehrsunfall, für den die HUK-COBURG zu einhundert Prozent haftete, nicht zu einhundert Prozent zu erfüllen. Mit der Teilleistung trat keine Erfüllung ein. Vielmehr nahm der Sachverständige aus abgetretenem Recht den Unfallverursacher, sprich den Versicherten der HUK-COBURG, wegen des restlichen, abgetretenen Schadensersatzes gerichtlich in Anspruch. Die Klage war insoweit erfolgreich, weil das erkennende Gericht in Obernburg im Wesentlichen auf die bestehenden Grundsatzurteile des BGH Bezug nehmen konnte. Lest selbst das umfangreiche Urteil des AG Obernburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Karlsruhe verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung reslicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.2.2015 – 8 C 496/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nach dem bedenklich erscheinenden Urteil des AG Dortmund geben wir Euch hier ein positives Urteil aus Karlsruhe zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG bekannt. Wieder hatte die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse die berechneten Sachverständigenkosten rechtswidrig gekürzt. Leider sind mit dem Urteil im Kostenausspruch anteilige Kosten der Klägerin auferlegt worden, da eine teilweise Klagerücknahme vorlag. Der Grund hierfür ist der Redaktion nicht bekannt. Dass die erkennende Amtsrichterin den Sachverständigen im Urteil als „unwillig“ bezeichnet, dürfte wohl auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen sein, denn grundsätzlich sind Sachverständige nicht unwillig. Mit dem im Urteil gebrauchten Wort „Unwilligkeit“ war wohl „Unbilligkeit“ gemeint, wie die Redaktion meint. Anders ist der Begriff sonst nicht zu verstehen. Lest aber selbst das Karlsruher Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Dortmund verurteilt mit bedenklicher Begründung im Urteil vom 28.4.2015 – 424 C 194/15 – die VHV-Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Kosten aus der Sachverständigenrechnung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

nachstehend veröffentlichen wir hier ein Urteil aus Dortmund zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die VHV Versicherung. Die Begründung des erkennenden Amtsrichters der 424. Zivilabteilung des AG Dortmund überzeugt aber keineswegs. Dabei stützt er sich auf ein Urteil des LG Dortmund, das ebenfalls in seiner Begründung mehr als bedenklich erscheint. Es wird dabei Bezug genommen auf die Schrotturteile des LG Saarbrücken und OLG Dresden, obwohl diese die durch den BGH schon lange Geschichte sind. Die Ausführungen zu den Nebenkosten in der Sachverständigenkostenrechnung kennt man sonst nur aus dem Saarland. Das Urteil des AG Dortmund ist eine BGH-Fehlinterpretation wie es die HUK nicht besser machen kann. Mit diesem Urteil macht das AG Dortmund der Schadensersatzrechtsprechung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ruhrgebiet keine Ehre. Lest aber selbst das Urteil und gebt bitte Eure sachlichen Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker

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LG Koblenz weist HUK-COBURG mit Verfügung vom 12.6.2015 auf die Rechtslage zur Beurteilung der erforderlichen Sachverständigenkosten hin.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

heute veröffentlichen wir hier einmal kein Urteil, sondern eine gerichtliche Hinweisverfügung in einem Rechtsstreit des Geschädigten gegen den Unfallverursacher und die HUK-COBURG vor der Zivilkammer des Landgerichts  Koblenz. Leider gebraucht der Vorsitzende Richter am Landgericht den falschen Ausdruck der „Sachverständigengebühren“, obwohl es solche tatsächlich nicht gibt. Aber auch die Anwälte der HUK-COBURG sprechen immer von Sachverständigengebühren, obwohl auch sie wissen müssten, dass es solche nicht gibt. Offenbar soll damit aber suggeriert werden, als ob – wie bei Gebühren üblich – eine einheitliche Berechnungsweise vorgegeben sei, was auch wiederum nicht der Fall ist. Lest selbst die Verfügung und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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AG Zweibrücken verurteilt mit kurzem und knappem Urteil vom 29.4.2015 – 6 C 57/15 – den Unfallverursacher zur Restschadensersatzleistung, nachdem die eintrittspflichtige Versicherung nur unzureichend Schadensersatz geleistet hat.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

zum Wochenende geben wir Euch leichte Urteilslektüre bekannt. Nachfolgend veröffentlichen wir hier ein kurzes Urteil aus Zweibrücken, bei dem der VN wohl gekniffen hatte – oder er wusste nicht, worum es bei der Klage geht, weil er davon offenbar davon ausging, seine Versicherung würde den von ihm angerichteten Unfallschaden schon regulieren? Die kürzende Versicherung ist leider wieder unbekannt. Demzufolge gibt es keinen Eintrag in den Urteilslisten. Daher erfolgt hier noch einmal die Bitte der Redaktion, dieser die betreffende Versicherung mitzuteilen, wenn schon ein anonymisiertes Urteil eingesandt wird.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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AG Leipzig verurteilt erneut die HUK-COBURG Allg. Vers. AG mit Urteil vom 16.4.2015 zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten (105 C 5171/14 vom 16.04.2015)

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

zum beginnenden Wochenende veröffentlichen wir hier für Euch mit der Nr. 8 das vorerst letzte Urteil aus der Leipziger Serie aus der Zivilabteilung 105 C des Amtsgerichts Leipzig  zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Auch in diesem Fall war es wieder die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die rechtswidrig kürzte, obwohl bereits, wie auch das Gericht im Urteil aufzählt, einige Urteile gegen diese beratungsresistente Versicherung aus Coburg ergangen sind. Man beachte alleine die Anzahl der von den Zivilabteilungen des AG Leipig ergangenen Urteile gegen die HUK-COBURG in unserer Urteilsliste. Es ist erschreckend, dass eine deutsche Versicherung, deren Mitarbeiter der deutschen Sprache mächtig sein müssten, sich durch eine derart hohe Anzahl von negativen Urteilen nicht beeindrucken läßt. Wer lesen kann, ist eigentlich klar im Vorteil. Also kann man den Geschädigten in Leipzig nur raten, anstelle der HUK-COBURG deren Versicherungsnehmer bzw. die Fahrer der bei der HUK-COBURG versicherten Unfallfahrzeuge zu verklagen, damit diese bei ihrem Versicherer einmal so richtig Rabatz machen. Werden nämlich die eigenen Versicherten wegen der Restschadensersatzansprüche selbst in Anspruch genommen, wird der Ärger auf den Versicherer immer größer. Der Druck auf die Cobuger Versicherung muss noch erheblicher werden, damit die Beratungsresistenz einmal überwunden wird. Lest selbst das Urteil aus Leipzig vom 16.4.2015 – 105 C 5171/14 -, aus dem der Ärger des Amtsrichters über das rechtswidrige Regulierungsverhalten der HUK-COBUG deutlich entnehmbar ist, und gebt anschließend bitte Eure sachlichen Kommentare ab. Wir nehmen auch Eure Kommentare aus Euren Urlaubsorten entgegen. 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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