Sehr geehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
und schon wieder müssen wir über rechtswidrige Kürzungen durch die HUK-COBURG berichten. Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls beauftragte den Kläger, einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Mit Rechnung vom 3.3.2011 berechnete der Kläger für seine Tätikeit 1.016,45 € brutto. Hierauf zahlte die hinter dem Schadensverursacher stehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die HUK-COBURG, lediglich 818,– €. Da der Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten war, forderte der Kläger den Differenzbetrag vom Unfallverursacher persönlich. Da auch dieser nicht zahlte, wurde das gerichtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet. Der Direktor des örtlich zuständigen Amtsgerichts Bottrop gab nun dem Kläger in vollem Umfang recht. Lest selbst das Urteil aus Bottrop gegen den VN der HUK-COBURG und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker