Verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
hier und heute veröffentlichen wir ein Urteil aus Halle an der Saale zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Wieder einmal hat diese Versicherung zunächst auf die abgetretenn Schadensersatzforderungen Teilleistungen erbracht. Dabei hat sie die Abtretungsvereinbarungn als wirksam angesehen. Im Rechtsstreit aus abgetretenem Recht bestreitet sie dann die Aktivlegitimation des klagenden Kfz-Sachverständigen, der aus abgetretenem Recht die Rstforderungen eingeklagt hat. Treuwidriges Verhalten nennt der Jurist derartiges Verhalten, wie es in diesem Fall die HUK-COBURG an den Tag legt. Wie war das noch mit dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, wenn bereits Teilzahlungen geleistet wurden? Lest selbst und wundert Euch. Anschließend gebt bitte Eure Kommentare ab. Nachfolgend geben wir noch die Erläuterungen des Einsenders bekannt:
„Mal so, mal so, keine Ahnung was die Richterin F. bewegt. Gestern mit der Entscheidung des Verfahrens 102 C 192/13 vom 11.03.2015 war eine Beauftragung aus Finanzierung 2 mal möglich, hier nun wieder nicht (trotz gleichem Vortrag), gestern hat sie die Preiskontrolle durchgeführt, heute erklärt sie die Sicht des Geschädigten. Naja, mal sehen was morgen ist.“
Viele Grüße und noch eine schöne Woche.
Willi Wacker
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