Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nachstehend veröffentlichen wir hier ein Urteil aus Pirmasens zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht (Factoring) gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse kraftfahrender Beamter Deutschlands, die trotz voller Haftung keinen vollen Schadensersatz leisten konnte oder wollte. Dementsprechend mussten die nicht erfüllten Schadensersatzansprüche des Unfallopfers, auch im Wege der abgetretenen Forderung, geltend gemacht werden. Das angerufene Amtsgericht hat im Ansatz zwar richtig entschieden, fiel dann aber bei der Urteilsbegründung wieder in die „Angemessenheitsprüfung“, obwohl es im Schadensersatzprozess nicht auf werkvertragliche Gesichtspunkte ankommt. Entscheidend ist die Erforderlichkeit aus der Ex-ante-Sicht des Geschädigten. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker