Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
zur Abwechslung veöffentlichen wir einmal wieder hier ein positves Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Wieder war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die meinte, rechtswidrig den Schadensersatzanspruch des Unfallopfers auf Erstattung der Sachverständigenkosten eigenmächtig kürzen zu können. Auch in diesem Fall ist die HUK-COBURG mit ihrer rechtswidrigen Kürzung auf die Nase gefallen. Es gibt grundsätzlich keine Rechtsgrundlage, die der Schädigerseite das Recht einräumt, eigenmächtig den Schadensersatzanspruch kürzen zu können. Maßgeblich ist und bleibt das Grundsatzurteil des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – , das dann vom BGH in der Grundsatzentscheidung VI ZR 225/13 fortgeführt wurde. Zu Recht hat das erkennende Gericht auch auf die Entscheidung des BGH VI ZR 225/13 hingewiesen. Das Urteil ist umfangreich begründet worden auf der Basis des Schadensersatzrechtes. Alles in allem eine prima Entscheidung, wie wir meinen. Lest selbst das Urteil des AG Leipzig und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker