Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
wir wenden uns nunmehr einem anderen Schauplatz für Schadenskürzungen zu, nämlich der Arena für Mietwagenkosten, Restwertanrechnungen und Restkraftstoffentschädigungen bei Totalschäden. Nachstehend veröffentlichen wir hier für Euch ein positives Urteil aus Gummersbach zu den Mietwagenkosten, zum Restwert und zur Erstattung des Restkraftstoffes gegen die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG. Da bei dem zugrundeligenden Verkehrsunfall, für den die volle Haftung der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG bestand, der Totalschaden beim Fahrzeug des Unfallopfers eintrat, rechnete diese aufgrund der Angaben des von ihm eingeholten Kfz-Schadensgutachtens ab. Zusätzlich zu dem Wiederbeschaffungsaufwand hatte selbstverständlich der Geschädgte auch Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Ausfall des Unfallfahrzeugs bzw. Anspruch auf den Ersatz der erforderlichen Kosten des Ersatzfahrzeugs und Anspruch auf Ersatz der im Tank verbliebenen Kraftstoffe. Lest selbst das Urteil aus dem Oberbergischen Kreis und gebt daran anschließend bitte Eure Kommentre ab.
Viele Grüße
Willi Wacker