Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nachfolgend geben wir Euch heute auch noch ein Urteil aus Wolfsburg zu den Sachverständigenkosten gegen die VN der HUK-COBURG bekannt. Weil die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung ihrer Schadensersatzleistungspflicht nicht in vollem Maße nachkam, obwohl eine volle Haftung bestand, nahm das Unfallopfer mit qualifizierter anwaltlicher Hilfe die Unfallverursacherin, die VN der HUK-COBURG, persönlich wegen des restlichen Schadensersatzes in Anspruch. Durch diese Maßnahme erfährt auch die Versicherte, dass sie nicht bei einer so guten Versicherung versichert ist, wie die Werbung der HUK-COBURG immer Glauben machen will. So erfährt der Versicherte auch, dass seine Versicherung Schadensersatzansprüche des Geschädigten rechtswidrig kürzt. Das hätte er von seiner HUK-COBURG auch nicht gedacht? Es ist aber so, wie er aus dem Urteil, das ihn zur Zahlung restlicher Schadensersatzbeträge verurteilt, erfahren muss. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker