Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
hier veröffentlichen wir ein etwas ältere Urteil aus Steinfurt als Ergänzug für unsere Urteilsliste gegen die LVM Versicherung. Nach dem Unfall im Münsterland beauftragte das Unfallopfer einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Schadensgutachtens. Wie sich durch das Gutachten herausstellte, lagen die Reparaturkosten immerhin bei ca. 26.000 €. Auf die berechneten Kosten des Sachverständigen zahlte die LVM als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich einen Teil, obwohl sie voll haftete. Da die Sachverständigenkosten aufgrund einer Abtretungsvereinbarung abgetreten waren, machte der Sachverständige aus abgetretenem Recht den Restschadensersatzanspruch des Unfallopfers auf Erstattung der restlichen Sachverständigenkosten gegen die LVM Versicherung geltend. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker