Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
von Otterndorf in Niedersachsen geht es weiter nach Gummersbach in Nordrhein-Westfalen. Auch in diesem Fall war es wieder die HUK-COBURG, die eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage die Sachverständigenkosten kürzte. Da der Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten abgetreten war, klagte der Sachverständige den restlichen Schadensersatzanspruch des Unfallopfers bei dem Amtsgericht Gummersbach ein. Die zuständige (junge) Richterin der 16. Zivilabteilung des AG Gummersbach schrieb der beklagten HUK-COBURG deutlich ins Versicherungsstammbuch, wie regelgerecht und nach Recht und Gesetz Schadensersatz zu leisten ist. Es ist schon peinlich, wenn sich die – nach eigenen Angaben – größte Kfz-Haftpflichtversicherung durch eine junge Juristin in einem Urteil erklären lassen muss, wie Schadensersatz zu leisten ist. Was denkt Ihr? Hat die HUK-COBURG denn gar keine Rechtsabteilung mehr? Lest selbst das positive Urteil der Richterin aus Gummersbach zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Anschließend gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker