Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nachfolgend veröffentlichen wir hier und heute noch ein brandaktuelles Urteil aus dem Saarland zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. Diese Versicherung behauptet wieder einmal ins Blaue hinein und bestreitet alles. Doch der erkennende Amtsrichter hat die Schliche der HUK-COBURG und ihrer Anwälte erkannt und in diesem Urteil angesprochen, dass kein sachlich fundierter Vortrag der beklagten Versicherung zu der Erkennbarkeit der behaupteten Überhöhung vorgebracht wurde. Mithin war das Vorbringen der HUK-COBURG sogar im Saarland mit der nicht BGH-konformen Rechtsprechung des LG Saarbrücken unerheblich. Aus diesem Urteil ergibt sich allerdings, dass das Berufungsurteil des LG Saarbrücken nicht rechtkräftig ist. Daher ist die Rechtsprechung des LG Saarbrücken zu den Nebenkosten nach JVEG auch nicht rechtskräftig. Allerdings scheint es so, dass die Richter im Saarland aufgrund der nicht mit der BGH-Rechtsprechung konformen Rechtsprechung ihrer Berufungskammer offensichtlich etwas irritiert sind? Die Kritik dieses Amtsrichters an der Rechtsprechung der Freymann-Kammer hätte auch noch klarer ausfallen können. Auf jeden Fall ist dieses Urteil ein Beweis dafür, dass die nachgeordneten Amtrichter nicht unbedingt der Freymann-Rechtsprechung folgen. Eine bittere Niederlage für die HUK-COBURG. Lest selbst das aktuelle Urteil des AG Saarlouis und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker