Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
nachstehend veröffentlichen wir hier ein umfangreiches Urteil aus Pirmasens zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen den VN der Württembergischen Versicherung. Der klagende Sachverständige hat die unliebsame Kfz-Haftpflichtversicherung aus dem Rechtsstreit herausgehalten und nur den Unfallverursacher persönlich in Anspruch genommen. Bekanntlich gilt der Grundsatz, dass derjenige, der einen Schaden verursacht auch den Schadensersatz zu leisten hat. Dementsprechend ist es durchaus berechtigt, statt der rechtswidrig kürzenden Schädigerversicherung, den ebenfalls haftenden Schädiger persönlich zu verklagen. Trotz dieses recht einfachen Tatbestandes benötigt die erkennende Richterin des AG Prirmasens ellenlange Urteilsbegründungen, die ein erfahrener Richter auch auf zwei Seiten abgefasst hätte. Weil das Urteil aber im Ergebnis positiv ausgefallen ist, wollen wir es hier veröffentlichen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker