AG Fürth verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.1.2015 – 350 C 2430/14 –

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

wieder einmal war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG, die meinte, die berechneten Kosten des von der Klägerin als Kfz-Eigentümerin beauftragten Kfz-Sachverständigen ohne Rechtsgrund kürzen zu können. Diese Meinung war jedoch rechtsirrig, wie das Amtsgericht Fürth durch den Amtsrichter W. feststellte. Dabei nimmt das Gericht auch Bezug auf die neueste Entscheidung des VI. Zivilsenates des BGH vom 22.7.2014 – VI ZR 357/13 – . Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde dem Autor zugesandt durch den von der Klägerin beauftragten qualifizierten Kfz-Sachverständigen aus dem Landkreis Fürth.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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VHV mal wieder „abgesoffen“: AG Bielefeld verurteilt VHV Versicherung zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars, das außergerichtlich durch die VHV gekürzt worden war (Az.: 403 C 397/14 vom 16.02.2015)

Hier ein aktuelles Urteil aus Bielefeld zu den Sachverständigenkosten gegen die VHV Versicherung und deren Versicherungsnehmer. Mit Entscheidung vom 16.02.2015 (403 C 397/14) wurde die VHV Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Bielefeld zur Erstattung außergerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten verurteilt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine positive Entscheidung. Bemerkungen wie die folgende sind jedoch entbehrlich:

„Auch die Schreibkosten sind erstattungsfähig. Die Klägerin hat hierzu substantiiert dargelegt, dass vom Sachverständigen eine Schreibkraft beschäftigt werde, die für die Abfassung des vom Sachverständigen diktierten Gutachtens eingesetzt werde.“

Weshalb sollte der Geschädigte im Schadensersatzprozess (Geschädigter gegen Schädiger) darlegen, ob der Sachverständige eine Schreibkraft hat oder nicht? Gibt es vielleicht keine Schreibkosten, wenn der SV das Gutachten selbst schreibt? Ist ein Sachverständiger „ehrenamtlich“ für die Versicherer tätig?

Gemäß aktueller Entscheidung des BGH muss z.B. eine Versicherung bei der Auszahlung einer Kapital-Lebensversicherung dem Kunden nicht einmal offenlegen, wie sich die Gewinnanteile und Überschüsse für das eingezahlte Kapital des Versicherten zusammensetzen bzw. wie diese ermittelt werden. Die können bei den Riesensummen also immer schön weiter die Leute „an der Nase herumführen“ und mit ihrer „Blackboxes“ machen, was ihnen gefällt. Selbst dann, wenn der Kunde im 4-, 5- oder 6-stelligen Euro-Bereich übervorteilt werden sollte.

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Die Direktorin des AG Hamburg-St. Georg veurteilt die Allianz Deutschland AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 23.12.2014 – 917 C 81/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

kurz vor Heiligabend im Jahr 2014 musste die Allianz Deutschland AG eine bittere Niederlage vor Gericht hinnehmen. Wieder ging es in dem Rechtsstreit um rechtswidrig gekürzte Sachverständigenkosten. Wieder einmal war die Allianz der irrigen Auffassung, ohne Rechtsgrund die berechneten Sachverständigenkosten kürzen zu können. Dieser Kürzungswut der Allianz hat die Direktorin des Amtsgerichts Hamburg- St. Georg jedoch durch Urteil eine Abfuhr erteilt. Nachfolgend veröffentlichen wir das positives Urteil aus Hamburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Allianz Versicherung. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Frankfurt am Main verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG. zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 5.12.2014 – 32 C 3284/14 (72) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

von Lüdinghausen im Münsterland geht es weiter nach Frankfurt am Main. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein positives Urteil zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG vor. Um es vorweg zu sagen, wir halten dieses Urteil für eine prima Entscheidung.  Besser wäre es noch gewesen, wenn der VN der HUK-COBURG persönlich  für den Restschadensersatz in Anspruch genommen worden wäre. Dann hätte der nämlich durch den Rechtsstreit erfahren, wie unkorrekt und praktisch gegen das Gesetz seine HUK-COBURG reguliert. Insbesondere ist die Bezugnahme auf das Honortableaau der HUK-COBURG nicht entscheidungserheblich. Dieses Tableau kann allenfalls die Angemessenheit von Sachverständigenhonoraren einschließlich der Nebenkosten messen bei Aufträgen, die die HUK-COBURG selbst veranlasst. Mehr nicht. Deshalb ist dieses Tableau bei Haftpflichtschäden völlig unerheblich. Zu diesem Ergebnis kommt – zu Recht – auch das erkennende Gericht. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Lüdinghausen verurteilt VN der LVM-Versicherung zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten, die die LVM vorgerichtlich nicht ersetzt hatte, mit Urteil vom 17.12.2014 – 12 C 229/14 -.

Hallo verehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

heute morgen geben wir Euch hier ein Urteil aus Lüdinghausen (Münsterland) zu den erforderlichen Sachverständigenkosten gegen den Versicherungsnehmer der LVM Versicherung aus Münster in Westfalen bekannt. Wieder einmal musste das Unfallopfer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, weil die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, in diesem Fall die LVM in Münster, nicht in der Lage und auch nicht bereit war, den vollständigen Schadensersatz zu leisten. Insofern war der Geschädigte gezwungen, wegen des Restschadensbetrages den Unfallverursacher persönlich in Anspruch zu nehmen. Bekanntlich haften nämlich Fahrer, Halter und Versicherer für einen Unfallschaden als Gesamtschuldner. Das bdeutet, dass der Geschädigte einen von diesen Gesamtschuldnern für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen kann. Hier musste daher der Unfallverursacher persönlich für das schlechte Regulierungsverhalten seines Haftpflichtversicherers „bluten“. So ist das nun mal, wenn die Haftpflichtversicherung nicht den Schaden des Geschädigten nicht vollständig ersetzt. Daher hat dieser Geschädigte es konsequent mit qualifizierter anwaltlicher Hilfe so getan – und zwar mit Erfolg. Lest selbt das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Euskirchen verurteilt den Unfallverursacher persönlich zur Zahlung des von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gekürzten Sachverständigenkostenbetrages mit Urteil vom 16.12.2014 – 20 C 119/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

von Obernburg geht es weiter nach Euskirchen. Nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier ein positives Urteil des AG Euskirchen zu den Sachverständigenkosten. Die zuständige Amtsrichterin hatte über eine Restschadensersatzklage des Geschädigten gegen den Unfallverursacher persönlich, also den Versicherungsnehmer, zu entscheiden. Wer die dahinter stehende Versicherung ist, die nicht korrekt Schadensersatz geleistet hat, ist hier leider nicht bekannt. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Obernburg verurteilt unter Bezugnahme auf die Grundsatzurteile des BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 die HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil 1 C 428/14, das am 18.12.2014 zugestellt wurde.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir ein (undatiertes) Urteil aus Obernburg zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK 24 AG. Da das Entscheidungsdatum leider auf der übermittelten Urteilsabschrift nicht zu erkennen war, haben wir das Zustellungsdatum erfragt. Das Urteil ist dem Klägervertreter am 18.12.2014 zugestellt worden. Interessant an der Urteilsbegründung ist nicht nur die Bezugnahme durch den stellvertretenden Direktor des AG Obernburg als erkennender Amtsrichter der 1. Zivilabteilung des AG Obernburg auf die BGH-Entscheidungen zu den Sachverständigenkosten. Insoweit folgt er den Grundsatzurteilen des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – und vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (veröffentlicht unter anderem in: NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144 und NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90). Interessant ist auch sein versteckter Seitenhieb auf die umfangreichen Schriftsätze der Beklagtenvertreter mit den Textbausteinen. Diese passten im vorliegenden Rechtsstreit allerdings gar nicht. Offensichtlich haben die HUK-Anwälte aus F. den Überblick verloren, nachdem schon die Textbausteine falsch verwendet werden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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ARD ZDF DeutschlandRadio Beitragsservice – Erneuter Beschluß – LG Tübingen vom 8.1.2015, AZ: 5 T 296/14

Das Landgericht Tübingen stärkt erneut den vermeintlichen Schuldner in Vollstreckungsersuchen den Rücken und zeigt Vollstreckungsgericht und dem vermeintlich angeblichen Gläubiger ARD ZDF DeutschlandRadio Beitragsservice die Grenze auf.

LG Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14

Leitsätze

Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz.

Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, unzureichende Gläubigerangaben in einem Titel (hier: Vollstreckungsersuchen) im Wege der Rubrumsberichtigung zu korrigieren.

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AG Regensburg verurteilt kurz und knapp, aber zutreffend die HUK-COBURG Allgemeine Vesicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten, abgetretenen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 5.1.2015 – 7 C 2433/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

wir setzen die Reihe der positiven Urteile gegen die HUK-COBURG fort. Hier veröffentlichen wir nun ein positives Urteil aus Regensburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Weil so manches in den Schriftsätzen der HUK-COBURG-Anwälte unerheblich ist, konnte die zuständige Amtsrichterin sich bei dem zu fällenden Urteil gegen die HUK-COBURG kurz und knapp fassen. Es war für den klagenden Sachverständigen praktisch ein 2-Satz-Sieg gegen die anscheinend so übermächtige HUK-COBURG. Kürzer geht es fast nicht mehr. Mit Urteilen wie diesem kann man den Steuerzahler entlasten. Warum ellenlange Begründungen schreiben, die bei der HUK-COBURG sowieso nicht gelesen werden, auf taube Ohren treffen und schon gar nicht beherzigt werden? Lest selbst das Urteil der Amtsrichterin aus Regensburg und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Woche
Willi Wacker

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AG Bad Homburg v. d. H. verurteilt DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 2.1.2015 – 2 C 2461/14 (18) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

von Halle an der Saale geht es weiter nach Bad Homburg vor der Höhe. Nachstehend veröffentlichen wir hier ein positives Urteil aus Bad Homburg v.d.H. zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Deutsche Allgemeine Versicherung , sprich „Verunsicherung“. Offenbar tritt auch diese Versicherung in die Fußstapfen der HUK-COBURG, nicht ahnend, dass sie sich damit auch in den Kreis der Rechtswidrigregulierer begibt. Aber bei der erkennenden Amtsrichterin trafen sie auf eine Juristin, die die Kürzugssichtweise der DA-Versicherung wieder gerade rückte. Diese nahm nämlich Bezug auf die Grundsatzurteile des BGH vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – ( = BGH DS 2007, 144) und BGH NJW 2014, 1947 ff ( = DS 2014, 90).  Lest daher selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Abtretung, DA Allgemeine/DA direkt Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

AG Halle (Saale) verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit prima Urteil vom 18.12.2014 – 104 C 3360/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nach dem „Schrotturteil“ des AG Halle an der Saale, das wir am Wochenende in diesem Blog veröffentlicht hatten, geben wir Euch heute hier nun das krasse Gegenteil bekannt. Es handelt sich bei dem Urteil des Amtsrichters der 104. Zivilabteilung des AG Halle an der Saale um eine völlig korrekte Entscheidung  zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Das Urteil stellt quasie einen „Tritt in den Hintern“ der Vizepräsidentin des AG Halle dar. Für diese müsste es doch peinlich sein, zu erfahren, dass zumindest einige der Amtsrichter ihr die Gefolgschaft bezüglich ihrer Rechtsprechung verweigern. Vielleicht sollte sie einmal ihre Rechtsprechung überdenken. Ebenso steckt in diesem Urteil ein versteckter Seitenhieb auf die aktuelle Rechtsprechung des LG Saarbrücken. Lest selbst das Urteil des Amtsrichters des AG Halle an der Saale und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler spricht mit Urteil vom 9.10.2014 – 31 C 525/14 – eine merkantile Wertminderung sowie die Kosten der ergänzenden Stellungnahme gegen die VHV und deren VN zu und die VHV ließ gegen sich die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil erwirken.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil aus Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Wertminderung und zu den Kosten einer ergänzenden Stellungnahme durch den Sachverständigen – nach außergerichtlicher Weigerung der VHV Versicherung, den Wertminderungsschaden auszugleichen – bekannt. Interessant ist noch, dass dem Kläger, nachdem er den Prozess gegen die VHV und deren VN gewonnen hatte, die Kosten durch die VHV weiterhin nicht ausgeglichen wurden. Dies war auch dann noch nicht der Fall, nachdem eine Vollstreckung aus dem Urteil angedroht wurde. Daraufhin wurde die Zwangsvollstreckung betrieben und eine Kontenpfändung durchgeführt. Wie sich hierbei herausstellte, war noch ausreichend Deckung auf dem Konto, so dass die Kontenpfändung erfolgreich verlief. Da stellt sich die Frage, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt oder ob die Versicherer jetzt dazu übergegangen sind, es auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ankommen zu lassen? Wohl gemerkt, es handelt sich nicht um einen Karnevalsscherz. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Veröffentlicht unter Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Stellungnahme, Urteile, VHV Versicherung, Wertminderung | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 2 Kommentare