Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,
auch bei diesem Urteil des Amtsrichters des Amtsgerichts in Perleberg – im Land Brandenburg – haben wir lange überlegt, ob wir das, gelinde gesagt, „Schrotturteil“ veröffentlichen sollten oder nicht. Es gab einige Gründe, das Urteil mit entsprechendem Vorspann hier zu veröffentlichen. Zum einen wollen wir damit zeigen, dass wir nicht nur positive Urteile für die Geschädigtenseite veröffentlichen. Zum anderen sollen die Sachverständigen auf keinen Fall selbst klagen. In diesem Fall vor dem AG Perleberg hatte der Sachverständige das Klageverfahren selbst geführt, was unserer Ansicht nach bereits ein No-Go ist und hatte dann in seiner Naivität, allerdings zu Unrecht, was auf die Nase bekommen. Da wurde offensichtlich ein Exempel statuiert: „Der Sachverständige kann uns (Juristen) nie das Wasser reichen“. Da kann man mal sehen, was dabei herauskommt, wenn man selbst klagt, auch wenn kein Anwaltszwang besteht. Nachstehend geben wir Euch das Urteil, das Protokoll und einen vorausgegangenen Schriftsatz des SV zu den Nebenkosten bekannt. Unserers Erachtens ist die richterliche Arbeit als unzulänglich zu bewerten. Es ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Nebenkosten nach werkvertraglichen Gesichtspunkten unter Bezugnahme auf das JVEG usw. zu beanstanden. Die Rechtsprechung des BGH ist dem Amtsrichter offenbar auch unbekannt? Der BGH hat bereits entschieden, dass das JVEG auf Privatgutachter nicht anwendbar ist. Auch eine analoge Anwendung ist nicht angebracht (vgl. BGH Urt. v. 4.4.2006 – X ZR 122/05 – und BGH Urt. v. 23.1.2007 – VI ZR 67/06 – ). Derartige höchstrichterliche Rechtsprechung wird offensichtlich bewußt vom Gericht ignoriert, denn auch wenn sie vom Kläger nicht vorgetragen wird, ist sie vom Gericht zu beachten. Unseres Erachtens liegt hier offensichtlich ein Fall von Rechtsbeugung vor. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Meinungen kund.
Viele Grüße und trotzdem noch eine schöne Woche.
Willi Wacker
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