Amtsrichterin des AG Coburg, des Heimatgerichts der HUK-COBURG, verurteilt HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen, vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 25.6.2014 – 12 C 356/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

bei so viel Lob aus Anlass meines 2000. Beitrages im Captain-Huk-Blog bin ich ja praktisch gezwungen, weiterzumachen. Daher gebe ich Euch heute ein positives Urteil aus Coburg zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG auf der Grundlage des BGH-Urteils vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – bekannt.  Geklagt hatte die geschädigte Leasinggesellschaft. Sie war mit ihrer Klage vor dem Heimatgericht der HUK-COBURG erfolgreich. Die erkennende Amtsrichterin des AG Coburg hat sich dabei nicht nach dem größten Arbeitgeber der Stadt gerichtet, sondern ihre Entscheidung im Wesentlichen an den beiden Grundsatzurteilen des BGH zu den Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, nämlich BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 (veröffentlicht unter anderem in NJW 2007, 1450 ff. und NJW 2014, 1947 ff.), orientiert. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare auch zu diesem Urteil ab. 

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker  

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BGH entscheidet in einem Sachverständigenverfahren gegen die LVM Versicherung mit Urteil vom 10.12.2014 – IV ZR 281/14 –

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

es geht jetzt mit meinem 2001. Beitrag weiter. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass ich mit dem damals 500. Beitrag kürzer treten wollte. Da spielte auch meine damalige gesundheitliche Situation eine Rolle mit. Heute ist die zwar auch nicht viel besser, aber die Willenskraft ist wieder da. Ich verspreche daher, dass ich, so Gott will und meine Gesundheit es zulässt, im Sinne des Interesses der Unfallopfer weitermachen werde. Ich freue mich, Euch heute noch ein BGH-Urteil vorzustellen. Allerdings handelt es sich nicht um ein Urteil des für Schadensersatz zuständigen VI. Zivilsenates des BGH, sondern um ein Urteil des IV. Zivilsenates. Der IV. Zivilsent des BGH musste in einem Sachverständigenverfahren entscheiden, nachdem zuvor bereits das Amtsgericht Strausberg im Sinne des BGH gegen die LVM Landwirtschaflicher Versicherungsverein Münster a. G. entschieden hatte und anschließend durch das LG Frankfurt (Oder) die Klage abgewiesen wurde. Die dagegen eingelegte Revision war erfolgreich und führte zur Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung. Lest selbst das Urteil des IV. Zivilsenates des BGH und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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Der Willi hat die Tausend voll !

So hatten wir es am 30.11.2011 hier verkündet. Etwas mehr als 3 Jahre danach hat er nun die nächsten tausend Beiträge bei Captain HUK eingestellt – owohl er schon nach 500 Beiträgen eigentlich etwas kürzer treten wollte. Dies ist jedoch (erfreulicherweise) nicht eingetreten. Hierzu sagen wir

!! Herzlichen Glückwunsch lieber Willi zu 2.000 Beiträgen bei Captain HUK !!

und vielen Dank für das unermüdliche Engagement im Dienste der Guten Sache.

Menschen wie der Willi, die sich in einem Zeitalter, in dem es im wesentlichen nur um den eigenen Vorteil geht bzw. sich nur noch alles um den Profit dreht, ehrenamtlich einbringen, um anderen zu helfen oder Missstände zu beseitigen, sind leider sehr selten geworden. Das kann man auch bei der Plattform Captain HUK sehr gut erkennen. Obwohl tagtäglich tausendfach gelesen, bleibt die Zahl der Aktivisten auch nach nunmehr fast 9 Jahren CH überschaubar. Diese Lethargie der Masse verwundert um so mehr, da diese Plattform inzwischen weit verbreitet ist und das Schadenmanagement der Versicherer eine deutliche Delle erhalten hat. Das rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer (= Raubkapitalismus in Reinkultur) zeigt in der Tat erhebliche Risse, die es zu erweitern gilt. Gegenüber der Zeit vor CH sind die Aussichten für Geschädigte, einen großen Teil des rechtmäßigen Schadensersatzes zu bekommen, deutlich gestiegen. Dies nicht zuletzt durch die umfangreichen Urteilslisten, durch die die Rechtsanwälte der Geschädigten nun in die Lage versetzt werden, den Großkanzleien der Versicherungsanwälte paroli zu bieten (siehe z.B. das aktuelle Urteil des AG Langen).

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AG Langen verweist auf Urteilsliste bei Captain-Huk und verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.12.2014 – 2 C 507/14 V -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein „Schmankerl-Urteil“ aus Langen zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG bekannt. Es handelt sich um ein sauber begründetes Urteil, bei dem Captain HUK bzw. unsere Urteilsliste explizit benannt wurde. So müssten es alle Anwälte machen. Zum Schriftsatz einfach eine unserer umfangreichen Urteilslisten beilegen. Auf jeden Fall hat der erkennende Amtsrichter sich auch mit der Urteilsliste Sachverständigenkosten HUK-Coburg auf diesem Blog beschäftigt. Das meinte ich z.B. damit, dass unsere Arbeit langsam „Früchte trägt“. Die Gerichte nehmen auch Captain-Huk zur Kenntnis. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Neubrandenburg argumentiert mit BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 und verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 20.10.2014 – 102 C 123/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir hier noch ein positives Urteil aus Neubrandenburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die meinte, eigenmächtig die berechneten Sachverständigenkosten kürzen zu können. Dabei hätten den Verantwortlichen der HUK-COBURG doch die Ohren klingeln müssen, denn in dem Verfahren VI ZR 225/13 vor dem BGH war doch die HUK-COBURG involviert. Trotzdem wird weiter rechtswidrig gekürzt. Ein Fall für die Versicherungsaufsicht müsste man da meinen. Entsprechend ging die HUK-COBURG Allg. Vers. AG in Neubrandenburg baden. Völlig zu Recht wies das erkennende Gericht die beklagte HUK-COBURG Allg. Vers. AG auf die Grundsatzurteile VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 des BGH ( BGH DS 2007, 144 und BGH DS 2014, 90) hin. Wir meinen, dass es sich bei dem nachfolgend veröffentlichten Urteil des AG Neubrandenburg um eine sauber begründete Entscheidung, ohne irgendwelches „Listengesabbere“, handelt. Was meint Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichter des AG Bremen verurteilt LVM-Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten in Höhe von knapp 15,– €, weist allerdings die vorgerichtlichen Anwaltskosten ab mit Urteil vom 10.10.2014 – 7 C 155/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

heute morgen geht es von der einen Hansestadt, nämlich Hamburg, zur anderen Hansestadt, nämlich Bremen. Nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier noch ein Urteil des AG Bremen analog dem Urteil mit dem Aktenzeichen 7 C 154/14, das wir am 24.11.2014 hier veröffentlicht hatten. Die Sachverständigenkosten wurden wieder zugesprochen, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten hingegen nicht. In meinen Augen ist das falsch, denn die Schadensabwicklung eines Unfallschadens ist heute nicht mehr einfach. Die Versicherer richten sich nicht mehr nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Sie entwerfen eigene Honoratabellen. Sie begründen mit immer neuen Argumenten ihre Kürzungstaktik. Insoweit ist bereits professionelle, sprich: anwaltliche, Hilfe notwendig.  Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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Auf verlorenem Posten: VHV Versicherung „giert“ auf ein weiteres Negativurteil zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers bzw. zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Hier ein Schriftwechsel zur (unvollständigen) Schadenregulierung der VHV Versicherung bezgl. der Sachverständigenkosten.

Schreiben der VHV an den Sachverständigen vom 26.11.2014:

Sehr geehrter Herr … !

Die Abrechnung des Schadens nehmen wir wie folgt vor:

Sachverständigengebühren 679,98 EUR

Die Zahlung erfolgt per Scheck.

Ihre Rechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kostenaufwand übersteigt (Paragraph 249 Abs. 2 BGB).

Es können nur die Kosten erstattet werden, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH VI ZR 67/06 vom 23.01.2007).

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AG Hamburg-Barmbek verurteilt VHV-Versicherung zu Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 16.10.2014 – 814 C 139/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

von Düsseldorf am Rhein geht es zurück nach Hamburg an die Elbe. Nachstehend geben wir Euch hier wieder ein prima Urteil aus Hamburg-Barmbek zum Thema der restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht bekannt. In diesem Fall war es die VHV Versicherung, die meinte, eigenmächtig die Sachverständigenkosten kürzen zu können. Es stellt sich insoweit die Frage, ob der GDV seinen Mitgliedern gar nicht das Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 -, das im übrigen aber in allen Fachzeitschriten veröffentlicht ist, bekannt gegeben hat. Veröffentlicht worden ist das Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – unter anderem in BeckRS 2014, 04270; DAR 2014, 194; DS 2014, 90; MDR 2014, 401; NJW 2014, 1947; NJW-Spezial 2014, 169; NZV 2014, 255; r+s 2014, 203; VersR 2014, 474  u.s.w. Zu Recht hat die erkennende junge Richterin der 814. Zivilabteilung des AG Hamburg-Barmbek auf dieses Grundsatzurteil hingewiesen.
Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Berufungskammer des LG Düsseldorf entscheidet gegen die Argumentation des Haftpflichtversicherers in einem 130-Prozent-Fall mit Urteil vom 18.6.2014 – 23 S 208/13 -.

Hallo verehte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

von Mönchengladbch geht es weiter in das gar nicht so ferne Düsseldorf. Hier und heute veröffentlichen wir für Euch ein interessantes Berufungsurteil der Berufungskammer des LG Düsseldorf zur 130%-Regelung, bei dem die Versicherung wieder alles versucht hat, um diese Abrechnungsform zu verhindern. Es wird versucht, das gewünschte Ergebnis notfalls auch mit einem „Mietmaul-Gutachter“ zu erreichen, der den Schaden noch weiter hochgerechnet hatte, als der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige. Da wurden bestimmt wieder alle Register bei den Schadenspositionen gezogen, die sonst in Abzug gebracht werden, wie z.B. Verbringungskosten, Lackangleichungskosten , UPE-Aufschläge usw. Aber die erkennende Berufungskammer des LG Düsseldorf hat sich jedoch letztendlich nicht hinters Licht führen lassen. Insoweit eine schöne Entscheidung

Viele Grüße
Willi Wacker

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Datenschutzverstöße: Rekordbußgeld gegen Debeka verhängt

Quelle: SWR vom 29.12.2014

Datenschutz-Verstöße in RP

Wegen Verstößen gegen den Datenschutz muss die Debeka-Versicherung 1,3 Millionen Euro zahlen. Außerdem stellt das Unternehmen einen hohen Geldbetrag für eine Stiftungsprofessur bereit.

Das Bußgeld, auf das sich die Debeka und der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner einigten, ist das höchste, das bislang von einer Landesdatenschutzbehörde verhängt wurde. Die Versicherung erklärte sich zudem bereit, für 600.000 Euro eine Stiftungsprofessur für Datenschutz an der Universität Mainz einzurichten.

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LG Mönchengladbach verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung von Mietwagenkosten von knapp 10.000 € aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 10.10.2014 – 11O 139/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier eine umfangreiche Entscheidung aus Mönchengladbach zu den erforderlichen Mietwagenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gegen die HUK-COBURG bekannt. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die meinte, die berechtigten Schadensersatzforderungen des Unfallopfers kürzen zu können. Das Ergebnis dieser rechtswidrigen Kürzung war, dass das Landgericht Mönchengladbach die beklagte HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung von 9.752,83 € nebst Zinsen und Kosten verurteilte. Eine wahrlich unwirtschaftliche Maßnahme des Schadensmanagements. Wir halten die nachfolgende Entscheidung bis auf den obligatorischen Abzug von 17% in Mönchengladbach für eine interessante Entscheidung. Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Rosenheim verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Restsachverständigenkosten mit Urteil vom 8.10.2014 – 8 C 592/14 -.

Hallo verehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

im neuen Jahr geht es hier sofort weiter mit einem positiven Urteil aus Rosenheim zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse, die nicht entsprechend der BGH-Rechtsprechung aus dem Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – ( =BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90) regulierte. Da die Sachverständigenkosten nicht abgetreten waren, musste der Geschädigte selbst gegen die beratungsresistente HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse klagen. Die HUK-COBURG tut so, als ob es das Urteil gegen ihren Versicherungsnehmer vor dem VI. Zivilsenat des BGH nicht gegeben hätte, dabei war und ist die HUK-COBURG doch durch das Urteil selbst involviert. Da kann man getrost von Beratungsresistenz reden. Da auch – wie in dem Rechtsstreit, das zum  BGH-Verfahren VI ZR 225/13 geführt hat –  in diesem Verfahren der Geschädigte selbst geklagt hat, waren die Grundsätze aus dem BGH-Verfahren VI ZR 225/13 auch hier anzuwenden. Folgerichtig hat die erkennende Amtsrichterin des AG Rosenheim bei ihrer Urteilsbegründung auch auf das BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – abgestellt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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