Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,
bei so viel Lob aus Anlass meines 2000. Beitrages im Captain-Huk-Blog bin ich ja praktisch gezwungen, weiterzumachen. Daher gebe ich Euch heute ein positives Urteil aus Coburg zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG auf der Grundlage des BGH-Urteils vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – bekannt. Geklagt hatte die geschädigte Leasinggesellschaft. Sie war mit ihrer Klage vor dem Heimatgericht der HUK-COBURG erfolgreich. Die erkennende Amtsrichterin des AG Coburg hat sich dabei nicht nach dem größten Arbeitgeber der Stadt gerichtet, sondern ihre Entscheidung im Wesentlichen an den beiden Grundsatzurteilen des BGH zu den Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, nämlich BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 (veröffentlicht unter anderem in NJW 2007, 1450 ff. und NJW 2014, 1947 ff.), orientiert. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare auch zu diesem Urteil ab.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker