Die Berufungskammer des LG Koblenz legt Schwacke-Mietpreisspiegel zugrunde und entscheidet gegen DEBEKA-Versicherung mit Urteil vom 7.10.2014 – 6 S 128/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

wir hoffen, dass Ihr gut in das neue Jahr 2015 gekommen seid. Zum neuen Jahr geben wir Euch hier ein Berufungsurteil aus Koblenz zu den Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht gegen die DEBEKA Versicherung bekannt. Es handelt sich unserer Ansicht nach um eine wirklich gut begründete Entscheidung pro Schwacke und kontra Fraunhofer, die wir den Leserinnen und Lesern dieses Blogs nicht vorenthalten wollen. Mit dieser Entscheidung ist im Landgerichtsbezirk Koblenz die Fraunhofersche Bewegung wohl erledigt? Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch alles Gute für das beginnende Jahr 2015.
Willi Wacker

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LG Frankfurt am Main weist mit einstimmigem Beschluss vom 4.12.2014 – 01 S 196/14 – die Berufung der HUK-COBURG gegen das Urteil des AG Frankfurt zurück, nachdem die HUK-COBURG dem dringenden Rat der Kammer zur Berufungsrücknahme nicht gefolgt ist.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

die Redaktion hat es doch noch möglich gemacht, zum Jahreswechsel die Entscheidung der Berufungskammer des LG Frankfurt am Main in dem Berufungsverfahren der HUK-COBURG gegen das Urteil des AG Frankfurt am Main, das wir Euch gestern hier bekanntgegeben hatten, in diesem Jahr zu veröffentlichen. Nachfolgend hier der angekündigte Berufungsbeschluss aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Unten angehängt veröffentlichen wir einen vorausgegangenen Beschluss, bei dem der HUK-COBURG bereits am 29.10.2014 der Rückzug dringendst ans Herz gelegt wurde. Der gut gemeinte Rat des LG Frankfurt am Main blieb bei der HUK-COBURG offensichtlich ohne Erfolg. Damit liegt nun erneut eine rechtskräftige Entscheidung einer Berufungskammer gegen die HUK-COBURG zum Thema der rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten vor. So langsam bildet sich der Eindruck, als ob die HUK-COBURG das „Glücksgefühl“ verlorener Prozesse braucht? Anders ist das Verhalten der HUK-COBURG und ihrer Anwälte nicht mehr zu verstehen. Was wollen die Entscheiungsträger bei der HUK-COBURG mit verlorenen Prozessen bewirken? Etwa Mitleid? Ich glaube kaum, dass die nach eigenen Worten größte Kfz-Versicherung das braucht! Offenbar ist die neue Losung im Hause HUK-COBURG: Prügel durch die Gerichte bis hin zum BGH einzufahren. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und einen guten „Rutsch“ ins Neue Jahr.
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit kritisch zu betrachtender Begründung, aber im Ergebnis richtig, zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 18.7.2014 – 32 C 159/14 (18) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und Leser,

heute geht es von der Elbe an den Main. Wir werden Euch hier und heute ein Urteil aus Frankfurt am Main zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt geben. Gegenstand der Klage waren 14 Honorarrechnungen, die teilweise drastisch durch die HUK-COBURG gekürzt wurden. Im Ergebnis ist das Urteil zwar richtig, doch in der Begründung fehlerbehaftet. Die HUK-COBURG hatte gegen dieses Urteil Berufung beim LG Frankfurt am Main eingelegt und auch dort was auf die Löffel bekommen. Die Veröffentlichung der Berufungsentscheidung des LG Frankfurt am Main ist bei uns bereits in Vorbereitung. Wenn wir es hinbekommen, könnten wir sie dann gleich im Anschluss einstellen. Aber versprechen können wir das nicht.

Viele Grüße und noch einen schönen 30. Dezember
Willi Wacker

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AG Hamburg-Barmbek verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG zur Zahlung der restlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.10.2014 – 814 C 174/14 -.

Hallo verehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

von Hattingen an der Ruhr geht es zurück nach Hamburg an die Elbe. Dieses Mal musste die Richterin der 814. Zivilabteilung des Amtsgerichts in Hamburg-Barmbek einen Rechtsstreit entscheiden, bei dem die HUK-COBURG als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten nicht vollständig reguliert hatte, obwohl sie zu 100-Prozent haftete. Die für die Entscheidung zuständige Richterin hat der HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG klar ins Versicherungsstammbuch geschrieben, wie zu regulieren ist. Gleichwohl wird sich die HUK-COBURG auch an dieses Urteil nicht halten? Was soll man auch von einer Versicherung halten, die sich noch nicht einmal an der BGH-Entscheidung VI ZR 225/13 orientiert? Die HUK-COBURG ist eben beratungsresistent. Es scheint auch so, als ob sie sich um die Rechtsprechung – auch die des Bundesgerichtshofs – einen feuchten Kehrricht kümmert. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg.

Viele Grüße und noch schöne restliche Tage im Jahr 2014
Willi Wacker

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AG Hattingen verurteilt VN der HUK-COBURG zur Zahlung der von der HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 21.10.2014 – 5 C 92/14 -.

Hallo verehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

von Hamburg an der Elbe geht es weiter nach Hattingen an der Ruhr. Nachstehend geben wir Euch hier ein Urteil aus Hattingen zu den restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht bekannt. Da die eigentlich eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, nämlich die HUK-COBURG, nicht vollständigen Schadensersatz bei einhundertprozentiger Haftung leistete, nahm der klagende qualifizierte Kfz-Sacherständige den Unfallverursacher direkt in Anspruch. So erfuhr der bei der HUK-COBURG Versicherte durch die Zustellung der Klageschrift, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung sich nicht an Recht und Gesetz hielt und dem Unfallopfer berechtigte Schadensersatzbeträge vorenthalten hatte. Mit dem Urteil erfuhr der Schädiger dann auch noch, dass seine HUK-COBURG die Kürzung der Schadensbeträge zu Unrecht, damit rechtswidrig, vorgenommen hatte. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

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AG Hamburg-Altona verurteilt HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit erfrischend kurzem Urteil vom 13.10.2014 – 315b C 55/14 -.

Hallo verehrte Leserinnen und Leser des Captain-Huk-Blogs,

nachfolgend veröffentlichen wir hier ein erfrischend kurzes Urteil aus Hamburg-Altona zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Wieder kürzte die HUK-COBURG die berechneten Sachverständigenkosten entgegen der Rechtsprechung des BGH. Dass das Gericht auch hier im Blog mitliest, zeigt sich daran, dass der BGH unter den hier angegebenen Veröffentlichungsorten zitiert wird. In diesem Fall war es BGH DS 2014, 90 ff. Welches Gericht zitiert schon den BGH in der Zeitschrift Der Sachverständige? Allerdings dürfte der Bezug im Urteil auf NJW 2014, 90  jedoch falsch sein. Gemeint war wohl DS 2014, 90, denn dort ist das Urteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – veröffentlicht. Das Urteil wurde erstritten und der Redaktion eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

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AG Fürstenwalde urteilt im Sachverständigenverfahren zu Gunsten des Versicherungsnehmers, der bei durch Versicherung blockiertem Verfahren einen weiteren Sachverständigen benennt, der das Verfahren zu Ende führt, mit Urteil vom 23.7.2014 – 26 C 340/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,

jetzt kurz nach Weihnachten veröffentlichen wir für Euch ein weiteres aktuelles Urteil zum Sachverständigenverfahren. Nach Angaben des Einsenders, eines anerkannten Kfz-Sachverständigen aus Brandenburg, hat in diesem Fall die Concordia Versicherung versucht, das Sachverständigenverfahren hier komplett zu blockieren. Wegen der Regelungen in den AKB konnte dies jedoch kurzfristig und erfolgreich mit einem weiteren, durch den Versicherungsnehmer benannten Ausschussmitglied, zu Ende geführt werden. Auch danach blieb die besagte Versicherung bei ihrer kompletten Verweigerungshaltung und musste – wie so oft – erst zur Bezahlung durch das örtlich zuständige Amtsgericht Fürstenwalde verurteilt werden. Interessant ist in der Urteilsbegründung auch, dass das Gutachten, das der Sachverständige des Verscherungsnehmers zur Verfahrenseinleitung fertigen musste, ebenfalls voll in die Kostentragungspflicht der Versicherung fiel. Wenn die Versicherung im Sachverständigenverfahren den Verfahrensfortgang blockiert, kann dies dennoch mit einem weiteren Sachverständigen, den der Versicherungsnehmer benennt, zu Ende geführt werden und die Versicherung muss auch dessen Kosten tragen, so könnte das nachfolgend veröffentlichte Urteil überschrieben werden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch schöne Tage bis zum Jahreswechsel
Willi Wacker

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AG Leizig verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 24.9.2014 – 109 C 2542/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir von der Redaktion hoffen, dass Ihr frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage verbringen konntet. Wir hoffen, dass Ihr nicht so sehr darunter gelitten habt, dass für einige Tage keine neuen Urteile hier veröffentlicht wurden. Aber etwas Ruhe und Entspannung im Kreise der Famile musste auch mal sein. Es geht aber jetzt weiter. In dem nachfolgend aufgezeigten Fall war es wieder die HUK-COBURG, die die Sachverständigenkosten rechtswidrig kürzte, obwohl zwischenzeitlich der BGH mit dem Grundsatzurteil am 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (=BGH NJW 2014, 1947) im Verfahren einer Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG entschieden hatte, dass derartige Kürzungen mit § 249 BGB aus der Sicht des Geschädigten nicht zu vereinbaren sind. Lest anschließend das Urteil aus Leipzig zu den Sachverständigenkosten, bei dem der zuständige Amtsrichter der HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG wieder mit ordentlichen Worten die Rechtslage aufgezeigt hat. Leider benutzt das Gericht wieder einmal den falschen Begriff der „Sachverständigengebühren“, obwohl es diese gar nicht gibt. Gebühren werden grundsätzlich im öffentlichen Rechtsverkehr erhoben.

Viele Grüße und noch schöne Resttage im Jahr 2014
Willi Wacker

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AG Bremerhaven verurteilt die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten, die die HUK-COBURG vorgerichtlich gekürzt hatte, mit Urteil vom 10.10.2014 – 52 C 2032/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

kurz vor Heiligabend, an dem ich keine Urteile veröffentlichen werde, weil ich mich auch einmal um meine Familie kümmern muss, gebe ich Euch noch ein Urteil der (jungen) Richterin der 52. Zivilabtelung des AG Bremerhaven zu den restlichen  Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VN der HUK-COBURG bekannt. Die Argumentation zum Abzug von 20,– Euro Grundhonorar halte ich für etwas abwegig, da es sich um einen Schadensersatzprozess handelt, bei dem es auf die Sicht des Geschädigten ankommt. Gegenstand des Rechtsstreites ist nicht der Werkvertrag und die dem zugrunde liegende Tabelle des Sachverständigen. Zu Recht hat der Kläger in diesem Rechtsstreit nicht die eigentlich regulierungspflichtige HUK-COBURG verklagt, sondern die Unfallverursacherin, die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG. So erfährt die bei der HUK-COBURG versicherte Frau, wie sie versichert ist; nämlich bei einer Versicherung, die ihre Versicherten vor den Kadi ziehen läßt, anstatt sie von Schadensersatzforderungen freizustellen und die berechtigten Schäden zu regulieren. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab. Nach den Weihnachtstagen bin ich wieder für Euch da.  

Ich wünsche den geneigten Lesern frohe Weihnachtstage
Willi Wacker

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Schöne Bescherung: LVM mit einem „Brüller“ zu Weihnachten, nachdem deren Versicherungsnehmer auf Ausgleich der gekürzten Sachverständigenkosten in Anspruch genommen wurde.

Hier ein Schreiben der LVM Versicherung vom 22.12.2014, nachdem der Sachverständige des Geschädigten den Versicherungsnehmer der LVM (Schädiger) auf restliches – durch die LVM gekürztes – Sachverständigenhonorar in Anspruch genommen hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von unserem Kunden mussten wir erfahren, dass Sie die Firma … bezüglich der vorgenommenen Abrechnung angeschrieben hatten und hier die Differenz geltend machen wollten.

Wir weisen darauf hin, dass unser Kunde nicht Ihr Auftraggeber war und somit auch die Kürzung nicht zu vertreten hat.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, zukünftigen Schriftwechsel über uns laufen zu lassen und von weiteren Schreiben an unseren Kunden Abstand zu nehmen!

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. D.

Dreister geht’s wohl nimmer, oder?

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Richterin des AG Straubing verurteilt mit Urteil vom 7.10.2014 – 4 C 942/14 – die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Cuxhaven geht es weiter nach Straubing. Nachstehend geben wir Euch hier wieder ein umfangreiches Urteil aus Straubing zu den restlichen, abgetretenen  Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG bekannt. In dieem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die nicht gewillt war, vorgerichtlich vollständigen Schadensersatz zu leisten, obwohl die 100-prozentige Haftung unstreitig war. Nur, die HUK-COBURG hat auch in diesem Fall die Rechnung ohne das Gericht gemacht. Von den berechneten Schverständigenkosten von 653,01 € hat die regulierungspflichtige HUK-COBURG lediglich 520,– € gezhlt, ohne zu begründen, weshalb die Abzüge im Einzelnen gemacht wurden. Will der Schädiger den Geschädigten auf die angebliche Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht verweisen, muss er darlegen und beweisen, wo und wie der Geschädigte diese vermeintliche Pflicht verletzt hat. Diesen Beweis kann die HUK-COBURG nicht führen, so dass sie unter Umgehehung der BGH-Rechtsprechung einfach die – rechtswidrigen – Kürzungen weiter durchführt. Die Auswahl der Fotos obliegt dem Sachverständigen. Der Geschädigte, auf dessen Sicht es ankommt, kann dort gar keinen Einfluss nehmen. Insowweit sind die Einwendungen der beklagten HUK-COBURG bereits unerheblich, weil schadensersatzrechtlich unbeachtlich. Insofern müssen sich die Unfallopfer weiterhin massiv gegen die unberechtigten Kürzungen  auch gerichtlich wehren. Lest selbst das umfangreiche Urteil der jungen Richterin der 4. Zivilabteilung des AG Straubing und gebt anschließend bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Vorweihnachtszeit
Willi Wacker 

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AG Cuxhaven verurteilt VHV-Versicherung zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 24.10.2014 – 5 C 272/14 -.

Hallo verehrte Captain-HUK-Leser,

von Berlin-Mitte, dessen Urteil wir für eine Weile oben festgehalten haben, damit es sofort ins Auge  springt, geht es weiter in die Untiefen der Länder. Nachstehend geben wir Euch hier ein Urteil aus Cuxhaven zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die VHV Versicherung bekannt. Bedauerlicherweise prüft das erkennende Gericht am Elbeufer werkvertragliche Gesichtspunkte, die im Schadensersatzprozess nichts zu suchen haben. Das gilt auch, wenn der Sachverständige aus abgetretenem Recht den Schadensersatzanspruch des Unfallopfers geltend macht. Wenn im Urteil „üblich und angemessen“ geprüft wird sowie eine neue Interpretation der „Marktanalyse“ hervorgebracht wird, so geht das gar nicht. Wird jedoch die Schadenshöhe im Rahmen des § 287 ZPO geschätzt, so ist dieser Weg durch die Rechtsprechung gedeckt. Was er hier prüft, geht nicht eindeutig hervor. Der Richter sollte noch eimal prüfen, was er zum Zweiten Staatsexamen gelernt hat. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße zur Vorweihnachtszeit
Willi Wacker

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