Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
heute veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Frankfurt am Main-Höchst. Die dort ansässige Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main hat zu den Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall gegen die HUK-Coburg entschieden. Auf allen Ebenen und bei allen Schadenspositionen wird durch die HUK-COBURG versucht, zu kürzen. Dieser Versicherung muss es dann ja wohl sehr schlecht gehen? Vor allem war ihr prozessuales Bestreiten wieder unsubstantiiert. Es wurde – wie auch häufig bei den Sachverstänigenkosten – ins Blaue hinein bestritten und behauptet, dass die Schadensbeseitigungskosten überhöht seien und nicht der Ortsüblichkeit entsprächen. Dabei hatte das Unfallopfer in diesem Fall gerade einen Unternehmer vor Ort beauftragt. Derartiges unsubstantielles Bestreiten ins Blaue hinein gehört sofort zurückgewiesen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und noch eine schöne Vorweihnachtzeit
Willi Wacker