AG Frankfurt am Main Außenstelle Höchst verurteilt HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Abschleppkosten mit Urteil vom 10.9.2014 – 386 C 1098/14 (80) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

heute veröffentlichen wir für Euch hier ein Urteil aus Frankfurt am Main-Höchst. Die dort ansässige Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main hat zu den Abschleppkosten nach einem Verkehrsunfall gegen die HUK-Coburg entschieden. Auf allen Ebenen und bei allen Schadenspositionen wird durch die HUK-COBURG versucht, zu kürzen. Dieser Versicherung muss es dann ja wohl sehr schlecht gehen? Vor allem war ihr prozessuales Bestreiten wieder unsubstantiiert. Es wurde – wie auch häufig bei den Sachverstänigenkosten – ins Blaue hinein bestritten und behauptet, dass die Schadensbeseitigungskosten überhöht seien und nicht der Ortsüblichkeit entsprächen. Dabei hatte das Unfallopfer in diesem Fall gerade einen Unternehmer vor Ort beauftragt. Derartiges unsubstantielles Bestreiten ins Blaue hinein gehört sofort zurückgewiesen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch eine schöne Vorweihnachtzeit
Willi Wacker

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WDR heute um 21:00 – Deutschland Inside: TÜV & Co

Quelle: WDR vom 12.12.2014

Die Fahrzeughauptuntersuchung, besser bekannt als TÜV, gilt in Deutschland unter Autofahrern eher als sehr genau und hat einen guten Ruf. Für die Sendung „Deutschland Inside – TÜV & Co“ testete die WDR-Wirtschaftsredaktion Fernsehen in Zusammenarbeit mit den Kollegen vom MDR die verschiedenen TÜV sowie andere Prüforganisationen.

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AG Gießen verurteilt VN der HUK 24 AG zur Zahlung der von der Versicherung rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 2.9.2014 – 43 C 236/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier veröffentlichen wir ein Urteil des Amtsgerichts Gießen zu den Sachverständigenkosten gegen den VN der HUK24 AG. Wieder einmal kürzte die HUK-COBURG rechtswidrig die dem Geschädigten gegenüber berechneten Sachverständigenkosten, so dass das Unfallopfer gezwungen war, den Schädiger persönlich, was ja durchaus rechtlich erlaubt ist, gerichtlich in Anspruch zu nehmen. So erfährt der bei der HUK 24 AG versicherte Schädiger auch, wie unkorrekt seine HUK-COBURG-Versicherung Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall leistet. Lest selbst das lesenswerte Urteil des AG Gießen und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und einen schönen und besinnlichen 3. Advent
Willi Wacker

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eCall: die 170-Milliarden-Euro-App – Big Brother is watching you!!

Quelle: ZDNet – Christian Raum – vom 4. Dezember 2014

Heimlich, still und leise haben EU-Parlament, EU-Kommission und Ministerrat die Frage geklärt, wer die Daten aus den vernetzten Autos erhalten wird. Versicherungen, Autohersteller und auch der ADAC erheben Anspruch auf die Daten. Die Autofahrer wurden nicht gefragt. Denn es geht um viel Geld: Offensichtlich wollte sich niemand wegen Datenschutzdiskussionen das Milliardengeschäft verderben lassen.

Insider vermuten, dass Industrie- und Lobbyverbände die Diskussion rund um den eCall absichtlich flach hielten. Nach den Aufregungen um die NSA, um Edward Snowden und die Sicherheitslücken in Cloud-Anwendungen sei den Bürgern die Connected-Car-Strategie der Industrie und der Versicherungsbranche schwer zu vermitteln.

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Richterin des AG Siegburg verurteilt die Versicherungsnehmerin der HUK-COBURG zur Zahlung der vorher von der HUK-COBURG gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht sowie zur Feststellung, dass die Beklagte auch verpflichtet ist, die Gerichtskostenzinsen zu zahlen mit hervorragendem Urteil vom 30.9.2014 – 110 C 265/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Frankfurt am Main geht es weiter nach Siegburg. Nachfolgend veröffentlichen wir hier ein super Urteil aus Siegburg zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Nachdem die HUK-COBURG als regulierungspflichtige Versicherung den vollständigen Schadensausgleich nicht vorgenommen hatte, nahm der Geschädigte eine unverschuldeten Verkehrsunfalls den Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs in Anspruch. Da Fahrer, Halter und Versicherer als Gesamtschuldner für den gesamten Schaden haften, konnte der Gläubiger einen der Gesamtschuldner auf Zahlung des Restbetrages in Anspruch nehmen. Diese Methode wird zwar nicht so gerne von den Versicherern gesehen, weil dadurch ihr rechtswidriges Handeln offenbart wird, ist aber rechtlich zulässig. Dementsprechend hat die junge Richterin des AG Siegburg mit ausgezeichnetem Urteil den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur verzinslichen Zahlung der vorher von ihr gekürzten Beträge verurteilt. Darüber hinaus hat er auch noch die Gerichtskostenzinsen für den Zeitraum seit der Einzahlung bei der Gerichtszahlstelle bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsgesuches zusätzlich zu zahlen. Die Gerichts- und Anwaltskosten kommen dann auch noch dazu. Ein wahrlich schlechtes Geschäft für die HUK-COBURG, und vor allem ein schlechtes Ansehen gegenüber dem VN, der nun erfährt, wie seine HUK-COBURG reguliert. Es zeigt sich, dass immer häufiger nur noch der Schädiger oder der Halter des Unfallfahrzeugs gerichtlich wegen der Restbeträge gerichtlich in Anspruch genommen wird. Die Geschädigten sind auf einem guten Weg. Lest aber selbst das hervorragende Urteil und gebt Eure Kommentare ab.    

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Frankfurt am Main verurteilt VN der HUK 24 AG zur Zahlung des vorgerichtlich von der HUK 24 AG gekürzten Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 29.10.2014 – 29 C 3683/13 (21) -.

Hallo verehrte Captin-Huk-Leser,

und wieder musste gegen einen Versicherungsnehmer der HUK-COBURG geklagt werden, weil die eintrittspflichtige Versicherung nicht in der Lage war, den Schaden des Unfallopfers korrekt zu regulieren. In diesem Fall war es die HUK 24 AG, die meinte, eigenmächtig die berechneten Sachverständigenkosten kürzen zu können. Nachdem die HUK 24 AG die rechtswidrige Kürzung vorgenommen hatte, nahm das Unallopfer mit anwaltlicher Hilfe den Schadensverursacher persönlich in Anspruch. Es wurde gegen den Versicherungsnehmer der HUK 24 AG geklagt. Dieser musste nun das ausbaden, was ihm die HUK 24 AG eingebrockt hatte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte ihn zur Zahlung des Betrages, den seine Versicherung, die HUK 24 AG, rechtswidrig gekürzt hatte. Außerdem hat er nun auch noch die Zinsen und die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Das nachfolgend veröffentlichte Urteil ist wieder ein Beispiel dafür, wie die HUK-COBURG ihre Versicherten in unsinnige Rechtsstreite zu Lasten der Versichertengemeinschaft führt. Wir sehen in dem Urteil des AG Frankfurt ein lesenswertes Urteil, das bei anderen Rechtsstreiten in Kopie beigefügt werden kann. Was denkt Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Pirmasens verurteilt HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 6.10.2014 – 5 C 232/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir veröffentlichen heute ein Urteil aus Pirmasens zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG. Im Ergebnis ist das Urteil  zwar richtig, in der Begründung jedoch eher als kritisch zu betrachten. Über 6 Seiten hinweg prüft das Gericht werkvertragliche Kriterien. Schlieeßlich wird auch noch der Sachverständige als Zeuge zu den einzelnen Positionen einvernommen. Und dabei handelt es sich nicht um eine Honorarklage des Sachverständigen gegen den Geschädigten, sondern um eine Schadensersatzklage des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers.  Wohlgemerkt: Die Klage erfolgte hier durch den Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers. Insoweit wären uneingeschränkt die Grundsätze der BGH-Entscheidungen VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 (= BGH NJW 2007, 1450 und NJW 2014, 1947) zu prüfen gewesen. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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LG Bremen sieht auch bei fiktiver Schadensabrechnung die Verbringungskosten und die Ersatzteilzuschläge als erstattungsfähigen Schaden an mit Berufungsurteil vom 10.10.2014 – 3 S 370/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend veröffentlichen wir für Euch hier ein interessantes Berufungsurteil aus Bremen zur fiktiven Abrechnung mit UPE-Zuschlägen und Verbringungskosten gegen die Landschaftliche Brandkasse Hannover. Trotz eindringlicher mündlicher Hinweise des Gerichts in der mündlichen Verhandlung wurde die Berufung durch die Beklagte nicht zurückgenommen. Es wurde auch kein Antrag auf Zulassung der Revision gestellt, obwohl das Gericht nach uns erteilter Information diese auf Antrag zugelassen hätte. Eine für die fiktive Geltendmachung der Verbringungskosten und Ersatzteilzuschlge lesenswerte Entscheidung, wie wir meinen. – Nun ist wohl offenbar „Feuer unterm Dach“ bei der Brandkasse in Hannover und den anderen Versicherern? Aber wofür ist eine Brandkasse da? Bleibt nur zu hoffen, dass genügend Anwälte den ganzen Zunder verwenden, den wir Tag für Tag bereitstellen, damit aus den unzähligen Feuerchen, die bereits im ganzen Land lodern, irgendwann ein Flächenbrand entsteht? Lest bitte selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichter des AG St. Ingbert (Saarland) verneint Rechtsprechung des LG Saarbrücken und bezieht sich auf die Rechtsprechung des BGH sowie des OLG Saarbrücken und verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vorher gekürzten Sachverständigenkosten mit hervorragendem Urteil vom 29.9.2014 – 9 C 196/14 (10) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier veröffentlichen wir für Euch ein Urteil aus St. Ingbert zu den Sachverständigenkosten gegen die HUK-COBURG mit einem kräftigen Tritt ans Schienbein des LG Saarbrücken. Zu Recht hat das erkennende Gericht die umstrittene Rechtsprechung der Berufungskammer des LG Saarbrücken erst gar nicht in seine Urteilsgründe mit einbezogen und diese von vornherein verworfen, sondern die Entscheidungsgründe auf das Grundsatzurteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (=BGH NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90) und das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 8.5.2014 – 4 U 61/13 – gestützt. Offensichtlich wurde von dem von der HUK-COBURG mandatierten Rechtsanwalt B. M. aus K. wieder alles bestritten. Es kann ja wohl nicht Strategie einer der größten deutschen Kfz-Versicherer sein, einfach alles – praktisch ins Blaue hinein – zu bestreiten. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers sollte beim nächsten Mal auch die schriftliche Vollmacht des Herrn Rechtsanwalt B.M. bestreiten. Wichtig ist auch, wer ihn mandatiert hat. Ein Sachbearbeiter darf das nicht. Das muss schon der Vorstand oder ein Prokurist tun. Lesenswert ist auch der zugehörige Beschluss vom 01.08.2014, der unten angehängt ist. Dieser ist aufgrund des unsinnigen Bestreitens der Beklagten erfolgt. Lest bitte selbst das hervorragende Urteil und den Beschluss des Amtsrichters des AG St. Ingbert im Saarland.

Viele Grüße
Willi Wacker

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Amtsrichterin des AG Dortmund verurteilt DA Direkt Versicherung zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 27.11.2014 – 422 C 8902/14 -.

Sehr geehrte Captain-Huk-Leser,

heute veröffentlichen wir ein weiteres Urteil des AG Dortmund berzüglich der vorgerichtlich durch den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gekürzter Sachverständigenkosten. Der vom Unfallopfer beauftragte Kfz-Sachverständige klagte aus abgetretenem Recht den restlichen Schadensersatz des Geschädigten gegen die DA Direkt Versicherung ein. Die Klage hatte Erfolg. Die erkennende Amtsrichterin der 422. Zivilabteilung des AG Dortmund konnte sich in ihrem Urteil relativ kurz fassen. Dabei kam sie sogar ohne BGH aus. Die DA Direkt Versicherung sah es nicht für erforderlich an, auf das Vorbringen in der Klageschrift zu erwidern. Es kann aber auch sein, dass die DA Versicherung von vornherein davon ausging, dass die Klage berechtigt ist. Nur dann stellt sich die Frage, weshalb nicht vorgerichtlich vollständig reguliert wurde. Auf jeden Fall sind wieder Versichertengelder vergeudet worden. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

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AG Kaiserslautern verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 22.9.2014 – 4 C 446/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier veröffenlichen wir für Euch heute noch ein positives Urteil aus Kaiserslautern zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG. Alles in allem 10 Seiten für einen Streitwert von 179,50 Euro! Wieder war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG, die rechtswidrig die berechneten Sachverständigenkosten kürzte.  Was kommt im Regelfall dabei heraus, wenn man viel „labert“? Zumindest hat die erkennende Richterin zutreffend die beiden Grundsatzurteile zu den Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, nämlich BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144 und NJW 2014, 1947 = DS 2014, 90) und das grundlegende Urteil des OLG Saarbrücken vom 8.5.2014 – 4 U 61/13 – zitiert und angewendet. Ansonsten ist auch viel Werkvertragliches geprüft worden. Insoweit kann man der Richterin nur zurufen, dass in der Kürze die Würze liegt. Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße
Willi Wacker

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AG Kassel entscheidet zur Haftungsverteilung und zur Restwertanrechnung und verurteilt HDI Versicherung AG zur Zahlung restlichen Schadensersatzes mit Urteil vom 3.7.2014 – 411 C 4791/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch hier ein Urteil aus Kassel zum Thema Haftungsteilung und Restwert gegen die HDI Versicherung bekannt. Interessant sind die Ausführungen zur Restwertanrechnung. Zu Recht hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht auf Internetrestwertgebote verwiesen werden kann. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

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