Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier geben wir Euch ein weiteres Urteil aus Vaihingen an der Enz zu den vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die LVM Versicherung bekannt. Die erkennende Direktorin des Amtsgerichts Vaihingen hat die illusorischen Vorstellungen der LVM zu den erforderlichen Sachverständigenkosten und zu den Nebenkosten mit Minimalaufwand abgebügelt. Es ging im Rechtsstreit um einen Betrag von sage und schreibe 4,17 €, den die LVM rechtswidrig gekürzt hatte. Mit Recht hat der klagende Sachverständige aus abgetretenem Recht sich derartige unsinnige Kürzungen des abgetretenen Schadensersatzanspruchs geweht und wegen des Betrages von 4,17 € geklagt. Statt sofort den eingklagten Betrag anzuerkennen, zumindest aus prozessökonomischen Gründen, ließ es die LVM auf ein streitiges Urteil ankommen. Im Prozess wurde dann unter anderem sogar die Aktivlegitimation des SV bestritten, obwohl bereits 99,15% der Sachverständigenkosten als Schadensersatz aus dem zugrunde liegenden Unfallereignis außergerichtlich bezahlt waren. Wir meinen: Jeder blamiert sich so gut er kann. Die Mietmäuler der Versicherer (und die Versicherer selbst) scheinen darin wahre Meister zu sein? Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und noch eine schöne Woche.
Willi Wacker