Ein Autohändler aus Dormagen hatte einen privaten Verkäufer übelst mitgespielt und ihm einen Schaden von 3.000 Euro zugefügt.
Der beklagte Autoaufkäufer behauptete gegenüber dem Fahrzeugbesitzer, er habe zum Baujahr seines Fahrzeuges falsche Angaben gemacht und drohte diesem zusätzlich mit einer Schadensersatzforderung. Der Fahrzeugverkäufer sah sich deshalb genötigt, vom ursprünglichen Angebotspreis von 9.450 € einer weiteren Preisreduzierung von 8.000 Euro auf 5.000 Euro zuzustimmen.
Nachfolgend verklagte der Autoverkäufer den fachlich versierten Autoaufkäufer erfolgreich auf Schadensersatz. Das LG Koblenz lehnte zwar den Anspruch wegen fehlender Beweise zunächst ab. Das OLG Koblenz kam nach einer Beweiserhebung jedoch zu dem Schluss: