Hier ein Schreiben der VHV Versicherung an einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen vom 04.09.2014:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bearbeiten den Schaden unter der oben rechts stehenden Schadennummer. Bitte geben Sie uns diese immer an.
Ihre Korrespondenz senden Sie bitte an folgende Adresse:
VHV Allgemeine Versicherung AG, 30156 Hannover.
Ihre Gebührenrechung können wir nicht erstatten. Vor Ihrer Beauftragung am 07.07.2014 haben wir den Ehemann der Anspruchstellerin darauf hingewiesen, dass ein Gutachten erst ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR erforderlich ist. Die Schadenhöhe liegt weit unter diesem Betrag. Wir verweisen auf die Schadensminderungspflicht. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Gebühren an Ihre Kundin.Mit freundlichen Grüßen
VHV Allgemeine Versicherung AG