VHV Versicherung „zugedröhnt“ im rechtswidrigen Größenwahn?

Hier ein Schreiben der VHV Versicherung an einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen vom 04.09.2014:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir bearbeiten den Schaden unter der oben rechts stehenden Schadennummer. Bitte geben Sie uns diese immer an.

Ihre Korrespondenz senden Sie bitte an folgende Adresse:
VHV Allgemeine Versicherung AG, 30156 Hannover.
Ihre Gebührenrechung können wir nicht erstatten. Vor Ihrer Beauftragung am 07.07.2014 haben wir den Ehemann der Anspruchstellerin darauf hingewiesen, dass ein Gutachten erst ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR erforderlich ist. Die Schadenhöhe liegt weit unter diesem Betrag. Wir verweisen auf die Schadensminderungspflicht. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Gebühren an Ihre Kundin.

Mit freundlichen Grüßen
VHV Allgemeine Versicherung AG

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, VHV Versicherung, Willkürliches | Verschlagwortet mit , , | 15 Kommentare

Brandenburgisches OLG sieht Schaden im Kaskofall bei 219 Euro nicht mehr als Bagatellschaden an (OLG Brandenburg Urteil vom 16.3.2006 – 5 U 88/05 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachfolgend geben wir Euch zwar ein  negatives Urteil zum Teilkaskoschaden bei Totalzerstörung des Fahrzeugs durch Brand bekannt. Weshalb allerdings keine Leistungsklage erhoben wurde, bleibt offen. Zumindest wurde die Feststellungsklage abgewiesen. Allerdings enthält das Urteil des brandenburgischen OLG in Brandenburg  an der Havel eine positive Feststellung. Das OLG in Brandenburg sieht bei 219 € keinen Bagatellschaden mehr. Die Argumente der Versicherer, diese nicht existierende Bagatellschadensgrenze bei 1000,– € und mehr anzusiedeln, werden hiermit Lügen gestraft. Damt liegt das brandenburgische OLG auf der Linie des später entscheidenden BGH in BGH DS 2008, 104, 106. Nach der Definition des BGH können bei Personenkraftwagen nur ganz geringe, äußere (Lack-) Schäden anerkannt werden, nicht jedoch andere (Blech-) Schäden , auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (BGH DS 2008, 104, 106). Diese Argumente sollten immer bei der Bagatellschadensthematik berücksichtigt werden.  Was im Kskoschaden gilt, gilt auch im Haftpflichtschadensrecht. Insoweit lest das Urteil selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße
Willi Waker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Bagatellschaden, Erfreuliches, Kaskoschaden, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | 2 Kommentare

AG Schwarzenbek verurteilt Allianz Versicherung AG unter Bezugnahme auf BGH VI ZR 225/13 zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 18.8.2014 – 2 C 1205/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

von Hessen geht es weiter nach Schleswig-Holstein. Nachfolgend geben wir Euch ein Urteil des AG Schwarzenbek zu den Sachverständigenkosten gegen die Allianz Versicherungs AG bekannt. Auch die Allianz Versicherungs AG meinte, eigenmächtig und willkürlich die vom Kfz-Sachverständigen berechneten Sachverständigenkosten um 100,05 € kürzen zu können. Auch sie musste, durch das Urteil des Gerichts belehrt, feststellen, dass es so nicht geht. Zu Recht hat der erkennende Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung auf das Urteil des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – ( =BGH NJW 2o14, 1947 = DS 2014, 90) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen hingewiesen. Es kommt nämlich entscheidend auf die Sicht des Geschädigten an. Daran ändert sich auch nichts, wenn der (Rest-) Schadensersatzanspruch des Geschädigten auf Erstattung der vollständigen Sachverständigenkosten an den Kfz-Sachverständigen abgetreten wurden, wie im vorliegenden Fall. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch Frau Rechtsanwältin Synatschke-Tchon aus Hamburg. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allianz Versicherung, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , | 3 Kommentare

AG Frankfurt am Main, Außenst. Höchst verurteilt HUK-COBURG zur Zahlung der abgetretenen Sachverständigenkosten in voller Höhe mit bemerkenswerter Begründung (AG Frankfurt am Main – Außenstelle Höchst – Urteil vom 8.4.2014 – 385 C 1842/13 (70) vom 08.04.2014

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wir bleiben in Frankfurt und veröffentlichen nachfolgend hier noch ein positives Urteil des AG Frankfurt am Main, Außenstelle Höchst, zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG  – mit leiser  Kritik an der Rechtsprechung des LG Frankfurt.  Mit zutreffender Begründung hat der zuständige Amtsrichter des AG Frankfurt – Außenstelle Höchst – unter Bezugnahme auf die wesentlichen Urteile des BGH zu den Sachverständigenkosten, nämlich BGH VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 (BGH DS 2007, 144 und BGH DS 2014, 90) ausgeführt, dass es maßgeblich auf die Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Kfz-Sachverständigen ankommt. Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Schadensbeseitigung Erfoderlichen, sind weder der Geschädigte noch der Richter im Schadensersatzprozess berechtigt, werkvertragliche Angemessenheitsprüfungen vorzunehmen. Lest aber bitte selbst das Urteil aus Frankfurt-Höchst und gebt bitte vielzählig Eure Kommentare ab, auch wenn in einigen Bundesländern Herbstferien sind.  

Viele Grüße und noch einen sturmfreien Dienstag
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , | Ein Kommentar

AG Frankfurt am Main verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten und UPE-Aufschlägen mit Urteil vom 17.6.2014 – 31 C 2132/13 (10) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

nachdem ich für einige Tage mal eine Auszeit genommen hatte, gebe ich Euch jetzt wieder hier ein Urteil aus Frankfurt am Main gegen die HUK-COBURG  zu den UPE-Aufschlägen und zu den Sachverständigenkosten bekannt. Wieder einmal war die HUK-COBURG der irrigen Ansicht, eigenmächtig die Schadensersatzpositionen des Unfallopfers willkürlich kürzen zu können. In diesem Fall war es die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG in Frankfurt, die durch das angerufene Gericht eines Besseren belehrt werden musste. Wer auf die Rechtsprechung des BGH aus dem Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – nicht achtet, muss eben entsprechend kostenpflichtig verurteilt werden. Hinsichtlich der ebenfalls gekürzten UPE-Aufschläge sollte sich der Vorstand der HUK-COBURG einmal durchringen und das Büchlein des Herrn Bundesrichter W. Wellner „BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden“, 2. Auflage 2014 anschaffen. Der geringe Kostenaufwand für das Buch müsste doch drinliegen? In diesem Buch wird unter § 4 Kapitel G auf Seite 131 f. beschrieben, wie fiktiv abgerechnete UPE-Aufschläge zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis hat das erkennende Gericht  – zu Recht – unter unter Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung die beklagte HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Beträge verurteilt. Lest selbst das Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab. 

Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, UPE-Zuschläge, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Ein Kommentar

AG Bad Homburg v. d. H. verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers AG zur Zahlung restlicher abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 1.7.2014 – 2 C 109/14 (28) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum bereits begonnenen Wochenende geben hier noch ein positives Urteil aus Bad Homburg vor der Höhe zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt. Wie immer wurde seitens der HUK-COBURG im Prozess die Aktivlegitimation bestritten, obwohl genau diese Versicherung vorgerichtlich aufgrund der Abtretungsvereinbarung einen Teil der Sachvrständigenkosten direkt an den Sachverständigen gezahlt hatte. Widersprüchliches Verhalten nennt der Jurist derartiges Verhalten. Es verstößt auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zunächst auf die Abtretung hin zu zahlen und dann später die Aktivlegitimation zu bestreiten. Folgerichtig wurde die HUK-COBURG darauf hingewiesen. Wermutstropfen bei diesem Urteil bleibt, dass das Gericht  jedoch die Angemessenheit der Kosten in Höhe von  25 % vom LG Frankfurt übernommen hat. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und noch ein schönes sonniges Wochenende.
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Erfüllungsgehilfe, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , , | 2 Kommentare

AG Dortmund verurteilt HUK-COBURG Allg. Vers AG zur Zahlung der abgetretenen Schadensersatzforderung auf Erstattung der Sachverständigenkosten für den Ein- und Ausbau des Stoßfängers mit Urteil vom 14.7.2014 – 414 C 485/14 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum beginnenden Wochenende geben wir Euch hier noch ein Urteil aus Dortmund zu den  Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt. Die HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG wurde unter der Anschrifft und dem Sitz ihrer Niederlassung bzw. Schadenaussenstelle in Dortmund verklagt – und verurteilt. Da werden sich die sonst für die HUK-COBURG tätigen Anwälte aber wundern. Wieder bestritt die HUK-COBURG die Aktivlegitimation des klagenden Sachverständigen aus abgetretenem Recht, obwohl sie vorgerichtlich bereits aufgrund der Abtretungsvereinbarung an den Sachverstänigen gezahlt hatte. Zu Recht hat der erkennende Amtsrichter die beklagte HUK-COBURG auf ihr widersprüchliches Verhalten hingwiesen und ihr Bestreiten als unbeachtlich angesehen. So widersprüchlich und gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann doch eigentlich eine Versicherung nicht agieren? Aber abgesehen von diesem treuwidrigen Verhalten wurden wieder durch die HUK-COBURG vom Sachverständigen berechnete und erforderliche Wiederherstellungskosten, in diesem Fall: Zerlegungskosten, gekürzt bzw. gänzlich gestrichen. Durch das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten, was den Prozess für die HUK-COBURG noch verteuerte, wurde das Vorgehen des vorgerichtlich tätigen Schadensgutachters in vollem Umfang bestätigt. So vergeudet die HUK-COBURG auch ihr anvertraute Versichertengelder ohne Sinn und Verstand. Wirtschaftlich sinnvoll war das Bestreiten dieser Herstellungskosten wahrlich nicht. Folgerichtig – und zu Recht – wurde die HUK-COBURG daher auch verurteilt, diese abgetretene Schadensposition „Zerlegungskosten“ zu tragen, und zwar verzinslich und kostenpflichtig. Lest selbst und gebt bitte auch bei den beginnenden Herbstferien in Norddeutschland Eure Kommentare ab.  

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 4 Kommentare

AG Heilbronn entscheidet mit einem teilweise kritisch zu betrachtenden Urteil über die erforderlichen, abgetretenen Sachverständigenkosten gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. mit Urteil vom 14.5.2014 – 1 C 3942/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

es geht mit dem Deutschen Büro Grüne Krte e.V. weiter. Nachfolgend geben wir Euch hier ein  Urteil aus Heilbronn zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen das Deutsche Büro Grüne Karte, bei dem die Fahrtkosten ersatzlos herausgestrichen wurden, bekannt. Der Amtsrichter des AG Heilbronn hat, der ebenfalls kritisch zu betrachtenden Rechtsprechung des BGH aus dem Urteil  BGH VI ZR 357/13 folgend, die Fahrtkosten aus der Rechnung des vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen gekürzt, weil er der irrigen Meinung war, der Geschädigte hätte einen billigeren Sachverständigen am Ort beauftragen können. Diese Argumentation widerspricht der herrschenden BGH-Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht verpflichtet ist, eine Art Markterforschung nach dem günstigsten Sachverständigen anzustellen (vgl. BGH VI ZR 67/06; BGH VI ZR 225/13) Das Gericht legt dem Geschädigten Pflichten auf, die dieser auch aus § 254 II BGB nicht hat. Der Geschädigte ist im Übrigen auch nicht verpflichtet, zugunsten des Schädigers zu sparen (BGH VI ZR 67/06; BGH VI ZR 225/13).  Wie weit der beautragte Sachverständige entfernt war, ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht. Bis zu 30 Km sind zumindest auf dem Land noch als erstattungsfähig anzusehen. Insoweit muss das nachstehend aufgeführte Urteil äußerst kritisch betrachtet werden. Gleichwohl geben wir es Euch zur Lektüre. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Deutsches Büro Grüne Karte, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Urteile | Verschlagwortet mit , , , , , | 3 Kommentare

LG Stuttgart (11 O 298/13 vom 07.08.2014): Versicherer muss Kunden seine Fehler eingestehen

Quelle: FAZ vom 01.10.2014

Die Allianz Leben hat vor Gericht gegen eine Verbraucherzentrale verloren. Jetzt muss sie aktiv über falsche Klauseln aufklären, die Kunden benachteiligten.

Die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam. So langsam, dass daraus bisweilen gerichtliche Dauerbrenner entstehen. Ein Beispiel ist die Auseinandersetzung über die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen. Zwei bedeutende Urteile hatte dazu der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: 2005 legte er fest, dass diese zu niedrig angesetzt werden – die Kunden also zu wenig ausgezahlt bekamen.

Die entsprechenden Klauseln wurden für unwirksam erklärt. 2013 konkretisierten die Richter, dass sich der zugrundeliegende Deckungsbeitrag errechnet, ohne dass Versicherer Abschlusskosten einbeziehen dürfen….

Weiterlesen >>>>>

Veröffentlicht unter Allgemein, Allianz Versicherung, Erfreuliches, Netzfundstücke, Urteile, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Autoversicherung: Gigantische Preisunterschiede gemessen

Quelle: Versicherungsmagazin vom 07.10.2014

Trotz Prämiensteigerungen um rund fünf Prozent kann man in der Autoversicherung auch in diesem Jahr gigantische Preisunterschiede messen. Der Abstand zwischen dem jeweils teuersten und günstigsten Angebot liegt durchschnittlich bei 1.231 Euro. Im schlechtesten Fall beträgt der ermittelte Preisunterschied 350 Prozent zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter.

Der minimalste Preisunterschied liegt bei 127 Prozent zwischen dem günstigsten und teuersten Angebot….

Weiterlesen >>>>>

Veröffentlicht unter Allgemein, Netzfundstücke, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos | Verschlagwortet mit , , , , , | 7 Kommentare

OLG München entscheidet zur fiktiven Schadensabrechnung und zu Verbringungskosten und UPE-Zuschlägen mit Urteil vom 28.2.2014 – 10 U 3878/13 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

hier und heute wollen wir  Euch ein Urteil des OLG München zur fiktiven Abrechnung, bei dem die UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zugesprochen wurden, vorstellen, allerdings nur in den Entscheidungsgründen. Obwohl das Urteil schon aus dem Februar dieses Jahres stammt, wurde es bis heute kaum veröffentlicht. Im Volltext erst recht nicht. Lesenswert ist die Argumentation des Gerichts zu der Erforderlichkeit der Verbringungskosten und der UPE-Zuschläge auch bei Schadensabrechnung auf der Basis des vom Geschädigten eingeholten Sachverständigengutachtens. Mithin gibt es durchaus auch fiktive Verbringungskosten und UPE-Zuschläge. Auch die Reparaturkosten werden von den eintrittspflichtigen Versicherungen erstattet, obwohl tatsächlich eine Reparatur nicht vorgenommen wird. Warum einmal ja und beim anderen nein, diesen Widerspruch wird die Versicherungswirtschaft sinnvoll nie erklären können. Denn diese Unterscheidung bei der fiktiven Abrechnung ist schlichtweg falsch und findet keine Stütze im Gesetz. Dem Geschädigten steht nun einmal die Dispositionsfreiheit zu, nämlich zu entscheiden, wie, ob, wo und wann er den eingetretenen Schaden, für den der Schädiger bereits bei Schadenseintritt haftet, beseitigen lassen will. Trotz dieser wichtigen Entscheidung gab es für dieses Urteil keine „Pressemeldung“ im Gegensatz zu  dem „Bagatellurteil“ des AG München. Es ist ein Tor, der böses dabei denkt? Lest aber selbst und gebt zu diesem Urteil bitte Eure Kommentre ab.

Viele Grüße
Willi Wacker

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, UPE-Zuschläge, Urteile, Verbringungskosten, VERSICHERUNGEN >>>> | Verschlagwortet mit , , , , , , , | 4 Kommentare

Berliner Justiz am Ende? Terminierung zu Klagen beim Amtsgericht Mitte aus dem Jahr 2014 erst zum Ende des Jahres 2016 !!

Dass in Berlin wohl einiges schief läuft, weiß man ja nicht erst seit dem Desaster mit dem Berliner Flughafen. Der Notstand scheint in Berlin jedoch inzwischen so groß zu sein, dass selbst die Amtsgerichte nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten bzw. zeitnah terminieren können. Nach meiner Auffassung kommt die Ankündigung eines Amtsgerichts, Termine erst in mehr als 2 Jahren wahrnehmen zu können, einer Bankrotterklärung der Justiz gleich und passt zur gesamten Haushaltslage der Hauptstadt. Außerdem ist dieser unglaubliche Vorgang schon in der Streitsache selbst keinesfalls hinnehmbar. Wie steht es hierbei mit der Beweislage. Welcher Zeuge kann sich z.B. 3 Jahre nach einem Schadensereignis noch an irgend etwas erinnern?

Hier die Ladung und das Schreiben des AG Mitte vom 18.09.2014 an den Rechtsanwalt des Klägers, in dem Termin zur mündlichen Verhandlung (Kürzung der Sachverständigenkosten durch die Zurich plc) zum 08.11.2016 !!! angekündigt wurde. Auf die Tatsache, dass es sich hierbei nicht um einen Schreibfehler handelt, wurde seitens des Gerichts ausdrücklich hingewiesen.

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Abtretung, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos, Zurich Versicherung Gruppe | Verschlagwortet mit , , , , , | 7 Kommentare