Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier und heute geben wir Euch noch ein älteres Urteil aus München zu den Sachverständigenkosten aus einer anderen Zivilabteilung des AG München bekannt. Damit füllt sich die Liste der gegen die HUK Coburg ergangenen Urteile. Dieses Urteil ist ebenso deutlich abgefasst wie das letzte Urteil des AG München, das wir für Euch hier veröffentlicht hatten. Was mir an diesem Urteil nicht gefällt, ist die Ungenauigkeit der erkennenden Amtsrichterin, wenn sie in den Gründen angibt: „Der Auftrag, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, ist ein Werkvertrag.“ Das ist nicht richtig. Von dem Geschädigten stammt der Antrag auf Abschluss eines Werkvertrages, das von dem Sachverständigen angenommen wird, so dass ein Werkvertrag (siehe: BGH X ZR 80/05 und X ZR 122/05 sowie auch VI ZR 67/06) zustande kommt. Auf jeden Fall kommt kein Auftragsverhältnis zustande. Lest selbst die Urteilsgründe und gebt bitte Eure Kommentare ab. Das Urteil wurde erstritten und eingereicht durch die Kanzlei Michael Brand aus München.
Viele Grüße
Willi Wacker