Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
jetzt beginnt offensichtlich auch die in Wiesbaden ansässige R+V-Versicherung mit der flächendeckenden Kürzung der Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Obwohl die Schuldfrage nach dem durch den Fahrer des bei der R+V-Versicherung haftpflichtversicherten Fahrzeugs eindeutig war, will die hinter dem Fahrer und dem Halter stehende R+V-Versicherung nicht einhundertprozentigen Schadensersatz leisten. In diesem Fall war auch sie der irrigen Ansicht, nur das als Schadensersatz leisten zu müssen, was ihrer Meinung nach gerechtfertigt wäre. Wo bestimmt der Schuldner, wie hoch der Schadensersatz zu leisten ist? Im deutschen Recht nicht! Also nahm das Unfallopfer Fahrer und Halter des den Unfall verursachenden Fahrzeugs persönlich – ohne ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – in Anspruch. Das angerufene Amtsgericht Aschaffenburg gab der Klägerin Recht. Lest selbst das Urteil aus Aschaffenburg und gebt bitte Eure Kommentare bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker