Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
zum Wochenbeginn geben wir Euch hier ein Urteil des AG Stade zu den erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gegen die VHV Versicherung bekannt. Die Vesicherung meinte, bei einem vom Sachverständigen festgestellten Schaden von knapp eintausend Euro sei es nicht erforderlich gewesen, einen freien Kfz-Sachvertändigen zu beauftragen, da ein eindeutiger Bagatellschaden vorläge. Nach ihrer eigenen Berechnung betrage der Schaden knapp 700,– €. Und bei diesem Schadensbetrag sei ein Gutachten nicht erforderlich gewesen. Sie könne daher die Gutachterkosten nicht erstatten. Diese Rechtsauffassung ist natürlich falsch. Das hat auch die erkennende Amtsrichterin erkannt. Es kommt nicht auf starre Schadensgrenzbeträge an, sondern ob der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen davon ausging, dass ein Gutachten geboten erschien. Im Ergebnis ist das Urteil daher richtig und auch im wesentlichen richtig begründet. Lest selbst das Urteil aus Niedersachsen und gebt bitte Eure Kommentare bekannt.
Viele Grüße und eine schöne Woche.
Willi Wacker