Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
von Leipzig nach Zwickau ist es auch nicht weit. Nachstehend geben wir Euch zum beginnenden Wochenende hier das Urteil des LG Zwickau zu den Sachverständigenkosten und zu den Rechtsanwaltskosten gegen die LVM Versicherung bekannt. Es gibt sie doch noch, die Richter(innen) mit Sachverstand. Die zuständige Richterin am Landgericht als Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des LG Zwickau hat zutreffend auf die grundlegende Entscheidung des BGH vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – (= BGH DS 2014, 90 = NJW 2014, 1947) verwiesen und entsprechend das Berufungsurteil abgefasst. Bedenklich ist das Vorbringen der LVM-Versicherung in der Berufungsinstanz. Dort wird wider besseres Wissen, also vorsätzlich falsch(!) vorgetragen, es läge keine Honorarvereinbarung vor, während in erster Instanz noch das genaue Gegenteil behauptet wurde. Im Übrigen lag dem Gericht bereits die Honorarvereinbarung vor. Es beschleicht den unbedarften Leser schon der Verdacht, dass hier mit unlauteren Mitteln, nämlich wissenlich falschem Vortrag, das Gericht zu einer geneigten Entscheidung veranlasst werden sollte. Ich halte dies für mehr als bedenklich. Der Verdacht des versuchten Prozessbetruges steht auf jeden Fall im Raum. Lest abeer selbt und gebt Eure Meinungen ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker