Hier ein Schreiben der HUK Coburg Versicherung vom 22.05.2014 an den Versicherungsnehmer der HUK, nachdem der Sachverständige den Kunden der HUK um Erstattung des rechtswidrig gekürzten Sachverständigenhonorars „gebeten“ hatte:
Sehr geehrter Herr … ,
das uns übersandte Schreiben des Sachverständigenbüros … .
Wir bitten hier ausdrücklich der Zahlungsaufforderung keine Folge zu leisten und uns unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen ein Mahnbescheid/Klage (s..beigefügtes Schreiben) zugeht, damit dann von hier aus die nötigen Schritte in die Wege geleitet werden können.
Bei dem Ihnen übermittelten Schreiben handelt es sich um die übliche Vorgehensweise des Sachverständigen, um zum einen den Versicherungsnehmer zu verunsichern und zum anderen den Versicherer in Misskredit zu bringen, um die aus unserer Sicht überhöhte Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer durchzusetzen.
Wir verweisen hier nochmals ausdrücklich darauf, dass die Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens von hier aus übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
P. (Sachbearbeiterin)Anlage