Wenn man sich übergeben will, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist z.B. das Lesen von BVSK Rundschreiben.
Wie wir alle wissen, gibt es für freie und unabhängige Kfz-Sachverständige keine „Gebührenordnung“ und wird es so schnell auch nicht geben. Wie denn auch, wenn nicht einmal der Berufsstand geregelt bzw. geschützt ist? Trotzdem versucht der BVSK schon seit den 90er Jahren durch die Hintertüre eine „Gebührenordnung“ für Sachverständige einzuführen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zuerst mit einer „BVSK-Honorarumfrage“ bei den eigenen Mitgliedern und dann noch zusätzlich durch ein sog. „Gesprächsergebnis“ mit der HUK Coburg Versicherung, in dem dann die eigene Honorarumfrage deutlich unterboten wurde. Mit diesen ausgehandelten „Sonderkonditionen“ des BVSK für die HUK hatte die HUK dann versucht, den gesamten Markt mit der Billig-Honorarliste zu unterlaufen. Diese „Schützenhilfe“ des BVSK hat den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen mehrere tausend Prozesse über ein Jahrzehnt beschert. BVSK-Mitglieder waren davon übrigens auch betroffen.
Dieser Plan des „Duos“ ist jedoch jämmerlich gescheitert, da sich die meisten Gerichte nicht hinters Licht haben führen lassen. Nachdem das Bundeskartellamt Ermittlungen auf Verdacht von Preisabsprachen eingeleitet hatte, musste das „Gesprächsergebnis“ eingestellt werden. Obwohl der BVSK durch diese Affäre deutlich unter Druck geraten war, kam es kurz darauf zu einer „Neuauflage“ des Preisdumping mit der Bezeichnung „Honorartableau 2012 HUK Coburg (basierend auf der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011)“, das – nach Angaben des BVSK-Geschäftsführers – wieder unter Beteiligung des BVSK erstellt wurde.