Wie bereits am 08.06.2014, 15.06.2014, 24.06.2014 sowie am 30.06.2014 berichtet, reagieren einige Versicherer wohl etwas „verschnupft“, wenn man deren Versicherungsnehmer mit Restforderungen konfrontiert, die der Versicherer vorher rechtswidrig gekürzt hatte. Offensichtlich reagieren die Versicherungsnehmer mit Unverständnis gegenüber ihrem Versicherer, da der brave Bürger wohl davon ausging, man sei im Falle eines Verkehrsunfalles gut oder zumindest vollumfänglich haftpflichtversichert? So kann man sich täuschen, wenn man aufgeblähten Werbeversprechen blindlings vertraut oder dem Lockruf der Billigprämie erliegt?
Hier ein entsprechendes Schreiben der DA Direkt Versicherung an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den Schadenverursacher zum Ausgleich des rechtswidrig gekürzten Schadensersatzes (restliches Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht) aufgefordert hatte: