Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
heute geben wir Euch ein hochinteressantes Berufungsurteil des Landgerichts Hamburg zur fiktiven Schadensabrechnung bekannt. Betroffene Kfz-Haftpflichtversicherung ist die VHV-Versicherung. Interessant ist die Begründung der Berufungskammer bezüglich der Benennung der Alternativwerkstätten. Es stellte sich heraus, dass zwei Werkstätten vertraglich mit der VHV, wenn auch in Kaskounfallreparaturen, verbunden sind. Die dritte genannte Werkstatt repariert gar nicht in Hamburg, sondern im 100 km entfernten Parchim, einer Stadtgemeinde mit etwa 17.000 Einwohnern, 40 km südöstlich von Schwerin im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern gelegen. Die von der Berufungskammer aufgeführten Gründe gegen diese benannte Alternativwerkstatt mit „kostenlosem Hol- und Bringservice“ sind sehr interessant und können möglicherweise auch in anderen Fällen, wenn „kotenloser Hol- und Bringservice“ angeboten wird, Anlass bieten, einmal nachzufragen, wo denn die Reparatur durchgeführt wird. Eine Reparatur in einer Werkstatt, die weiter als 10 km vom Wohnort des Geschädigten entfernt liegt, dürfte für den Geschädigten unzumutbar sein. Was meint Ihr? Wir verweisen noch auf den zugehörigen Hinweisbeschluss des LG Hamburg vom 15.05.2013, veröffentlicht bei Captain HUK am 25.06.2013.
Viele Grüße
Willi Wacker