Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier und heute geben wir Euch ein perfekt begründetes Urteil des Cuxhaven zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt. Der (junge) Richter des AG Cuxhaven hat, ohne den BGH oder das OLG Saarbrücken ausdrücklich anzugeben, die von der HUK-COBURG vorgebrachte Rechtsprechung des LG Saarbrücken hinschtlich der Nebenkostenbegrenzung – zu Recht – verworfen. Wieder ein Instanzurteil, das sich gegen LG Saarbrücken ausspricht. Im übrigen ist LG Saarbrücken durch OLG Saarbrücken und BGH überholt. Ich glaube, die HUK-COBURG wird aber trotzdem weiter mit dem (überholten) „Deckelungsurteil“ des LG Saarbrücken argumentieren. Sie ist eben beratungsresistent. Lest selbst das hervorragende Urteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker