Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachfolgend geben wir Euch hier nun das dritte Urteil aus Cham zu den Sachverständigenkosten bekannt. Dieses Mal richtete sich die Klage gegen die DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, weil diese meinte, die berechneten Sachverständigenkosten eigenmächtig kürzen zu können. Nun musste das Gericht im Bayerischen Wald sich auch mit dem BGH-Urteil vom 11.2.2014 – VI ZR 225/13 – auseinandersetzen, denn es war bereits veröffentlicht. Der erkennende Amtsrichter meinte jedoch allen Ernstes, das BGH-Urteil vom 11.2.2014 sei auf den hier zu entscheidenden Fall nicht anwendbar, da es sich hier um einen abgetretenen Schadensersatzanspruch handele. Was die Jurastudenten spätestens im zweiten Semester lernen, nämlich dass durch eine Abtretungsvereinbarung die abgetretene Forderung nicht verändert wird, hat der erkennende Amtsrichter in Cham offenbar „vergessen“. Der „ewig Gestrige“ macht immer schön weiter wie bisher und geht sogar auf das neue BGH-Urteil ein. Nachdem der Weg zur „üblichen Kürzung“ des AG Cham durch den BGH abgeschnitten wurde, kommt nun das Argument, der Anspruch ändere sich durch eine Abtretung an Erfüllungs statt und insofern sei BGH VI ZR 225/13 nicht anwendbar. Damit ist er der unsinnigen Argumentation des Versicherungsanwalts gefolgt. Diese Rechtsansicht ist natürlich absoluter Unsinn. Schadensersatz bleibt Schadensersatz, auch wenn der Schadensersatzanspruch abgetreten wird. Wie würde sich der Anspruch eigentlich ändern, wenn der Geschädigte den Anspruch an Erfüllungs Statt an seine Oma abtritt, an eine Factoring-Gesellschaft oder an seine Bank? Dann gilt nach Ansicht des erkennenden Richters offenbar Großelternrecht (Familienrecht), Gesellschaftsrecht oder Bankrecht? Nein, sicherlich nicht! Es gilt weiterhin Schadensersatzrecht. Bei diesem Richter werden eklatante Rechtsfehler begangen. Bei diesem Richter muss man grundsätzlich im Schadensersatzprozess Antrag auf Berufung stellen. Lest selbst das Urteil mit der bedenklichen Begründung und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker
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