Hallo verehre Captain-Huk-Leser,
heute wollen wir Euch ein erfreuliches Urteil des AG Straubing zu restlichen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG bekannt geben. Die erkennende (junge) Richterin hat den vollen Durchblick zum Anspruch selbst, zur Aktivlegitimation, zur Ausgestaltung der Abtretungserklärung und zum Rechtsstand des Abtretungsinhabers. Man könnte fast meinen, die Richterin hat sich in der Begründung an den hier im Blog immer wieder dargelegten Ansichten, insbesondere an denen von Imhof und Wortmann (in DS 2011, 149 ff.) orientiert. Was meint Ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker