Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier geben wir Euch ein Urteil aus Düsseldorf zur fiktiven Abrechnung gegen die Axa Versicherung zu den Kosten für eine sachverständige Stellungnahme, zu den Rechtsanwaltskosten und zu den Verzugszinsen bekannt. Insoweit kann das Urteil als positiv bewertet werden bis auf die Kosten zur Einholung einer Rechtsschutzdeckungsanfrage, wobei ich die Begründung hierzu für falsch halte. Der Geschädigte hätte z.B. ohne Schadensereignis bzw. ohne Regulierungsverweigerung der Versicherung gar keinen Prozess führen müssen. Demzufolge dient die Absicherung durch die Rechtsschutzversicherung zuerst einmal der Sicherung seiner Ansprüche und erlaubt es ihm, gebührend, nämlich stressfrei, gegen den Versicherer vorzugehen und ggfls. zu prozessieren. Warum soll er nun Kosten tragen, die ohne das Unfallereignis nicht entstanden wären? Außerdem entsteht dem Geschädigten durch die Inanspruchnahme seiner Rechtsschutzversicherung möglicherweise noch ein neuer Schaden. Er muss nämlich mit Kündigung rechnen, sofern er seine Rechtsschutzversicherung zu oft in Anspruch nimmt bzw. nehmen muss. Was meint ihr?
Viele Grüße und einen schönen Maifeiertag
Willi Wacker