Leider hat sich bisher niemand berufen gefühlt, dass EuGH-Urteil vom 4.7.2019, Aktenzeichen C-377/17, hier zur Besprechung bei CH einzustellen.
Ich zitiere mal von haufe.de:
Der EuGH hat im Juli die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Problematisch sind laut Gericht vor allem die Mindestsätze. Was bedeutet das jetzt für Architekten? Unser Autor erläutert anhand von vier Fallbeispielen mögliche juristische Folgen.
(……)
Fall 2: Im Architektenvertrag wird der Mindestsatz nach HOAI als Honorar vereinbart
Die Parteien haben hier ein Honorar bestimmbar vereinbart. Es kann ermittelt werden, wieviel Euro im konkreten Fall geschuldet werden.
Hier gilt schlicht der Grundsatz pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Vereinbaren die Parteien Mindestsätze, müssen diese bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese auch gesetzlich verbindlich vorgeschrieben sind.