Hallo verehrte Captain-Huk-Leserinnen und -Leser,
heute veröffentlichen wir für Euch hier noch ein BGH-Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung bei einem Totalschaden an einem Taxifahrzeug. Strittig waren hierbei die Umbaukosten der Taxiausrüstung. Diese Umrüstkosten wurden durch den VI. Zivilsenat des BGH – übrigens ohne Mitwirkung des Bundesrichters Wellner – bejaht, auch wenn der Wiederbeschaffungswert deutlich überschritten werden sollte. Der Hinweis auf Neu für Alt ist unseres Erachtens jedoch falsch, da ja in der Regel die (alten) Bauteile aus dem Unfallfahrzeug in das Ersatzfahrzeug eingebaut werden. Es fallen also regelmäßig nur die tatsächlichen Umbaukosten an. Anders verhält es sich vielleicht beim Einbau neuer Teile. Dazu gibt der Sachverhalt des Urteils jedoch nichts her. Interessant sind auch die Ausführungen zur Naturalresititution. Auch der letzte Satz ist besonders bemerkenswert:
Wie der Geschädigte tatsächlich mit dem Geldbetrag verfährt, „geht den Schädiger nichts an“.
Wie wahr, wie wahr! So eine klare Kante gab es beim VI. Zivilsenat des BGH schon lange nicht mehr, wie wir meinen. Lest daher selbst das BGH-Urteil und gebt dann bitte Eure sachlichen Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker