Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
hier und heute geben wir Euch ein Urteil des AG Frankfurt am Main zum Thema Anscheinsbeweis, fiktive Abrechnung und Werkstattverweisung mit dem Ergebnis der Bruchlandung der Axa Versicherung in Frankfurt bekannt. Die Axa-Versicherung meinte, den Geschädigten an eine von ihr benannte Alternativwerkstatt in Maintal verweisen zu können. Dem ist das erkennende Gericht – zu Recht – entgegengetreten. Ein Verweis in das Umland von Frankfurt ist unzumutbar. Man denke nur daran, dass ein Geschädigter aus Frankfurt-Höchst quer durch Frankfurt bis nach Maintal im Main-Kinzig-Kreis verwiesen werden soll. Immerhin liegt Maintal bei Hanau, und damit hinter dem anderen Ende von Frankfurt. Lest selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Willi Wacker