Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachstehend geben wir Euch ein Urteil aus Bonn zu den restlichen Sachverständigenkosten gegen die HUK-Coburg bekannt. Das Gericht hat hier klar differenziert zwischen Schadensersatzrecht und Werkvertragsrecht und hat sich in diesem Punkt nicht von der HUK-Coburg und ihrem Anwalt aufs Glatteis führen lassen. Allerdings ist dann die Argumentation zu den Mahnkosten wieder völlig daneben gegangen.
„Ein Verzug nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist nicht begründet, weil die Beklagte im Regulierungsschreiben vom 25.09.2013 ausgeführt hat, dass es ohne Vortrag zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der bisherigen Zahlung verbleiben müsse. Damit verweigerte sie gerade nicht entgültig und ernsthaft die Erfüllung, sondern stellte weitere Zahlung bei weiterem Vortrag in Aussicht.“
Das ist komplett daneben. Zum einen hat der Schädiger bei einer Schadensersatzforderung keinen Anspruch auf Vorträge zu werkvertraglichen Themen durch den Geschädigten. Denn das wäre falscher Sachvortrag und Themaverfehlung, denn im Schadensersatzprozess haben werkvertragliche Gesichtspunkte nichts zu suchen. Das wird durch das neue Sachverständigenurteil des BGH noch einmal untermauert (vgl. BGH Urt. v. 11.2.2014 – VI ZR 225/13 -). Dieses neue BGH-Urteil muss der HUK-Coburg genauestens bekannt sein, denn sie war im Rechtsstreit involviert. Der Schädiger war nämlich mit seinem Fahrzeug bei der HUK-Coburg haftpflichtversichert. Zum Anderen käme mit dieser Argumentation („tragen Sie mal immer schön weiter vor“) ein Schuldner grundsätzlich nie in Verzug und könnte den Gläubiger bis zum St. Nimmerleins-Tag auf Abstand halten. Jeder weiß, dass die HUK-Coburg nach Schreiben dieser Art keinen Cent mehr bezahlt, egal wie oder wie oft man argumentiert („Wir bleiben bei unserem Ablehungsstandpunkt“). Insoweit ist das Urteil fehlerhaft. Bewundernswert ist allerdings, dass der HUK-Anwalt vorträgt, dass die BVSK-Honorarbefragung nach Ansicht der HUK-Coburg kein geeigneter Maßstab zur Bemessung der Sachverständigenkosten sei. Was Herr Fuchs wohl dazu sagen wird? Lest aber selbst und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker
Weiterlesen →